Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen zur Ortsumgehung Oberkotzau hatte ich beim Staatlichen Bauamt Bayreuth mehrfach angefragt und auch bei der Regierung Oberfranken wurde ich immer hingehalten bzw. mir wurde gesagt, dass es nicht mehr gibt als die im Internet veröffentlichten Dokumente.
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Offensichtlich gibt es jedoch seit 2010 ein ausführliches Dokument zu dem Planfeststellungsbeschluss welcher mir vorenthalten wurde bzw. wird.
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Bitte Senden Sie mir die PDF mit 742 Seiten zum Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung Oberkotzau inkl. Erläuterungsbericht usw. zu.
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(St 2177 „Schwarzenbach a. d. Saale – Hof B 15“, OU Fattigau - Oberkotzau – Planfeststellung "Digitale Ausfertigung").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
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Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
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Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 273598
Antwort an:
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