§ 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-Unterlagen/Weisungen/Dokumente mit vermeintlichen Rechtfertigungen/Arbeitsanweisungen zur Schlechterstellung der Ehepartner von deutschen Staatsbürgern aus Drittstaaten im Vergleich zu Ehepartnern von ausländischen Arbeitskräften aus Drittstaaten
--insbesondere wie mit Anträgen von Ehepartnern von Deutschen zum Ehegattennachzug - welche ebenfalls als Fachkräfte/Experten qualifiziert werden können - umgegangen werden soll
---insbesondere wenn diese sich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung mit Ehepartnern von ausländischen Fachkräften/Experten im Hinblick auf den Nachweis "einfacher deutscher Sprachkenntnisse" - vor der Einreise/Vergabe des Visums - berufen.

Hintergrund:
§ 30 AufenthG wurde zum 31.12.2022 geändert um vermeintlichen Fachkräften und deren Ehepartnern die Einreise ohne Sprachnachweis zu ermöglichen.

Hierbei wurden jedoch z. B. "rückkehrwillige" deutsche Staatsbürger und deren Ehepartner mit demselben oder einem besseren Bildungsstand als solche Fachkräfte nicht berücksichtigt.

Demnach erscheint es äußerst problematisch z. B. indische IT-Arbeitskräfte mit lediglich 3 Jahren Berufserfahrung (und deren Ehepartner) im Vergleich zu deutschen Staatsbürger mit ebenfalls mind. 3 Jahren IT-Berufserfahrung (bzw. deren Ehepartner) zu bevorzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
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Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Unterlagen/Weisungen/Dokumente mit v…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
§ 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]
Datum
15. Januar 2023 14:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Unterlagen/Weisungen/Dokumente mit vermeintlichen Rechtfertigungen/Arbeitsanweisungen zur Schlechterstellung der Ehepartner von deutschen Staatsbürgern aus Drittstaaten im Vergleich zu Ehepartnern von ausländischen Arbeitskräften aus Drittstaaten --insbesondere wie mit Anträgen von Ehepartnern von Deutschen zum Ehegattennachzug - welche ebenfalls als Fachkräfte/Experten qualifiziert werden können - umgegangen werden soll ---insbesondere wenn diese sich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung mit Ehepartnern von ausländischen Fachkräften/Experten im Hinblick auf den Nachweis "einfacher deutscher Sprachkenntnisse" - vor der Einreise/Vergabe des Visums - berufen. Hintergrund: § 30 AufenthG wurde zum 31.12.2022 geändert um vermeintlichen Fachkräften und deren Ehepartnern die Einreise ohne Sprachnachweis zu ermöglichen. Hierbei wurden jedoch z. B. "rückkehrwillige" deutsche Staatsbürger und deren Ehepartner mit demselben oder einem besseren Bildungsstand als solche Fachkräfte nicht berücksichtigt. Demnach erscheint es äußerst problematisch z. B. indische IT-Arbeitskräfte mit lediglich 3 Jahren Berufserfahrung (und deren Ehepartner) im Vergleich zu deutschen Staatsbürger mit ebenfalls mind. 3 Jahren IT-Berufserfahrung (bzw. deren Ehepartner) zu bevorzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 267781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267781/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Am…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023
Datum
16. Januar 2023 14:56
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
Guten Tag, bitte teilen Sie mir einen voraussichtlichen Zeitrahmen zur Beantwortung meiner Anfrage mit. Sollte d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
17. Januar 2023 13:33
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, bitte teilen Sie mir einen voraussichtlichen Zeitrahmen zur Beantwortung meiner Anfrage mit. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Höchst hilfsweise beantrage ich eine Gebührenbefreiung, weil ich derzeit für eine Abschlussarbeit im Bereich Wirtschaftsrecht recherchen durchführe. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 267781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267781/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, wie ich Ihnen mit E-Mail vom 16.01.2023 mitgeteilt habe, wird Ihre Anfrage schn…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
17. Januar 2023 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Lautenbacher, wie ich Ihnen mit E-Mail vom 16.01.2023 mitgeteilt habe, wird Ihre Anfrage schnellstmöglich beantwortet. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren anfallen, werde ich Sie ebenfalls darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Verg…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
19. April 2023 11:57
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger“ vom 15.01.2023 (#267781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 31.01.2023 beantwortet. Das Schreiben wurde …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
19. April 2023 17:17
Status
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 31.01.2023 beantwortet. Das Schreiben wurde am 01.02.2023 per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
Guten Tag, bitte senden Sie mir das Schreiben als PDF hier zu, Danke. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbache…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
19. April 2023 17:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir das Schreiben als PDF hier zu, Danke. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 267781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267781/ Postanschrift Daniel Lautenbacher <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Daniel Lautenbacher
Guten Tag, ich habe das Schreiben per Post nicht erhalten. Senden Sie mir das Schreiben per E-Mail. Mit freundli…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: § 30 AufenthG - Besserstellung ausländischer Arbeitskräfte im Vergleich mit deutschen Staatsbürger [#267781]; Vg. 26-2023 [#267781]
Datum
28. April 2023 04:22
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe das Schreiben per Post nicht erhalten. Senden Sie mir das Schreiben per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267781/ Postanschrift << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>