§ 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden

Seit dem 15.11.2001 ist der § 28 im BGleiG verankert. Er besagt, dass für die Gleichstellungsbeauftragten in den 962 Bundesbehörden weder eine berufliche Benachteiligung noch eine Bevorteilung eintreten darf.
Um sicherzustellen, dass keine Benachteiligung eintritt, wurde die Laufbahnnachzeichnung in den Gesetzestext 2001 aufgenommen.
Wie viele Frauen in diesen 962 Behörden waren im Zeitraum 2002-2022 (mindestens 5 Wahlperioden a 4 Jahren) als Gleichstellungsbeauftragte gewählt/bestellt?
Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind Tarifbeschäftigte?
Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind verbeamtet?
Wie viele Laufbahnnachzeichnungen wurden seit 2001 in diesen 962 Behörden durchgeführt?
Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu einer Erhöhung der Bezüge?
Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu keiner Erhöhung der Bezüge?
Bitte teilen Sie mir die Höhe der anfallenden Gebühren mit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 15.11.2001 ist der § 28 im B…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden [#280553]
Datum
6. Juni 2023 07:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 15.11.2001 ist der § 28 im BGleiG verankert. Er besagt, dass für die Gleichstellungsbeauftragten in den 962 Bundesbehörden weder eine berufliche Benachteiligung noch eine Bevorteilung eintreten darf. Um sicherzustellen, dass keine Benachteiligung eintritt, wurde die Laufbahnnachzeichnung in den Gesetzestext 2001 aufgenommen. Wie viele Frauen in diesen 962 Behörden waren im Zeitraum 2002-2022 (mindestens 5 Wahlperioden a 4 Jahren) als Gleichstellungsbeauftragte gewählt/bestellt? Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind Tarifbeschäftigte? Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind verbeamtet? Wie viele Laufbahnnachzeichnungen wurden seit 2001 in diesen 962 Behörden durchgeführt? Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu einer Erhöhung der Bezüge? Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu keiner Erhöhung der Bezüge? Bitte teilen Sie mir die Höhe der anfallenden Gebühren mit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auf meine obige Anfrage erhielt ich bisher keine Empfangsbestätigung. Ich bitte um eine Bestätigung de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden [#280553]
Datum
22. Juni 2023 21:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf meine obige Anfrage erhielt ich bisher keine Empfangsbestätigung. Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#398 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: § 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden [#280553]
Datum
23. Juni 2023 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#398 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist am 05. Juni 2023 im Bundesministerium des Innern und für Heimat eingegangen und der hierzu ergangene Bescheid wurde am 20.06.2023 an die von Ihnen benannte Anschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank der Brief ist heute angekommen. Müssten in der Zeit vo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden [#280553]
Datum
24. Juni 2023 10:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank der Brief ist heute angekommen. Müssten in der Zeit vom 15.11.2001 (BGleiG tritt in Kraft und damit auch § 28) nicht ca. 10.000 Laufbahnnachzeichnungen für die Gleichstellungsbeauftragten in 962 oberen Bundesbehörden - analog dem Zyklus der Regelbeurteilungen - vorgenommen worden sein? Gibt es dazu tatsächlich keinerlei Aufzeichnungen, ein gesetzlicher Auftrag an die Behördenleitungen, ohne Dokumentation? Ich danke Ihnen und wünsche einen guten Start in die Woche Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> A. << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#398 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: § 28 BGleiG Anzahl der Laufbahnnachzeichnungen seit 2001 in den 962 Bundesbehörden [#280553]
Datum
27. Juni 2023 15:52
Status
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#398 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachfrage zu meinem Bescheid vom 20. Juni 2023 danke ich. Die Zuständigkeit für das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/84064/f20880c3ed42ce87094898f6c214ef88/bgleig-rundschreiben-6-data.pdf). Ich stelle Ihnen anheim, dorthin Ihre Fragen zu richten. Mit freundlichen Grüßen