Srmg Zählung.

Ich bitte die Ergebnisse der Verkehrsdatenerfassung im Mai 2023 mittels SRMG in der Rüsbergstraße mir zu übermitteln.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Srmg Zählung. [#280624]
Datum
6. Juni 2023 18:18
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte die Ergebnisse der Verkehrsdatenerfassung im Mai 2023 mittels SRMG in der Rüsbergstraße mir zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280624/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5
Datum
8. Juni 2023 21:20
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 08.06.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Frau [geschwärzt] Nachrichtlich: [geschwärzt] Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 Ihr Schreiben vom 06.06.2023 Anlage: -01- Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06.2023. Ihr Auskunftsersuchen ist am 08.06.2023 bei mir eingegangen und wird von mir weiter bearbeitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Anfragen an das Polizeipräsidium Bochum eine Datenverarbeitung zur Folge haben. Zum besseren Verständnis, habe ich Ihnen ein Informationspapier beigefügt. Mit kollegialen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW
Datum
9. Juni 2023 22:09
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 09.06.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>. Nachrichtlich: PHK Thiele Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Ihr Schreiben vom 06.06.2023 Anlage: -01- Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.06.2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir die Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen nicht möglich erscheint und Ihrem Auskunftsantrag somit nicht entsprochen werden kann. Begründung: § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt das Informationsrecht auf einen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich der Aufwand der Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Bei der Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen handelt es sich nicht um die Herausgabe vorhandener Informationen. Diese müssten vielmehr eigens zusammengestellt, aufwändig ausgewertet und aufgearbeitet werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bochum, zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden zur Verfügung. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I << Antragsteller:in >>. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Adressaten in der Sache Bevollmächtigten versäumt werden würde, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de<http://www.justiz.de>. Seite 3 von 3 Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de<http://www.egvp.de> aufgeführt. Sofern die Klage durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird, besteht seit dem 01.01.2022 gem. § 55d VwGO die Pflicht zur Übermittlung in elektronischer Form. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Daneben haben Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, anzurufen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zudem als Datenschutzbeauftragter des Polizeipräsidiums Bochum gerne zur Verfügung. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass die Bearbeitung von Auskunftsersuchen grundsätzlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Folge hat. Ein entsprechendes Informationsschreiben ist der Schriftlage als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen