§21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW

Anfrage an: Stadt Ulm

gemäß §21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW sind "im Übrigen () bestehende Beleuchtungsanlagen unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 um- oder nachzurüsten."

Bitte stellen Sie dar, wie die Stadt Ulm diese zeitliche Vorgabe einhält, insbesondere durch
- die entsprechenden Posten in den bereits aufgestellten Haushaltsplänen und in den künftigen Haushalten
- Aufstellung der betroffenen Beleuchtungsanlagen und zeitliche Darstellung, welche Straßenabschnitte bis zu welchem Zeitpunkt um- bzw. nachgerüstet werden.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Volker Trinkner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß §21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW…
An Stadt Ulm Details
Von
Volker Trinkner
Betreff
§21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW [#266765]
Datum
2. Januar 2023 11:03
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß §21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW sind "im Übrigen () bestehende Beleuchtungsanlagen unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 um- oder nachzurüsten." Bitte stellen Sie dar, wie die Stadt Ulm diese zeitliche Vorgabe einhält, insbesondere durch - die entsprechenden Posten in den bereits aufgestellten Haushaltsplänen und in den künftigen Haushalten - Aufstellung der betroffenen Beleuchtungsanlagen und zeitliche Darstellung, welche Straßenabschnitte bis zu welchem Zeitpunkt um- bzw. nachgerüstet werden. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner Anfragenr: 266765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266765/ Postanschrift Volker Trinkner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner
Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Trinkner, das aktuelle Erneuerungsprogramm der Stadt Ulm für die Straßenbeleuchtung wurde an …
Von
Stadt Ulm
Betreff
§21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW [#266764] und [#266765]
Datum
9. Januar 2023 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trinkner, das aktuelle Erneuerungsprogramm der Stadt Ulm für die Straßenbeleuchtung wurde an die neuen Vorschriften angepasst. Es kann im Ratsinformationssystem der Stadt Ulm (https://buergerinfo.ulm.de/info.php) unter der GD 190/20 (Suchbegriff) nachgelesen werden. Das Programm beinhaltet die Umrüstung/Erneuerung von 2.600 Leuchten auf sparsame Leuchten mit LED-Technik in warmweißer, insektenfreundlicher Lichtfarbe mit Gesamtkosten in Höhe von 2,2 Mio. € in den Jahren 2021 - 2023. Einen entsprechenden Internetauftritt auf www.ulm.de<http://www.ulm.de> können Sie unter folgendem Link finden (https://www.ulm.de/leben-in-ulm/verkehr-und-mobilitaet/verkehrsprojekte/sanierung-der-strassenbeleuchtung-in-der-stadt-ulm). Freundliche Grüße
Volker Trinkner
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Antwort. Zwischenzeitlich wurden bei uns im Quartier die ersten Stra…
An Stadt Ulm Details
Von
Volker Trinkner
Betreff
AW: §21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW [#266764] und [#266765]
Datum
10. März 2023 10:43
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Antwort. Zwischenzeitlich wurden bei uns im Quartier die ersten Straßenlaternen wohl im Zuge des genannten Erneuerungsprogramms umgerüstet. Ergebnis: unser Straßenzug ist nun um einiges heller ausgeleuchtet als je zuvor und man könnte nun nachts eine Zeitung in 20m Entfernung von einer der Straßenlaternen lesen. Einen Eindruck finden Sie im angehängten Foto. Die beabsichtigte Insektenfreundlichkeit entzieht sich meiner Wahrnehmung. Die Lichtabstrahlung nach oben ist unvermindert und durch die nun verwendeten Leuchtmittel um einiges stärker als mit den zuvor verwendeten Energiesparlampen. Könnten Sie bitte kurz Stellung zu dem Ergebnis der Umrüstung beziehen insbesondere im Hinblick auf die geforderte Insektenfreundlichkeit und auf die Auswirkung auf die Nachtruhe der Anwohner. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner Anhänge: - img-20230309-225628.jpg Anfragenr: 266765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266765/ Postanschrift Volker Trinkner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Trinkner, der von ihnen angesprochene Leuchtmitteltausch fand nicht im Rahmen des Erneuerungsp…
Von
Stadt Ulm
Betreff
WG: §21 Abs. 3 Satz 3 NatSchG BW [#266764] und [#266765]
Datum
31. März 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trinkner, der von ihnen angesprochene Leuchtmitteltausch fand nicht im Rahmen des Erneuerungsprogramms statt, sondern erfolgte im Zuge der Turnusarbeiten der Straßenbeleuchtung. Die Kompaktleuchtstofflampen hatten altersbedingt ihre Lebensdauer erreicht und in der Lichtleistung nachgelassen. Sie wurden durch LED Retrofit Leuchtmittel ersetzt, welche mit 3000K allen Insektenschutzvorgaben entsprechen. Es wurde keine höhere Lichtleistung installiert. Die Kugelleuchten im Altbestand werden fristgerecht und vorschriftsmäßig im Rahmen des angesprochenen Erneuerungsprogramms erneuert. Dies hat lt. gesetzlicher Vorgabe bis 2030 zu erfolgen. Freundliche Grüße