st dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben
den Elektronischen Rechtsverkehr für jedermann hält Berlins grüner Senator für überflüssig!.
Was sind seine konkreten Argumente ?
Ist dem Justizsenator bekannt, dass die Verwaltung des Sozialgerichtes sich rechtswidrig und nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben , entsprechend weigert einen im Postfach : <<E-Mail-Adresse>>, sowie <<E-Mail-Adresse>> ein Antrag auf Einweilige Anordnung an die Einganregistratur weiterzuleiten , dass das Verfahren eibner gerichtlichen Überprüfung durch den gesetzlichen Richter entzogen wird , dass hier hierbei um ein Justizgrundrecht, das in Art. 101 GG verankert ist, .nicht verfassungskonform verweigert wird
Ist dem Justiztsenator bekannt, dass maßgebliche Vorschriften wie die Zivilprozessordnung (§ 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO) ausdrücklich vorsehen, dass man bei Sozialgericht Gericht Schriftsätze wirksam per De-Mail einreichen kann, ist das in der Praxis dort kaum möglich.
Was hat der Justizsenator konkret veranlasst, dass der Eilantrag seinen Bestimmungsort erreicht, den gesetzlichen Richter?
Bei dem Recht auf den gesetzlichen Richter handelt es sich um ein Justizgrundrecht. Seine Verankerung findet dieses in Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG.
Demnach darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, ist das dem Justizsenator bekannt? .
Dasselbe Recht auf einen gesetzlichen Richter findet sich auch in §16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz ist das dem Justizsenator bekannt? .
Wann erfolgten die ersten Weisungen der Senatverwaltung / Justizsenator insoweit an die Verwaltung des Sozialgerichtes den Eilantrag zur Eingangsregistratur weiterzuleiten ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Januar 2020
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11. Februar 2020
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