Sportservice | Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth

Bezug: Fürther Nachrichten, 26.01.2023, S. 25, "Nachgefragt - Markus Braun - Finanzielle Anreize beim Eintritt in einen Sportverein"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Bitte um einfache Auskunft:

a) Wie stellt die Stadt Fürth sicher, dass bei einem Sportvereinsjahresbeitrag für Kinder und Jugendliche von "mittlerweile 80 Euro" keine Steuergelder durch einen Gutscheinwert der Fürther Sportgutscheine i.H.v. 100 Euro verschwendet werden?

b) Wie schließt die Stadt Fürth aus, dass es zu keiner Doppelförderung, z.B. durch Sport-/Schwimmgutscheine des Freistaats Bayern oder Sportgutscheine des Deutschen Olympischen Sportbunds kommt?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Bezug: Fürther Nachrichten, 26.01.2023, S. 25, &quo…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sportservice | Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert [#268709]
Datum
26. Januar 2023 06:35
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Bezug: Fürther Nachrichten, 26.01.2023, S. 25, "Nachgefragt - Markus Braun - Finanzielle Anreize beim Eintritt in einen Sportverein" Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um einfache Auskunft: a) Wie stellt die Stadt Fürth sicher, dass bei einem Sportvereinsjahresbeitrag für Kinder und Jugendliche von "mittlerweile 80 Euro" keine Steuergelder durch einen Gutscheinwert der Fürther Sportgutscheine i.H.v. 100 Euro verschwendet werden? b) Wie schließt die Stadt Fürth aus, dass es zu keiner Doppelförderung, z.B. durch Sport-/Schwimmgutscheine des Freistaats Bayern oder Sportgutscheine des Deutschen Olympischen Sportbunds kommt? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268709/
Stadtverwaltung Fürth
Eingangsbestätigung; Antrag nach der IFS der Stadt Fürth vom 26.01.2023 [#268709] Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Eingangsbestätigung; Antrag nach der IFS der Stadt Fürth vom 26.01.2023 [#268709]
Datum
26. Januar 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Anfrage wird an die zuständige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Fürth
Fürther Sportgutscheine Anfrage #263547 Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Überprüfung k…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Fürther Sportgutscheine Anfrage #263547
Datum
15. Februar 2023 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Überprüfung kann Ihr Antrag aktuell nicht weiter bearbeitet werden. Sollten Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten wollen, bestätigen Sie uns gemäß § 1 Abs. 1 IFS zunächst Ihre Eigenschaft als EinwohnerIn der Stadt Fürth. Hierzu ist ihr Name sowie Ihre Anschrift zu benennen. Der Anwendungsbereich für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung ist ohne Angabe der Informationen nicht eröffnet. Vor Mitteilung kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Fürth
Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert [#268709] Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger r…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert [#268709]
Datum
15. Februar 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Überprüfung kann Ihr Antrag aktuell nicht weiter bearbeitet werden. Sollten Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten wollen, bestätigen Sie uns gemäß § 1 Abs. 1 IFS zunächst Ihre Eigenschaft als EinwohnerIn der Stadt Fürth. Hierzu ist ihr Name sowie Ihre Anschrift zu benennen. Der Anwendungsbereich für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung ist ohne Angabe der Informationen nicht eröffnet. Vor Mitteilung kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert [#268709] Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag bez…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Programm Fürther Sportgutscheine; hier: Gutscheinwert [#268709]
Datum
15. Februar 2023 20:32
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag beziehe ich nunmehr - zusätzlich - auf Art. 39 BayDSG. Das berechtigte Interesse ist durch die öffentliche Berichterstattung in der Lokalpresse nachgewiesen und unbestritten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268709/upload/f3c70f0c1fb39be4bc7466c193253d83c152c6df/
Stadtverwaltung Fürth
fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann Ihre Anfrage au…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG
Datum
13. April 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann Ihre Anfrage aufgrund fehlender Identifikation nicht bearbeitet werden. (Punkt 10, Das allgemeine Recht auf Auskunft, https://www.datenschutz-bayern.de/0/Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf) Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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AW: fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG [#268709] Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 56…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fehlende Identfikation bei Anfrage nach Art. 39 BayDSG [#268709]
Datum
16. April 2023 12:44
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 56 (1) Gemeindeordnung Bayern (GO Bayern) muss die gemeindliche Verwaltungstätigkeit mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen. Im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) findet sich meines Erachtens kein Hinweis auf eine notwendige Identifikation. Ihr Verweis auf eine Broschüre des bayerischen Datenschutzbeauftragten geht aufgrund fehlender Gesetzmäßigkeit ins Leere. Gerade die Formulierung "Jede/r" des Art. 39 (1) BayDSG lässt eine Identifikation überflüssig erscheinen. Auch ein möglicher Hinweis auf eine Identifikationsnotwendigkeit aufgrund einer denkbaren Kostenerhebung gemäß Art. 39 (5) BayDSG geht im Einzelfall ins Leere. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bat und bitte ich, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft bzw. Bereitstellung von Listen oder Dateien Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bat und bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auf sachliche Kostenfreiheit für einfache Auskünfte gemäß Art. 3 (1) Nr. 3 Kostengesetz Bayern (KG Bayern) sei im Gesamtzusammenhang hingewiesen. Auf Kostenfreiheit gemäß Punkt 1.I.10/1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis zum KG Bayern) sei hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268709/