§14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung

Anfrage an: StadtHennigsdorf

Bitte teilen Sie mir mit, wie häufig in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Kalenderjahr 2022 gegen §14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung verstoßen wurde und welcher Gesamtbetrag an Verwarnungsgeld in oben genanntem Kalenderjahr verhängt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An StadtHennigsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung [#268741]
Datum
26. Januar 2023 16:02
An
StadtHennigsdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie häufig in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Kalenderjahr 2022 gegen §14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung verstoßen wurde und welcher Gesamtbetrag an Verwarnungsgeld in oben genanntem Kalenderjahr verhängt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268741/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung“ vom 26.01.2023 (#268741)…
An StadtHennigsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: §14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung [#268741]
Datum
28. Februar 2023 06:47
An
StadtHennigsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung“ vom 26.01.2023 (#268741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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StadtHennigsdorf
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 28.02.2023 und teile Ihnen…
Von
StadtHennigsdorf
Betreff
AW: §14 Abs.1 Ordnungsbehördliche Verordnung [#268741]
Datum
28. Februar 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 28.02.2023 und teile Ihnen mit, dass Ihre Informationsfreigabeanfrage in schriftliche Form per Post zu Ihnen unterwegs ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen