Staatliche russische Sender in Deutschland

Laut Berichten der Hessenschau vom 28.03.2022 wollte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht mit der Frage beschäftigten, ob russische Sender nach wie vor in Deutschland senden dürfen.
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ukraine-krieg-kartina-tv-aus-wiesbaden-uebertraegt-putins-propaganda,ukraine-kartina-tv-100.html
Nach diesen Berichten sollte eine Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden. Wie sind Ergebnisse dieser Prüfung? Hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht anhand dieser Prüfung eine Entscheidung getroffen, und wenn ja, welche?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Halyna Kubiv
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Berichten de…
An Kommission für Zulassung und Aufsicht Details
Von
Halyna Kubiv
Betreff
Staatliche russische Sender in Deutschland [#246058]
Datum
10. April 2022 22:32
An
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Berichten der Hessenschau vom 28.03.2022 wollte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht mit der Frage beschäftigten, ob russische Sender nach wie vor in Deutschland senden dürfen. https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ukraine-krieg-kartina-tv-aus-wiesbaden-uebertraegt-putins-propaganda,ukraine-kartina-tv-100.html Nach diesen Berichten sollte eine Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden. Wie sind Ergebnisse dieser Prüfung? Hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht anhand dieser Prüfung eine Entscheidung getroffen, und wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Halyna Kubiv Anfragenr: 246058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246058/
Mit freundlichen Grüßen Halyna Kubiv

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Kommission für Zulassung und Aufsicht
Sehr geehrter Herr Kubiv, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Ihre…
Von
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Betreff
WG: Staatliche russische Sender in Deutschland [#246058]
Datum
11. April 2022 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kubiv, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Ihrem Wunsch nach - Einsicht in die internen Dokumente aus denen hervorgeht, ob russische Sender nach wie vor in Deutschland senden dürfen - Einsicht in die internen Dokumente aus denen hervorgeht, was die Ergebnisse einer internen Prüfung der Sach- und Rechtslage sind ob die ZAK anhand dieser Prüfung eine Entscheidung getroffen hat können wir nicht entsprechen. Nach § 104 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Medienstaatsvertrages (MStV) dient die ZAK der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt lediglich als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Organ verfügt die ZAK über die o.g. Dokumente nicht. Die Verfahrens- und Aktenführung liegt ausschließlich bei den Landesmedienanstalten. Gerne kann ich Ihnen aber grundsätzlich zu Ihrer Frage antworten. Solange ein Sender seinen Unternehmenssitz nicht in Deutschland hat und sein Programm auch nicht ausschließlich auf Deutschland ausrichtet, respektieren wir grundsätzlich im Einklang mit dem Herkunftslandprinzip der EU, dass im EU-Ausland niedergelassene und dort operierende Sender auch in Deutschland empfangbar sind (unabhängig davon, ob direkt über Satellit oder das Internet oder indirekt mittels Weiterverbreitung in deutschen Kabelnetzen). Eine unmittelbare territoriale Zuständigkeit Deutschlands entsteht in diesen Fällen nicht. Solange wir auf keine Anhaltspunkte stoßen, die darauf hindeuten, dass es sich um ausschließlich auf Deutschland ausgerichtete Sender und damit um Umgehungstatbestände handelt, findet kein anlassloses Eingreifen unsererseits statt. Das Europarecht sieht in Ausnahmefällen eine Durchbrechung dieses Herkunftslandprinzips und damit ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde im Empfangsland vor, z. B. bei offensichtlichen, ernsten und schwer-wiegenden Verstößen (Art. 3 AVMD-Richtlinie) oder bei einer nachgewiesenen Umgehung von strengeren Vorschriften im Empfangsland (Art. 4 AVMD-Richtlinie). Bei Sendern mit Sitz außerhalb der EU prüfen die Medienanstalten im Einzelfall, ob Verstöße gegen den deutschen Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste vorliegen und leiten gegebenenfalls die notwendigen Schritte und grenzüberschreitenden Verfahren ein. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und der Veröffentlichung im Internet. Mit freundlichen Grüßen