Sprechzettel Blome in BV9

Frau Stadtdirektorin Blome war zu Gast in der Bezirksvertretung Mülheim und beantwortete Fragen der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter. Als Unterstützung hatte sie einen Sprechzettel dabei, auf denen Fragen und Antworten standen. Bitte senden Sie mir diesen Zettel, als digitale Kopie, zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprechzettel Blome in BV9 [#302487]
Datum
8. März 2024 15:12
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Stadtdirektorin Blome war zu Gast in der Bezirksvertretung Mülheim und beantwortete Fragen der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter. Als Unterstützung hatte sie einen Sprechzettel dabei, auf denen Fragen und Antworten standen. Bitte senden Sie mir diesen Zettel, als digitale Kopie, zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte Sie höflich an die Bearbeitung meiner Anfrage nach IFG NRW erinnern. Nach Handbuch für die…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sprechzettel Blome in BV9 [#302487]
Datum
3. April 2024 06:48
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte Sie höflich an die Bearbeitung meiner Anfrage nach IFG NRW erinnern. Nach Handbuch für die Stadtverwaltung der Stadt Köln sollen drei Wochen für eine Bearbeitung nicht überschritten werden und wenn die Einhaltung nicht möglich ist, so soll ein entsprechender Zwischenbericht erstellt und versendet werden. Bitte schicken Sie mir diesen Zwischenbericht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302487/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Sitzung der Bezirksvertretung Mülhei…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Sprechzettel Blome in BV9 [#302487]
Datum
9. April 2024 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim. Den Inhalt des öffentlichen Teils der Sitzung können Sie aus der Niederschrift dazu entnehmen, die nach Fertigstellung im Ratsinformationssystem einsehbar ist. Ihren Antrag vom 08.03.2024 nach § 4 IFG NRW muss ich jedoch leider ablehnen. Bei den von Ihnen erwähnten "Sprechzettel" handelt es sich lediglich um unverbindliche, persönlichen Notizen der zuständigen Beigeordneten, die diese nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen zur Sitzungsvorbereitung erstellt und nicht zu den Sitzungsunterlagen zu nehmen sind. Es handelt sich insbesondere um keine Entwürfe i. S. des § 7 Abs. 1 IFG, die nach Abschluss eines Verfahrens zugänglich zu machen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beabsichtige die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sprechzettel Blome in BV9 [#302487]
Datum
9. April 2024 14:13
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beabsichtige die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW (LDI NRW) zu bitten, vermittelnd tätig zu werden, da ich nicht glaube, dass ein Sprechzettel tatsächlich ein persönliches Dokument ist. Um der LDI NRW Zeit und Aufwand zu sparen, möchte ich gerne konkret den Ablehnungsgrund benennen können. Ich möchte Sie daher bitten, mir den Ablehnungsgrund (§ 6 - § 9 IFG NRW) zu nennen. Könnten Sie mir ebenfalls bitte mitteilen, mit welchem Teil der Kölner Verwaltung ich nun in Kontakt stehe? Für Ihre Mühen und Ihre Zeit möchte ich mich bedanken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302487/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird vom Rechtsamt der Stadt Köln betreut. Ihr Antrag richt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Sprechzettel Blome in BV9 [#302487]
Datum
17. April 2024 12:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird vom Rechtsamt der Stadt Köln betreut. Ihr Antrag richtet sich auf Herausgabe eines "Sprechzettels" der Fachbeigeordneten, den diese für eine Sitzung eines Ausschusses gefertigt hat. Persönliche Notizen, die Besprechungsteilnehmer zur Vorbereitung einer Sitzung/Besprechung erstellen, werden vom Anwendungsbereich des IFG nicht erfasst, da diese nach der Sitzung vernichtet werden und nicht Teil eines Verwaltungsvorgangs werden. Sie können jedoch nach Erstellung der öffentlich zugänglichen Niederschrift der Ausschusssitzung die Wortbeiträge der Ausschussmitglieder einsehen. Mit freundlichen Grüßen