Ssicherheit im Straßenverkehr

laut EU- Richtlinie müssen alle dort zugelassenen LKW über einen auf 90 km/h eingestellten Tempobegrenzer verfügen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt in der BRD laut STVO bei 80 km/h. Wie entsteht diese Differenz?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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Helmut Treubel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut EU- Richtlin…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Helmut Treubel
Betreff
Ssicherheit im Straßenverkehr [#263586]
Datum
19. November 2022 17:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut EU- Richtlinie müssen alle dort zugelassenen LKW über einen auf 90 km/h eingestellten Tempobegrenzer verfügen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt in der BRD laut STVO bei 80 km/h. Wie entsteht diese Differenz?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel Anfragenr: 263586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263586/ Postanschrift Helmut Treubel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG 1471 s. Anlage. Das Original folgt auf dem Postweg. i.A.
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
IFG 1471
Datum
6. Dezember 2022 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
s. Anlage. Das Original folgt auf dem Postweg. i.A.
Helmut Treubel
IFG 1471 [#263586] Guten Tag, für die Umsetzung der STVO sind die Länder zuständig. Nicht nur meiner Erfahrung nac…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Helmut Treubel
Betreff
IFG 1471 [#263586]
Datum
10. Dezember 2022 19:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, für die Umsetzung der STVO sind die Länder zuständig. Nicht nur meiner Erfahrung nach beträgt die von LKW gefahrene Geschwindigkeit eher 90 als 80 km/h. Wenn die Länder, aus welchen Gründen auch immer, die STVO nicht umsetzen, welche Möglichkeiten hat der Bund, diese Umsetzung zu erzwingen. Die Zahl der bei Unfällen mit LKW getöteten und verletzten Personen ist erheblich. Tempo 80 für LKW, wie von der STVO vorgesehen, würde Leben retten. Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel Anfragenr: 263586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263586/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1493IFG und 1498IFG WG: Handlungsmöglichkeiten Bund wenn Länder Lkw- Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durchsetzen …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1493IFG und 1498IFG WG: Handlungsmöglichkeiten Bund wenn Länder Lkw- Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durchsetzen
Datum
24. Januar 2023 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Treubel, anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfragen vom 10.12.2022 und 14.12.2022 ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen