§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover

Antrag nach dem NUIG/VIG

Guten Tag,

gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.
Wie wird dies aktuell sichergestellt?
Welche Kriterien prüft das Amt?
Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
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An Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover [#278509]
Datum
10. Mai 2023 09:24
An
Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover“ vom 10.05.20…
An Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover [#278509]
Datum
14. Juni 2023 10:56
An
Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover“ vom 10.05.2023 (#278509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Weder die Untere Bauaufsichtsbehörde noc…
Von
Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover
Betreff
AW: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover [#278509]
Datum
21. Juni 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Weder die Untere Bauaufsichtsbehörde noch die sonstigen im Stadtentwicklungs- und Baudezernat der Landeshauptstadt Hannover tätigen Organisationseinheiten sind für den Vollzug der von Ihnen genannten Rechtsvorschrift zuständig. Die technische Gebäudeausstattung ist grundsätzlich verfahrensfrei, sodass sie weder im Baugenehmigungsverfahren noch anderswo geprüft und erfasst wird, sodass auch keine entsprechenden Daten hierzu vorliegen. Diese dürften wenn bei den Telekommunikationsbehörden vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen