S.P.U. Solutions GmbH: Verträge

Wann und wo wurde die Firma "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" von der Stadt Hamburg oder einer ihrer Gesellschaften mit Dienstleistungen beauftragt?

Sollte es möglich sein, ergänzend dazu die Beauftragungen/Verträge, die mit der "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" abgeschlossen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
S.P.U. Solutions GmbH: Verträge [#217040]
Datum
30. März 2021 19:12
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wann und wo wurde die Firma "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" von der Stadt Hamburg oder einer ihrer Gesellschaften mit Dienstleistungen beauftragt? Sollte es möglich sein, ergänzend dazu die Beauftragungen/Verträge, die mit der "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" abgeschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217040/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
2021-03-018-Ma HmbTG Antrag - Antragsteller/in Antragsteller/in - S.P.U. Solutions GmbH Sehr Antragsteller/in Ih…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
2021-03-018-Ma HmbTG Antrag - Antragsteller/in Antragsteller/in - S.P.U. Solutions GmbH
Datum
7. April 2021 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 30.03.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal der Finanzbehörde eingegangen und am heutigen Tag an das Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) weitergeleitet worden. In Ihrem Antrag begehren Sie: Wann und wo wurde die Firma "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" von der Stadt Hamburg oder einer ihrer Gesellschaften mit Dienstleistungen beauftragt? Sollte es möglich sein, ergänzend dazu die Beauftragungen/Verträge, die mit der "S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg" abgeschlossen wurden. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzbehörde Hamburg
2021-03-018-Ka HmbTG Antrag - Antragsteller/in Antragsteller/in - S.P.U. Solutions GmbH Sehr Antragsteller/in mit…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
2021-03-018-Ka HmbTG Antrag - Antragsteller/in Antragsteller/in - S.P.U. Solutions GmbH
Datum
9. April 2021 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30.03.2021 über frag-den-staat.de baten Sie nach §1 HmbTG und §1 HmbUIG um Beantwortung der Frage "wann und wo die Firma S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg von der Stadt Hamburg oder einer ihrer Gesellschaften mit Dienstleistungen beauftragt wurde" und "sollte es möglich sein, ergänzend dazu die abgeschlossenen Beauftragungen/Verträge mit der S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg". Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass der Anspruch auf Informationszugang nach §1 Abs.2 HmbTG Zugang zu amtlichen Informationen erfasst. Als amtliche Informationen werden nach §2 Abs.1 HmbTG "alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen unabhängig von der Art der Speicherung" definiert. Die bloße Auskunft ob man die Firma S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg mit Dienstleistungen beauftragt hat ist davon nicht erfasst. Auch kann nur Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen gewährt werden. Eine Informationsbeschaffungspflicht der informationspflichtigen Stelle besteht nach HmbTG nicht. Der Anspruch nach dem HmbUIG besteht ebenfalls nicht, da es sich nicht um Umweltinformationen handelt. Gleichwohl können wir Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Firma S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg wurde weder von Seiten des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen noch von Seiten der Sprinkenhof GmbH mit Dienstleistungen beauftragt. Daher gibt es diesseits auch keine Verträge mit der Firma S.P.U. Solutions GmbH, Hamburg. Gem. §11 Abs.2 HmbTG erteilen wir Ihnen folgenden Hinweis, die Hamburg Port Authority AöR hat einen Vertrag mit der Firma S.P.U. Solutions GmbH Hamburg geschlossen und könnte daher über amtliche Informationen hierzu verfügen. Mit freundlichen Grüßen