§ 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr
(a) Schriftverkehr mit dem BfDI, geführt nach dem 29.08.2022, zur Entwicklung
neuer "Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung"
"der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen",
sowie
(b) diese Maßstäbe selbst.
Hintergrund dieser Anfrage:
Dazu ein Zitat aus Ihrem Schreiben mit
GZ "SV 6000 - 2022.800006 - DX.A.12" vom 16.08.2023:
". . . Die FIU befindet sich bezüglich ihrer Beauskunftungspraxis im Rahmen des § 49 GwG mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stets im Austausch. In Folge dessen wurden Maßstäbe bezüglich des Umfangs der Beauskunftung
zugunsten der datenschutzrechtlichen Interessen von Petenten entwickelt, die zur Ausweitung der im Rahmen des § 49 GwG mitzuteilenden Informationen geführt haben. Dies führte folglich zu der Einführung einer geänderten Praxis der FIU . . . An diesem Maßstab sind alle bei der FIU eingehenden Anfragen und Beauskunftungen im Sinne des § 49 GwG
ausgerichtet. . . .
"
Mit Schreiben vom 19.09.2023 zum Zeichen "VG Köln 13 K 1/23"
hatte ich Ihnen dazu geschrieben:
". . . Austausch mit dem BfDI . . . fraglich, dass es hier einen Austausch gegeben hat.
Ansonsten bitte ich um Zusendung des entsprechenden Schriftverkehrs,
. . . ein Anspruch darauf sollte, insbesondere nach IFG, gegeben sein."
Auf ein anderes Schreiben von mir, ebenfalls vom 19.09.2023
teilten Sie mir mit Schreiben
"GZ: GZD-O 1004-2023.00032-0007-GZD_DI.B.161-0005" vom 12.10.2023
mit:
"Gz. SV 6000 - 2022.8000006 - DX.A.21", siehe https://fragdenstaat.de/a/279938/#nachricht-814318
vom 24.09.2021 wurde am 09.06.2023 außer Kraft gesetzt.
Bei diesem IFG-Antrag handelt es sich somit um eine Wiederholung
meiner oben zitierten Bitte vom 19.09.2023.
Ergebnis der Anfrage
Zu a) https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-49-g…
Zu b) bisher keine Auskunft
Ferner: statistische Daten zu Anfragen
2018 bis 2020 bis zu etwa 36 Anfragen pro Jahr
2021 105, davon 35 direkt an die FIU,
weitere 70 an die GZD, zu denen die FIU Informationen beisteuerte
2022 150
01.01.2023 bis 16.05.2023 189, hochgerechnet: 500 in 2023
§ 49 GwG https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_…
Antwort verspätet
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Datum21. Januar 2024
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24. Februar 2024
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- Betreff
- § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 21. Januar 2024 22:45
- An
- Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
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- Von
- Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
- Betreff
- [Ticket#2024012103000828] § 49 GwG Maßstäbe zu [...]
- Datum
- 21. Januar 2024 22:45
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 2. Februar 2024 16:04
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- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
- Betreff
- § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 8. Februar 2024 16:17
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- Betreff
- AW: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 8. Februar 2024 16:42
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- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- AW: [EXTERN] AW: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 9. Februar 2024 09:56
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- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
- Betreff
- § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 26. Februar 2024 11:56
- Status
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- Betreff
- GZD-O 1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 [#297952]
- Datum
- 26. Februar 2024 12:11
- An
- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- Betreff
- § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 09:37
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- WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 10:54
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- AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 11:02
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- AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 11:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 12:36
- An
- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- AW: [EXTERN] AW: WG: § 49 GwG Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung plus BfDI-Schriftverkehr [#297952]
- Datum
- 29. Februar 2024 12:54
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 12. März 2024
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- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
- Betreff
- Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung
- Datum
- 14. März 2024 08:26
- Status
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- Betreff
- GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Antrag nach IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung [#297952]
- Datum
- 14. März 2024 10:13
- An
- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- Von
- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- AW: [EXTERN] GZD-O1004-2024.00040-0009-GZD_DI.A.421 – Widerspruch IFG - § 49 GwG, Maßstäbe zum Umfang der Beauskunftung [#297952]
- Datum
- 15. März 2024 16:29
- Status
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