§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr

(a) Schriftverkehr mit dem BfDI, geführt nach dem 29.08.2022, zur Entwicklung
neuer "Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung"
"der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen",
sowie
(b) diese Maßstäbe selbst.

Hintergrund dieser Anfrage:

Dazu ein Zitat aus Ihrem Schreiben mit
GZ "SV 6000 - 2022.800006 - DX.A.12" vom 16.08.2023:
". . . Die FIU befindet sich bezüglich ihrer Beauskunftungspraxis im Rahmen des § 49 GwG mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stets im Austausch. In Folge dessen wurden Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung 
zugunsten der datenschutzrechtlichen Interessen von Petenten entwickelt, die zur Ausweitung der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen geführt haben. Dies führte folglich zu der Einführung einer geänderten Praxis der FIU . . . An diesem Maßstab sind alle bei der FIU eingehenden Anfragen und Beauskunftungen im Sinne des § 49 GwG 
ausgerichtet. . . .
"

Mit Schreiben vom 19.09.2023 zum Zeichen "VG Köln 13 K 1/23"
hatte ich Ihnen dazu geschrieben:
". . . Austausch mit dem BfDI . . . fraglich, dass es hier einen Austausch gegeben hat.

Ansonsten bitte ich um Zusendung des entsprechenden Schriftverkehrs,

. . . ein Anspruch darauf sollte, insbesondere nach IFG, gegeben sein."

Auf ein anderes Schreiben von mir, ebenfalls vom 19.09.2023
teilten Sie mir mit Schreiben
"GZ: GZD-O 1004-2023.00032-0007-GZD_DI.B.161-0005" vom 12.10.2023
mit:
"Gz. SV 6000 - 2022.8000006 - DX.A.21", siehe https://fragdenstaat.de/a/279938/#nachricht-814318
vom 24.09.2021 wurde am 09.06.2023 außer Kraft gesetzt.

Bei diesem IFG-Antrag handelt es sich somit um eine Wiederholung
meiner oben zitierten Bitte vom 19.09.2023.

Ergebnis der Anfrage

Zu a) https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-49-g…
Zu b) bisher keine Auskunft
Ferner: statistische Daten zu Anfragen
2018 bis 2020 bis zu etwa 36 Anfragen pro Jahr
2021 105, davon 35 direkt an die FIU,
weitere 70 an die GZD, zu denen die FIU Informationen beisteuerte
2022 150
01.01.2023 bis 16.05.2023 189, hochgerechnet: 500 in 2023

