§ 74 der Bauordnung: Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Regeln und (interne) Verfahrensvorschriften zur Anwendung von § 74 (5) der Hamburgischen Bauordnung

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
§ 74 der Bauordnung: Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken [#262613]
Datum
7. November 2022 06:58
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Regeln und (interne) Verfahrensvorschriften zur Anwendung von § 74 (5) der Hamburgischen Bauordnung Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 262613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262613/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
7. November 2022 07:00
Status
Warte auf Antwort
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Regeln oder interne Verfahrensvorschriften zur Anwendung des § 74 Abs. 5 der Ham…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- § 74 der Bauordnung: Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken [#262613]
Datum
24. November 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Regeln oder interne Verfahrensvorschriften zur Anwendung des § 74 Abs. 5 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) wurden durch die zuständige Fachbehörde nicht herausgegeben. Zur allg. Durchsetzung der Duldungspflicht wird im Übrigen auf den Bauprüfdienst (BPD 8/2002) „Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen im Aufgabenbereich der Bauaufsicht (BPD Verwaltungszwang)“ hingewiesen. Der BPD 8/2002 ist auch im Internet eingestellt: https://www.hamburg.de/baugenehmigung/152950/start-baupruefdienste/. Mit freundlichen Grüßen