Sprachprüfungen - Anzahl

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Wieviele Sprachprüfungen (außer Englisch und Französisch) fanden in dem letzten Jahren statt? Zu welchen Sprachen fanden die Prüfungen jeweils statt?
- Welchen zusätzlichen Geldbetrag erhalten Mitarbeiter.innen für eine zusätzliche beherrschte Sprache?
- Wie wird Vielsprachigkeit im Auswärtigen Amt in anderer Weise gefördert?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wieviele Sprach…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprachprüfungen - Anzahl [#241825]
Datum
24. Februar 2022 12:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wieviele Sprachprüfungen (außer Englisch und Französisch) fanden in dem letzten Jahren statt? Zu welchen Sprachen fanden die Prüfungen jeweils statt? - Welchen zusätzlichen Geldbetrag erhalten Mitarbeiter.innen für eine zusätzliche beherrschte Sprache? - Wie wird Vielsprachigkeit im Auswärtigen Amt in anderer Weise gefördert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241825/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anf…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022
Datum
25. Februar 2022 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich bestätige. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022 [#241825] Sehr geehrte Damen und Herren, m…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022 [#241825]
Datum
17. Juli 2022 23:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprachprüfungen - Anzahl“ vom 24.02.2022 (#241825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit be…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG, Anzahl von Sprachprüfungen, Vg. Nr. 085-2022
Datum
18. Juli 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragenachdemifganzahlvonsprachprfun.eml
1,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit beigefügter E-Mail vom 25.02.2022 wurden Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift gebeten. Bis heute sind Sie dieser Bitte nicht nachgekommen. Sollte ich bis zum 27. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen