Sprengung Nordstream 1 und 2

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

ich hatte am 17.02.2023 eine Anfrage an Sie gestellt, die bisher im Gesamten unbeantwortet blieb, darum möchte ich meine Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ in leicht abgewandelter Form erneut stellen. Der Verdacht, dass die USA unter Zuhilfenahme Norwegens Nordstream 1 und 2 gesprengt haben, konnte bis dato nicht ausgeräumt werden. Es ist weiter zu vermuten, dass weitere europäische Länder (Dänemark, Schweden, Großbritannien) davon Kenntnis hatten. Das wirft verschiedene Fragen auf.

1. Inwieweit war die Bundesregierung im Vorfeld über diesen staatsterroristischen Akt informiert?

2. Sollte die Bundesregierung davon in Unkenntnis gelassen worden sein, inwieweit lagen dem deutschen Geheimdienst Informationen zu diesem Angriff auf die deutsche Infrastruktur vor?

3. Der Natovertrag ist ein Bündnis, um die NATO-Partner vor Angriffen von außen zu schützen. Der Bündnisfall wäre eingetreten, wenn der Angriff von einem Land ausgegangen wäre, das kein Mitglied des Bündnisses ist. Im Natovertrag wird nicht davon ausgegangen, dass sich Bündnispartner gegenseitig angreifen. Im Falle von Nordstream 1 und 2 ist dies aber vermutlich geschehen. Wie wird die Bundesregierung und in erster Linie Sie als Bundeskanzler mit diesem ungeheuerlichen Akt des Terrors umgehen?

4. Laut Natovertrag

"Artikel 4. Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist."

können Sie sofort eine Besprechung der NATO-Partner einberufen, um diesen Vorfall mit den anderen Mitgliedern zu klären. Gibt es hierzu Bestrebungen von Ihrer Seite aus? Falls Nein, warum nicht?

5. Zum Natovertrag Art. 5 letzter Satz:

"Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat."

Hat sich die Bundesregierung wegen dieses Angriffs auf die Infrastruktur der BRD mit dem UN-Sicherheitsrat in Verbindung gesetzt? Falls Nein, warum wurde das bisher unterlassen und beabsichtigt die Bundesregierung dies nachzuholen, sobald der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat? Wobei meiner Einschätzung nach schon ein bestehender Verdacht i.d. Fall die Hinzuziehung des Sicherheitsrates begründen würde.

Ich bitte um die Beantwortung meiner Fragen in einem angemessenen Zeitrahmen. Bei den Fragen 3 – 5 dürften keine Gründe zur Geheimhaltung vorliegen, somit sollte der Beantwortung dieser Fragen nichts entgegenstehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
Carola Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ic…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Carola Weber
Betreff
Sprengung Nordstream 1 und 2 [#275180]
Datum
8. April 2023 16:19
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich hatte am 17.02.2023 eine Anfrage an Sie gestellt, die bisher im Gesamten unbeantwortet blieb, darum möchte ich meine Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ in leicht abgewandelter Form erneut stellen. Der Verdacht, dass die USA unter Zuhilfenahme Norwegens Nordstream 1 und 2 gesprengt haben, konnte bis dato nicht ausgeräumt werden. Es ist weiter zu vermuten, dass weitere europäische Länder (Dänemark, Schweden, Großbritannien) davon Kenntnis hatten. Das wirft verschiedene Fragen auf. 1. Inwieweit war die Bundesregierung im Vorfeld über diesen staatsterroristischen Akt informiert? 2. Sollte die Bundesregierung davon in Unkenntnis gelassen worden sein, inwieweit lagen dem deutschen Geheimdienst Informationen zu diesem Angriff auf die deutsche Infrastruktur vor? 3. Der Natovertrag ist ein Bündnis, um die NATO-Partner vor Angriffen von außen zu schützen. Der Bündnisfall wäre eingetreten, wenn der Angriff von einem Land ausgegangen wäre, das kein Mitglied des Bündnisses ist. Im Natovertrag wird nicht davon ausgegangen, dass sich Bündnispartner gegenseitig angreifen. Im Falle von Nordstream 1 und 2 ist dies aber vermutlich geschehen. Wie wird die Bundesregierung und in erster Linie Sie als Bundeskanzler mit diesem ungeheuerlichen Akt des Terrors umgehen? 4. Laut Natovertrag "Artikel 4. Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist." können Sie sofort eine Besprechung der NATO-Partner einberufen, um diesen Vorfall mit den anderen Mitgliedern zu klären. Gibt es hierzu Bestrebungen von Ihrer Seite aus? Falls Nein, warum nicht? 5. Zum Natovertrag Art. 5 letzter Satz: "Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat." Hat sich die Bundesregierung wegen dieses Angriffs auf die Infrastruktur der BRD mit dem UN-Sicherheitsrat in Verbindung gesetzt? Falls Nein, warum wurde das bisher unterlassen und beabsichtigt die Bundesregierung dies nachzuholen, sobald der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat? Wobei meiner Einschätzung nach schon ein bestehender Verdacht i.d. Fall die Hinzuziehung des Sicherheitsrates begründen würde. Ich bitte um die Beantwortung meiner Fragen in einem angemessenen Zeitrahmen. Bei den Fragen 3 – 5 dürften keine Gründe zur Geheimhaltung vorliegen, somit sollte der Beantwortung dieser Fragen nichts entgegenstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carola Weber Anfragenr: 275180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275180/ Postanschrift Carola Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carola Weber
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geschäftszeichen: 123IFG - 02814 -In2023/NA 060 Berlin, 27.04.2023 S…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Sprengung Nordstream 1 und 2 Eingangsbestätigung
Datum
27. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geschäftszeichen: 123IFG - 02814 -In2023/NA 060 Berlin, 27.04.2023 Sehr geehrte Frau ...., ich habe Ihre E-Mail vom 8. April 2023 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes: ... ... Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, ... ... Mit freundlichen Grüßen
Carola Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprengung Nordstream 1 und 2“ vom 08.04.2023 (#275180), deren Eing…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Carola Weber
Betreff
AW: Sprengung Nordstream 1 und 2 Eingangsbestätigung vom 27.04.23 [#275180]
Datum
7. Juni 2023 19:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprengung Nordstream 1 und 2“ vom 08.04.2023 (#275180), deren Eingang Sie mir mit Ihrem Schreiben vom 27. April 23 bestätigt haben, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Carola Weber

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Antrag wurde abgelehnt.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Sprengung Nordstream 1 und 2
Datum
16. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Antrag wurde abgelehnt.