§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf

Gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.
Wie wird dies aktuell sichergestellt?
Welche Kriterien prüft das Amt?
Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
3. April 2023 13:16
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.<< Antragsteller:in >> Wie wird dies aktuell sichergestellt?<< Antragsteller:in >> Welche Kriterien prüft das Amt?<< Antragsteller:in >> Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständ…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
3. April 2023 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf“ vom 03.04.…
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
5. Mai 2023 04:52
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf“ vom 03.04.2023 (#274730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständ…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
5. Mai 2023 04:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf“ vom 03.04.…
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
8. Mai 2023 15:34
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf“ vom 03.04.2023 (#274730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständ…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730]
Datum
8. Mai 2023 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldige ich mich für die verspätete Antwort auf Ihre Anfrag…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730] - Ihre Nachrichten vom 3. April und 10. Mai 2023
Datum
11. Mai 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldige ich mich für die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 3. April 2023. § 145 Abs. 7 Satz 1 TKG lautet:: Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden. Beim Telekommunikationsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, welches durch die Länder ausgeführt wird (vg. Art. 83 Grundgesetz). Wie und durch welche Behörde die Länder dies tun, bleibt Ihnen dabei selbst überlassen. Das Telekommunikationsgesetz selbst enthält keine Zuständigkeitsregelung. Vielmehr liegt es bei den Ländern, die Zuständigkeit per Gesetz selbst zu bestimmen. Es hätte somit einer Änderung der Landesbauordnung bedurft, um die Zuständigkeit auf die unteren Bauaufsichtsbehörden zu übertragen. Dies ist bislang nicht geschehen. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bürger- und Ordnungsamt Darmstadt, Abt. Zulassungsbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Klärung. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9023, Seite …
Von
Bürger- und Ordnungsamt Darmstadt, Abt. Zulassungsbehörde
Betreff
AW: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Düsseldorf [#274730] - Ihre Nachrichten vom 3. April und 10. Mai 2023
Datum
12. Mai 2023 16:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Klärung. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9023, Seite 16/17, Absatz "Zu Dreifachbuchstabe bbb) (§ 77k Absätze 4 bis 7)") ist explizit erwähnt, das die Länder die vom Bund geschaffenen Vorgaben in die Genehmigungsverfahren integrieren müssen. Die Integration in die Genehmigungsverfahren scheint seit der Gesetzesänderung jedoch noch nicht erfolgt zu sein. Ich werde mich entsprechend an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wenden. Ich würde Sie jedoch auch gerne darum bitten, das Ministerium auf die fehlende Umsetzung hinzuweisen. In der Praxis dürften z. B. folgende Kriterien/Vorgaben relevant sein: - Verlegung von Leerrohren von den Abschlusspunkten beim Teilnehmer bis zum Zugangspunkt im Hausanschlussraum (ggf. auch mehrere Leerrohre, da ein nachträglicher Einzug von Kabel in ein bereits belegtes Rohr teilweise schwierig bis unmöglich ist). - Dimensionierung und Verlegung der Leerrohre so, dass ein nachträgliches Einziehen von mehreren Leitungen möglich ist. - Bei komplizierten Wegen (Kurven/lange Strecken), entsprechende Revisionsöffnungen vorsehen. - Revisionsöffnungen bzw. Rohre müssen so verlegt sein, dass ein späterer Kabeleinzug ohne Zugang zu Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten sowie Kellerräume Dritter möglich ist. - Ausführung von Brandschotts als Weichschott mit ausreichend Reserve für zusätzliche Kabel, um eine einfache Erweiterung zu ermöglichen. - Vorgaben zu den Abschlusspunkten an beiden Enden (z. B. Multimediaverteiler in Wohnungen). - Vorgaben zur Einplanung von ausreichend Platz für entsprechende Abschlusstechnik in den Hausanschlussräumen (z. B. Netzwerkschränke/Wandverteiler). - Vorgaben zur Einplanung von Reserve-Zählerplätzen zur Stromversorgung von Telekommunikationsausrüstung. Viele Grüße