§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Erfurt

Anfrage an: Bauamt Erfurt

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.
Wie wird dies aktuell sichergestellt?
Welche Kriterien prüft das Amt?
Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Bauamt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Erfurt [#278045]
Datum
4. Mai 2023 17:46
An
Bauamt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.<< Antragsteller:in >> Wie wird dies aktuell sichergestellt?<< Antragsteller:in >> Welche Kriterien prüft das Amt?<< Antragsteller:in >> Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bauamt Erfurt
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen nach Rücksprache mit de…
Von
Bauamt Erfurt
Betreff
WG: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Erfurt [#278045]
Datum
10. Mai 2023 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen nach Rücksprache mit der Obersten Bauaufsichtsbehörde in Thüringen ( § 57 Abs. 1 Ziff. 3 Thüringer Bauordnung) Folgendes mit: Eine Zuweisung an die unteren Bauaufsichtsbehörden als zuständige Behörde im Sinne des § § 145 Abs. 7 TKG in Thüringen ist nicht bekannt und macht nach Aussage des zuständigen Ministeriums auch wenig Sinn, da Telekommunikationsanschlüsse weder baurechtlich geregelt, noch Gegenstand einer Prüfung im bauaufsichtlichen Verfahren sind. Ihre Anfrage kann daher mangels Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in § 145 TKG Abs. 4-7 geht es um passive Netzinfrastrukturen. Gemäß Definition im T…
An Bauamt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Erfurt [#278045]
Datum
10. Mai 2023 13:43
An
Bauamt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in § 145 TKG Abs. 4-7 geht es um passive Netzinfrastrukturen. Gemäß Definition im TKG handelt es sich hierbei um entsprechende Leerrohre, etc., nicht aber um Kabel/Leitungen/Telekommunikationsanschlüsse selbst. Ziel der Vorschrift ist es, Gebäude so auszustatten, dass nachträglich einfach entsprechende Telekommunikationsleitungen installiert werden können. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9023, Seite 16/17, Absatz "Zu Dreifachbuchstabe bbb) (§ 77k Absätze 4 bis 7)") ist auch explizit erwähnt, das die Länder die vom Bund geschaffenen Vorgaben in die Genehmigungsverfahren integrieren müssen. Seitens der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde mir ebenfalls bestätigt, dass dies Aufgabe der Länder ist. Im Rahmen der Baugenehmigung dürfte die Bauaufsicht entsprechend für die Sicherstellung entsprechender Vorgaben verantwortlich sein. Die Integration in die Genehmigungsverfahren scheint jedoch noch nicht erfolgt zu sein. Gehe ich recht in der Annahme das, dass Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Anpassung der Bauordnung zuständig ist? In der Praxis dürften z. B. folgende Kriterien/Vorgaben relevant sein: - Verlegung von Leerrohren von den Abschlusspunkten beim Teilnehmer bis zum Zugangspunkt im Hausanschlussraum (ggf. auch mehrere Leerrohre, da ein nachträglicher Einzug von Kabel in ein bereits belegtes Rohr teilweise schwierig bis unmöglich ist). - Dimensionierung und Verlegung der Leerrohre so, dass ein nachträgliches Einziehen von mehreren Leitungen möglich ist. - Bei komplizierten Wegen (Kurven/lange Strecken), entsprechende Revisionsöffnungen vorsehen. - Revisionsöffnungen bzw. Rohre müssen so verlegt sein, dass ein späterer Kabeleinzug ohne Zugang zu Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten sowie Kellerräume Dritter möglich ist. - Ausführung von Brandschotts als Weichschott mit ausreichend Reserve für zusätzliche Kabel, um eine einfache Erweiterung zu ermöglichen. - Vorgaben zu den Abschlusspunkten an beiden Enden (z. B. Multimediaverteiler in Wohnungen). - Vorgaben zur Einplanung von ausreichend Platz für entsprechende Abschlusstechnik in den Hausanschlussräumen (z. B. Netzwerkschränke/Wandverteiler). - Vorgaben zur Einplanung von Reserve-Zählerplätzen zur Stromversorgung von Telekommunikationsausrüstung. Viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278045/

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Bauamt Erfurt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Annahme ist richtig, dass das zuständige Ministerium für die Bauordn…
Von
Bauamt Erfurt
Betreff
AW: WG: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Erfurt [#278045]
Datum
10. Mai 2023 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Annahme ist richtig, dass das zuständige Ministerium für die Bauordnung das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist. MfG Hemmelmann