St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau - Oberkotzau / Planfeststellung vom 15.12.2010 "Digitale Ausfertigung"

Die Unterlagen zur Ortsumgehung Oberkotzau hatte ich beim Staatlichen Bauamt Bayreuth mehrfach angefragt und auch bei der Regierung Oberfranken wurde ich immer hingehalten bzw. mir wurde gesagt, dass es nicht mehr gibt als die im Internet veröffentlichten Dokumente.
Offensichtlich gibt es jedoch seit 2010 ein ausführliches Dokument zu dem Planfeststellungsbeschluss welcher mir vorenthalten wurde bzw. wird.
Bitte Senden Sie mir die PDF mit 742 Seiten zum Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung Oberkotzau inkl. Erläuterungsbericht usw. zu.

(St 2177 „Schwarzenbach a. d. Saale – Hof B 15“, OU Fattigau - Oberkotzau – Planfeststellung "Digitale Ausfertigung").

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau - Oberkotzau / Planfeststellung vom 15.12.2010 "Digitale Ausfertigung" [#273598]
Datum
20. März 2023 20:23
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen zur Ortsumgehung Oberkotzau hatte ich beim Staatlichen Bauamt Bayreuth mehrfach angefragt und auch bei der Regierung Oberfranken wurde ich immer hingehalten bzw. mir wurde gesagt, dass es nicht mehr gibt als die im Internet veröffentlichten Dokumente.<< Antragsteller:in >> Offensichtlich gibt es jedoch seit 2010 ein ausführliches Dokument zu dem Planfeststellungsbeschluss welcher mir vorenthalten wurde bzw. wird. << Antragsteller:in >> Bitte Senden Sie mir die PDF mit 742 Seiten zum Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung Oberkotzau inkl. Erläuterungsbericht usw. zu.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (St 2177 „Schwarzenbach a. d. Saale – Hof B 15“, OU Fattigau - Oberkotzau – Planfeststellung "Digitale Ausfertigung"). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273598/
Landesbaudirektion Bayern
Sehr << Antragsteller:in >> im Auftrag unseres Präsidenten, Herrn Nolte, möchte ich Ihnen kurz mittei…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
AW: St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau - Oberkotzau / Planfeststellung vom 15.12.2010 "Digitale Ausfertigung" [#273598]
Datum
22. März 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Auftrag unseres Präsidenten, Herrn Nolte, möchte ich Ihnen kurz mitteilen, dass die Landesbaudirektion Bayern für Planfeststellungsverfahren nicht zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> sie sind jedoch sicherlich in der Lage die Anfrage an die zuständige…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau - Oberkotzau / Planfeststellung vom 15.12.2010 "Digitale Ausfertigung" [#273598]
Datum
22. März 2023 11:15
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> sie sind jedoch sicherlich in der Lage die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten und als übergeordnete Stelle den Hinweis zu geben, dass Umweltinformationen laut Gesetz herauszugeben sind, wenn diese Vorliegen. Das wurde offensichtlich ja nicht gemacht bzw. die Existenz abgestritten. Sie und Ihr Präsident Herrn Nolte dürfen sich auch, wie ich als Bürger die Frage stellen was es zu vergergen gibt, dass man ein solches abblocken von Informationsanfragen nach dem UIG der ordentlichen Umsetzung von Gesetzen vorzug gibt oder ob die Interne Organisation ist in einem Zustand, dass es keine Kentnis von dem Dokument gibt obwohl es vorhanden ist. Ich bitte um eine Wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273598/
Landesbaudirektion Bayern
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst heute dazu, Ihre letzte Anfrage zu bean…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. April 2023 17:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst heute dazu, Ihre letzte Anfrage zu beantworten. Für Planfeststellungsverfahren ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in deren regionalen Zuständigkeitsbereich das Vorhaben liegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#273598] Guten Tag, bitte leiten Sie die Anfrage entsprechend dem UIG an die zuständige Stelle …
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#273598]
Datum
13. April 2023 16:35
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte leiten Sie die Anfrage entsprechend dem UIG an die zuständige Stelle weiter (in diesem Fall die Regierung Oberfranken?). BayUIG Art. 4 (3) 1 Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. In diesem Fall (wie anfangs bereits beschrieben) bitte ich Sie ausdrücklich um eine Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273598/

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Landesbaudirektion Bayern
AW: Ihre Anfrage [#273598] Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir hab…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#273598]
Datum
5. Mai 2023 09:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben die Antwort auf Ihre Anfrage auf dem Postweg auf den Weg gebracht. Mit freundlichen Grüßen