Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystem (DIAS) durch das BAMF

Guten Tag,

ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um die Zusendung von folgenden Informationen zur Nutzung des Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystems (DIAS) durch das BAMF:

1) Auswahl und Begründung des Dienstleisters Nuance für DIAS
2) Höhe der Kosten für die Entwicklung, Implementierung, Nutzung und Instandhaltung des Systems
3) Erweiterung auf weitere Sprachsysteme außerhalb des Arabischen (bspw. ukrainisch, swahili, bangla etc.)
4) Auflistung der Behörden, die dieses System nutzen
5) Anwendungszahlen in Behörden seit Einführung des Systems
6) Anzahl der korrekt durchgeführten Sprachgutachten mittels DIAS
7) Anzahl der externen Sprachgutachter, die externe Gutachten erstellen
8) Gesamtkosten der externen Sprachgutachter seit Einführung des DIAS
9) Folgenabschätzung bei nicht korrekt festgestellten Dialekten

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um die Zusendung von folgenden Informatione…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystem (DIAS) durch das BAMF [#269771]
Datum
8. Februar 2023 16:11
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um die Zusendung von folgenden Informationen zur Nutzung des Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystems (DIAS) durch das BAMF: 1) Auswahl und Begründung des Dienstleisters Nuance für DIAS 2) Höhe der Kosten für die Entwicklung, Implementierung, Nutzung und Instandhaltung des Systems 3) Erweiterung auf weitere Sprachsysteme außerhalb des Arabischen (bspw. ukrainisch, swahili, bangla etc.) 4) Auflistung der Behörden, die dieses System nutzen 5) Anwendungszahlen in Behörden seit Einführung des Systems 6) Anzahl der korrekt durchgeführten Sprachgutachten mittels DIAS 7) Anzahl der externen Sprachgutachter, die externe Gutachten erstellen 8) Gesamtkosten der externen Sprachgutachter seit Einführung des DIAS 9) Folgenabschätzung bei nicht korrekt festgestellten Dialekten *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 269771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269771/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Nguyen, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystem (DIAS) durch das BAMF [#269771]
Datum
9. Februar 2023 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.02.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1068 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 08.03.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Nguyen, im Anhang erhalten Sie die gewünschten Informationen zum Dialektassistenzsystem (DIAS).…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Sprach- und Dialekterkennungsassistenzsystem (DIAS) durch das BAMF [#269771]
Datum
1. März 2023 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, im Anhang erhalten Sie die gewünschten Informationen zum Dialektassistenzsystem (DIAS). Mit freundlichen Grüßen