Sprengung Nordstream 1 und 2
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
ich hatte am 17.02.2023 eine Anfrage an Sie gestellt, die bisher im Gesamten unbeantwortet blieb, darum möchte ich meine Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ in leicht abgewandelter Form erneut stellen. Der Verdacht, dass die USA unter Zuhilfenahme Norwegens Nordstream 1 und 2 gesprengt haben, konnte bis dato nicht ausgeräumt werden. Es ist weiter zu vermuten, dass weitere europäische Länder (Dänemark, Schweden, Großbritannien) davon Kenntnis hatten. Das wirft verschiedene Fragen auf.
1. Inwieweit war die Bundesregierung im Vorfeld über diesen staatsterroristischen Akt informiert?
2. Sollte die Bundesregierung davon in Unkenntnis gelassen worden sein, inwieweit lagen dem deutschen Geheimdienst Informationen zu diesem Angriff auf die deutsche Infrastruktur vor?
3. Der Natovertrag ist ein Bündnis, um die NATO-Partner vor Angriffen von außen zu schützen. Der Bündnisfall wäre eingetreten, wenn der Angriff von einem Land ausgegangen wäre, das kein Mitglied des Bündnisses ist. Im Natovertrag wird nicht davon ausgegangen, dass sich Bündnispartner gegenseitig angreifen. Im Falle von Nordstream 1 und 2 ist dies aber vermutlich geschehen. Wie wird die Bundesregierung und in erster Linie Sie als Bundeskanzler mit diesem ungeheuerlichen Akt des Terrors umgehen?
4. Laut Natovertrag
"Artikel 4. Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist."
können Sie sofort eine Besprechung der NATO-Partner einberufen, um diesen Vorfall mit den anderen Mitgliedern zu klären. Gibt es hierzu Bestrebungen von Ihrer Seite aus? Falls Nein, warum nicht?
5. Zum Natovertrag Art. 5 letzter Satz:
"Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat."
Hat sich die Bundesregierung wegen dieses Angriffs auf die Infrastruktur der BRD mit dem UN-Sicherheitsrat in Verbindung gesetzt? Falls Nein, warum wurde das bisher unterlassen und beabsichtigt die Bundesregierung dies nachzuholen, sobald der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat? Wobei meiner Einschätzung nach schon ein bestehender Verdacht i.d. Fall die Hinzuziehung des Sicherheitsrates begründen würde.
Ich bitte um die Beantwortung meiner Fragen in einem angemessenen Zeitrahmen. Bei den Fragen 3 – 5 dürften keine Gründe zur Geheimhaltung vorliegen, somit sollte der Beantwortung dieser Fragen nichts entgegenstehen.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. April 2023
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13. Mai 2023
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