§ 28 BGleiG Laufbahnnachzeichnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde vom Bundesinnenministerium an sie verwiesen.

Meine Anfrage:
Seit dem 15.11.2001 ist der § 28 im BGleiG verankert. Er besagt, dass für die Gleichstellungsbeauftragten in den 962 Bundesbehörden weder eine berufliche Benachteiligung noch eine Bevorteilung eintreten darf.
Um sicherzustellen, dass keine Benachteiligung eintritt, wurde die Laufbahnnachzeichnung in den Gesetzestext 2001 aufgenommen.

Wie viele Frauen in diesen 962 Behörden waren im Zeitraum 2002-2022 (mindestens 5 Wahlperioden a 4 Jahren) als Gleichstellungsbeauftragte gewählt/bestellt?
Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind Tarifbeschäftigte?
Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind verbeamtet?
Wie viele Laufbahnnachzeichnungen wurden seit 2001 in diesen 962 Behörden durchgeführt?
Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu einer Erhöhung der Bezüge?
Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu keiner Erhöhung der Bezüge?
Bitte teilen Sie mir die Höhe der anfallenden Gebühren mit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich w…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 28 BGleiG Laufbahnnachzeichnung [#282751]
Datum
29. Juni 2023 17:41
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde vom Bundesinnenministerium an sie verwiesen. Meine Anfrage: Seit dem 15.11.2001 ist der § 28 im BGleiG verankert. Er besagt, dass für die Gleichstellungsbeauftragten in den 962 Bundesbehörden weder eine berufliche Benachteiligung noch eine Bevorteilung eintreten darf. Um sicherzustellen, dass keine Benachteiligung eintritt, wurde die Laufbahnnachzeichnung in den Gesetzestext 2001 aufgenommen. Wie viele Frauen in diesen 962 Behörden waren im Zeitraum 2002-2022 (mindestens 5 Wahlperioden a 4 Jahren) als Gleichstellungsbeauftragte gewählt/bestellt? Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind Tarifbeschäftigte? Wie viele dieser Gleichstellungsbeauftragten waren/sind verbeamtet? Wie viele Laufbahnnachzeichnungen wurden seit 2001 in diesen 962 Behörden durchgeführt? Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu einer Erhöhung der Bezüge? Wie viele dieser Nachzeichnungen führten zu keiner Erhöhung der Bezüge? Bitte teilen Sie mir die Höhe der anfallenden Gebühren mit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282751/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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