Sehr geehrter Herr Kubiv,
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Ihrem Wunsch nach
- Einsicht in die internen Dokumente aus denen hervorgeht, ob russische Sender nach wie vor in Deutschland senden dürfen
- Einsicht in die internen Dokumente aus denen hervorgeht, was die Ergebnisse einer internen Prüfung der Sach- und Rechtslage sind ob die ZAK anhand dieser Prüfung eine Entscheidung getroffen hat
können wir nicht entsprechen.
Nach § 104 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Medienstaatsvertrages (MStV) dient die ZAK der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt lediglich als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Organ verfügt die ZAK über die o.g. Dokumente nicht. Die Verfahrens- und Aktenführung liegt ausschließlich bei den Landesmedienanstalten.
Gerne kann ich Ihnen aber grundsätzlich zu Ihrer Frage antworten. Solange ein Sender seinen Unternehmenssitz nicht in Deutschland hat und sein Programm auch nicht ausschließlich auf Deutschland ausrichtet, respektieren wir grundsätzlich im Einklang mit dem Herkunftslandprinzip der EU, dass im EU-Ausland niedergelassene und dort operierende Sender auch in Deutschland empfangbar sind (unabhängig davon, ob direkt über Satellit oder das Internet oder indirekt mittels Weiterverbreitung in deutschen Kabelnetzen). Eine unmittelbare territoriale Zuständigkeit Deutschlands entsteht in diesen Fällen nicht.
Solange wir auf keine Anhaltspunkte stoßen, die darauf hindeuten, dass es sich um ausschließlich auf Deutschland ausgerichtete Sender und damit um Umgehungstatbestände handelt, findet kein anlassloses Eingreifen unsererseits statt. Das Europarecht sieht in Ausnahmefällen eine Durchbrechung dieses Herkunftslandprinzips und damit ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde im Empfangsland vor, z. B. bei offensichtlichen, ernsten und schwer-wiegenden Verstößen (Art. 3 AVMD-Richtlinie) oder bei einer nachgewiesenen Umgehung von strengeren Vorschriften im Empfangsland (Art. 4 AVMD-Richtlinie).
Bei Sendern mit Sitz außerhalb der EU prüfen die Medienanstalten im Einzelfall, ob Verstöße gegen den deutschen Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste vorliegen und leiten gegebenenfalls die notwendigen Schritte und grenzüberschreitenden Verfahren ein.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und der Veröffentlichung im Internet.
Mit freundlichen Grüßen