§ 49 GwG https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_…

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (a) Schriftverkehr mit dem BfDI, gefü…
An Financial Intelligence Unit Germany (FIU) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
21. Januar 2024 22:45
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(a) Schriftverkehr mit dem BfDI, geführt nach dem 29.08.2022, zur Entwicklung neuer "Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung" "der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen", sowie (b) diese Maßstäbe selbst. Hintergrund dieser Anfrage: Dazu ein Zitat aus Ihrem Schreiben mit GZ "SV 6000 - 2022.800006 - DX.A.12" vom 16.08.2023: ". . . Die FIU befindet sich bezüglich ihrer Beauskunftungspraxis im Rahmen des § 49 GwG mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stets im Austausch. In Folge dessen wurden Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung 
zugunsten der datenschutzrechtlichen Interessen von Petenten entwickelt, die zur Ausweitung der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen geführt haben. Dies führte folglich zu der Einführung einer geänderten Praxis der FIU . . . An diesem Maßstab sind alle bei der FIU eingehenden Anfragen und Beauskunftungen im Sinne des § 49 GwG 
ausgerichtet. . . .
" Mit Schreiben vom 19.09.2023 zum Zeichen "VG Köln 13 K 1/23" hatte ich Ihnen dazu geschrieben: ". . . Austausch mit dem BfDI . . . fraglich, dass es hier einen Austausch gegeben hat.
 Ansonsten bitte ich um Zusendung des entsprechenden Schriftverkehrs,
 . . . ein Anspruch darauf sollte, insbesondere nach IFG, gegeben sein." Auf ein anderes Schreiben von mir, ebenfalls vom 19.09.2023 teilten Sie mir mit Schreiben "GZ: GZD-O 1004-2023.00032-0007-GZD_DI.B.161-0005" vom 12.10.2023 mit: "Gz. SV 6000 - 2022.8000006 - DX.A.21", siehe https://fragdenstaat.de/a/279938/#nachricht-814318 vom 24.09.2021 wurde am 09.06.2023 außer Kraft gesetzt. Bei diesem IFG-Antrag handelt es sich somit um eine Wiederholung meiner oben zitierten Bitte vom 19.09.2023.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
[Ticket#2024012103000828] § 49 GwG Maßstäbe zu [...] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Ausk…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
[Ticket#2024012103000828] § 49 GwG Maßstäbe zu [...]
Datum
21. Januar 2024 22:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Auskunft FIU eingegangen und unter der Ticketnummer 2024012103000828 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Sofern es sich bei Ihrer Mitteilung um eine Verdachtsmeldung handelt, wird die FIU nur bei Bedarf auf Sie zukommen.  Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
2. Februar 2024 16:04
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 21. Januar 2023 bezüglich Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr ist im Arbeitsbereich DI.A.421 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung von IFG-Anträgen im Rahmen der Umstrukturierung der Direktion I auf das Arbeitsgebiet DI.A.421 übergegangen ist und benutzen Sie im Mailverkehr bitte folgende Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrag…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
8. Februar 2024 16:17
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach IFG über die Plattform Frag-den-Staat vom 21. 01.2024 wird unter oben genanntem Aktenzeichen geführt. Aufgrund von Krankheitsfällen verzögert sich die Bearbeitung Ihres Anliegens. Daher bitte ich um Fristverlängerung bis zum 29.02.2024 mit der Bitte um Rückmeldung. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich freue mich auf Ihre inhaltliche Antwort innerhalb dieses Monats und wünsche allen Ihren Kollegen …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
8. Februar 2024 16:42
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich freue mich auf Ihre inhaltliche Antwort innerhalb dieses Monats und wünsche allen Ihren Kollegen gute Besserung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297952/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Entgegenkommen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
9. Februar 2024 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Entgegenkommen. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit tei…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
26. Februar 2024 11:56
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich mit, dass bei der Sichtung der Unterlagen festgestellt wurde, dass diese im geringen Umfang personenbezogene Daten enthalten. Personenbezogene Daten sind nach dem IFG umfassend geschützt und dürfen grundsätzlich nur her-ausgegeben werden, wenn die betroffenen Dritten eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragsstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt (Abwägung), § 5 Abs. 1 S. 1 IFG. Folglich wäre im weiteren Verlauf der Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 IFG durchzuführen, um die Belange Dritter berücksichtigen zu können. Hierbei werden Ihre Daten und Ihr Anliegen an die betroffenen Dritten, weitergeben. Auch ist in den Fällen, in denen Be-lange Dritter berührt sind, eine Begründung des Antrags vorgesehen, § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Die Be-gründung erlaubt hierbei der Behörde eine sachgerechte Abwägung der unterschiedlichen Interesse im Rahmen des § 5 Abs. 1 S. 1 IFG und den betroffenen Dritten einen Einblick in die Interessen der An-tragstellenden. Daher wird Ihre Begründung auch an die betroffenen Dritten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens weitergeben. Die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens verlängert auch das eigentliche Verfahren, vgl. § 8 Abs. 2 S. 2 IFG. Zudem entstehen für die Auskunft dann ggf. (höhere) Gebühren, da für die Beantwortung Ihres Anliegens ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die genaue Höhe der Gebühren lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, da diese von den noch durchzuführenden Tätigkeiten abhängt. Alternativ zum Drittbeteiligungsverfahren können Sie sich auch mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 IFG einverstanden erklären. In diesem Fall werden die geringfügig vorhandenen personenbezogenen Daten geschwärzt und die Bearbeitung Ihres Anliegens kann insgesamt schneller erfolgen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogene Daten ein-verstanden sind, oder das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Soweit Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich Sie zudem, Ihren Antrag zu begründen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift er-folgen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir noch Ihre aktuelle Postanschrift mitzuteilen. Der Verwendung von bereits übermittelten Anschriften ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Soweit ich bis zum 04.03.2024 keine Rückmeldung erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 [#297952] Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Februar 2024 …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 [#297952]
Datum
26. Februar 2024 12:11
