Sportservice | Investitionsförderung - Nachweis eigens erbrachte Arbeitsleistung
a) einfache Auskunft, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadt Fürth i.R.d. der Abrechnung städtischer Investitionsförderung für den Nachweis (von Vereinsmitgliedern) eigens erbrachter Arbeitsleistungen per Auflistung mit Angabe von Datum, Anzahl Facharbeits-/Helferstunden und Gewerk(/Tätigkeit) die Unterschrift aller (!) jeweilig Helfenden verlangt.
b1) einfache Auskunft, warum die Stadt Fürth von eigenen früheren Regelungen abweicht, derer nach zur Nachweisführung eigens erbrachter Arbeitsleistungen in Form von Arbeitsstunden die Vorlage von Unterlagen zur Art der geleisteten Arbeit und zur Anzahl der Helfer(stunden) genügten; der guten Form halber üblicherweise bestätigt durch "lediglich" die Unterschrift eines Vereinsvorstandsmitglieds.
b2) einfache Auskunft, warum die Stadt Fürth bzgl. der Nachweisführung eigens erbrachter Arbeitsleistungen mehr Kriterien/Unterschriften verlangt, als es der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) i.R.d. dessen Abrechnung staatlicher Investitionsförderung vorsieht.
c) einfache Auskunft, inwiefern die verschärften Regelungen der Stadt Fürth zur Nachweisführung eigens erbrachter Arbeitsleistung per Unterschrift aller jeweiligen Helfenden vereinbar ist mit dem "Pakt für das Ehrenamt - Bayerischer Weg zu weniger Bürokratie" vom 12.03.2021.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. November 2022
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20. Januar 2023
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