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st dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben

den Elektronischen Rechtsverkehr für jedermann hält Berlins grüner Senator für überflüssig!.
Was sind seine konkreten Argumente ?

Ist dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben , entsprechend weigert einen im Postfach : <<E-Mail-Adresse>>, sowie <<E-Mail-Adresse>> ein Antrag auf Einweilige Anordnung an die Einganregistratur weiterzuleiten , dass das Verfahren eibner gerichtlichen Überprüfung durch den gesetzlichen Richter entzogen wird , dass hier hierbei um ein Justizgrundrecht, das in Art. 101 GG verankert ist, .nicht verfassungskonform verweigert wird

Ist dem Justiztsenator bekannt, dass maßgebliche Vorschriften wie die Zivilprozessordnung (§ 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO) ausdrücklich vorsehen, dass man bei Sozialgericht Gericht Schriftsätze wirksam per De-Mail einreichen kann, ist das in der Praxis dort kaum möglich.
Was hat der Justizsenator konkret veranlasst, dass der Eilantrag seinen Bestimmungsort erreicht, den gesetzlichen Richter?

Bei dem Recht auf den gesetzlichen Richter handelt es sich um ein Justizgrundrecht. Seine Verankerung findet dieses in Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG.

Demnach darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, ist das dem Justizsenator bekannt? .

Dasselbe Recht auf einen gesetzlichen Richter findet sich auch in §16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz ist das dem Justizsenator bekannt? .

Wann erfolgten die ersten Weisungen der Senatverwaltung / Justizsenator insoweit an die Verwaltung des Sozialgerichtes den Eilantrag zur Eingangsregistratur weiterzuleiten ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
st dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben [#173748]
Datum
9. Januar 2020 17:47
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Elektronischen Rechtsverkehr für jedermann hält Berlins grüner Senator für überflüssig!. Was sind seine konkreten Argumente ? Ist dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben , entsprechend weigert einen im Postfach : <<E-Mail-Adresse>>, sowie <<E-Mail-Adresse>> ein Antrag auf Einweilige Anordnung an die Einganregistratur weiterzuleiten , dass das Verfahren eibner gerichtlichen Überprüfung durch den gesetzlichen Richter entzogen wird , dass hier hierbei um ein Justizgrundrecht, das in Art. 101 GG verankert ist, .nicht verfassungskonform verweigert wird Ist dem Justiztsenator bekannt, dass maßgebliche Vorschriften wie die Zivilprozessordnung (§ 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO) ausdrücklich vorsehen, dass man bei Sozialgericht Gericht Schriftsätze wirksam per De-Mail einreichen kann, ist das in der Praxis dort kaum möglich. Was hat der Justizsenator konkret veranlasst, dass der Eilantrag seinen Bestimmungsort erreicht, den gesetzlichen Richter? Bei dem Recht auf den gesetzlichen Richter handelt es sich um ein Justizgrundrecht. Seine Verankerung findet dieses in Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG. Demnach darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, ist das dem Justizsenator bekannt? . Dasselbe Recht auf einen gesetzlichen Richter findet sich auch in §16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz ist das dem Justizsenator bekannt? . Wann erfolgten die ersten Weisungen der Senatverwaltung / Justizsenator insoweit an die Verwaltung des Sozialgerichtes den Eilantrag zur Eingangsregistratur weiterzuleiten ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 173748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173748 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „st dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben“ [#173748] [#173748]
Datum
17. Februar 2020 13:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173748 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …Auskünfte werden rechtswidrig verweigert eine Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung nicht Verfassungskonform , unzulässig erschwert Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 173748.pdf Anfragenr: 173748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173748
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