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Februar 2024 11:56 Uhr mit dem Aktenzeichen GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421. Ich bin mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 IFG einverstanden, möchte aber gleichzeitig auf § 5 Absatz 3 und 4 IFG aufmerksam machen: Dass tatsächlich personenbezogene Daten in den Unterlagen enthalten sind, die über solche, auf die § 5 Absatz 3 und 4 IFG zutrifft, hinausgehen, möchte ich stark bezweifeln. Ich denke, dass Sie im Falle einer Schwärzung darauf eingehen sollten/müssten, dass es sich tatsächlich um personenbezogene Daten handelt, die über § 5 Absatz 3 und 4 IFG hinausgehen. Wenn Sie unbedingt möchten, können Sie mir gerne Post an die unten angegebene Anschrift senden, ich bevorzuge aber die Zusendung als E-Mail. Sie können gerne auch De-Mail nutzen, hier fallen Postlaufzeiten weg und Sie erhalten direkt ein elektronisches Empfangsbekenntnis, senden Sie dazu eine De-Mail an die folgende Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> Falls Sie De-Mail oder Post benutzen, möchte ich Sie bitten, den Bescheid AUCH per E-Mail zu versenden, um die Qualität der übersendeten Daten zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion Arbeitsgebiet DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 09:37
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Arbeitsgebiet DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund des noch andauernden Abstimmungsprozesses bitte ich um eine weitere Fristverlängerung von 2 Wochen bis zum 14.03.2024. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion Arbeitsgebiet DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 10:54
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Arbeitsgebiet DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund des noch andauernden Abstimmungsprozesses bitte ich um eine weitere Fristverlängerung von 2 Wochen bis zum 14.03.2024 mit der Bitte um Rückmeldung. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Hinweis, dass Sie länger brauchen werden. Auch diese neuerliche Fristverlängeru…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 11:02
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Hinweis, dass Sie länger brauchen werden. Auch diese neuerliche Fristverlängerung sei Ihnen gewährt. Bitte nutzen Sie für den Bescheid De-Mail, dann fallen Postlaufzeiten weg und Sie erhalten direkt ein elektronisches Empfangsbekenntnis, senden Sie dazu eine De-Mail an die folgende Anschrift: [geschwärzt] Gleichzeitig senden Sie Ihre Bescheid bitte AUCH per einfacher E-Mail. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 297952 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung. Den Bescheid werde ich …
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung. Den Bescheid werde ich mit DE-Mail versenden und an Ihre private Mailadresse. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben wird der Bescheid an die GMS-Adresse verschlüsselt versandt. Den Schlüssel erhalten Sie dann per Briefpost oder, sofern Sie dies wünschen, telefonisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, per De-Mail werden regelmäßig Gerichts-Unterlagen voller personenbezogener Daten gesendet, dabei beda…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 12:36
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, per De-Mail werden regelmäßig Gerichts-Unterlagen voller personenbezogener Daten gesendet, dabei bedarf es keinerlei zusätzlicher Verschlüsselung oder sonst irgendetwas. Das System ist bereits so gestaltet, dass alles "sicher" und "datenschutzkonform" ist. Darüber hinaus geht es vorliegend um ein IFG-Verfahren, "JEDER" (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Wort 1 IZG) hat entsprechenden Zugang zu den Informationen. Da vorliegend auch noch von einem Drittbeteiligungsverfahren abgesehen wird und die Daten entsprechend ohne Ansehen der Person des Antragstellers geschwärzt werden, wie sie auch für jeden anderen geschwärzt würden, ist es unnötig, irgendwas zu verschlüsseln. Die Information, dass und wie Sie für diese Behörde arbeiten, Ihre dienstliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. ist nicht schützenswert, wie § 5 Absatz 3 und 4 IZG zeigt. Etwaige trotzdem von Ihnen verwendeten Schlüssel bitte ich per De-Mail zu übersenden, dabei ist ja, wie oben dargelegt, systemimmanent bereits für Schriftform-ersetzende Sicherheit gesorgt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297952/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann werde ich den Schlüssel an Ihre DE-M…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
Datum
29. Februar 2024 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann werde ich den Schlüssel an Ihre DE-Mail-Adresse versenden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften müssen Schriftstücke an private Mailadressen (damit ist nicht die DE-Mail-Adresse gemeint) verschlüsselt werden. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Per De-Mail wurde eine 2MB große .MSG-Datei gesendet. Durch eigenen Konverter wurde diese in eine .EML-Datei umgew…
Per De-Mail wurde eine 2MB große .MSG-Datei gesendet. Durch eigenen Konverter wurde diese in eine .EML-Datei umgewandelt. Darin waren die angefügten Dateien als Anhang enthalten. Dazu eine Datei, die ein Passwort enthielt. Via unten stehender E-Mail wurde eine ZIP-Datei zugesendet, die mit dem vorgenannten Passwort zu entpacken war und die gleichen Anhänge enthielt. Es waren in den übersendeten Dateien die Nachnamen der Bearbeiter ungeschwärzt enthalten. Diese Nachnamen habe ich vor Veröffentlichung geschwärzt.
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung
Datum
14. März 2024 08:26
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
zip.7z
1,0 MB
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht erhalten Sie den Bescheid, der bereits per DE-Mail versandt wurde, nebst Anlagen auch als verschlüsselte ZIP-Datei im Anhang dieser Mail. Das Passwort zum Entschlüsseln ist Ihnen als Anhang zur versendeten DE-Mail mitgeteilt worden. Im Falle einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Plattform FragDenStaat bitte ich, wie bisher praktiziert, um vollständige Schwärzung der personenbezogenen Daten, welche in den zugänglich gemachten Schreiben enthalten sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung [#29795…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung [#297952]
Datum
14. März 2024 10:13
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei mein Widerspruch. Dieser ist Ihnen soeben auch formwahrend per De-Mail zugegangen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240314-2-o-widerspruch-mit-de-mail-e-b.pdf Anfragenr: 297952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297952/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
AW: [EXTERN] GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Widerspruch IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beausku…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: [EXTERN] GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Widerspruch IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung [#297952]
Datum
15. März 2024 16:29
Status
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihren Widerspruch vom 14.03.2024 teile ich mit, dass der Vorgang zur weiteren Bearbeitung hier eingegangen ist. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen