Staatliche Wohnungsfürsorge

1. Wie viele Wohnungen befinden sich aktuell im Bestand der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?
3. Erhält jeder Beschäftigte die Staatliche Wohnungsfürsorge? Für wie viel % der Staatlichen Beschäftigten gibt es eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
4. Gibt es eine Einkommensgrenze?
5. Muss man aus einer Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge ausziehen, wen man ein ein bestimmtes Einkommen erreicht? Welches Einkommen wird dafür angesetzt?
6. Wie viele Beschäftigte waren davon in den letzten 5 Jahren betroffen und mussten aus ihrer Wohnung ausziehen?
7. Ist die Höhe der Miete für eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge für alle Beschäftigten gleich, unabhängig davon, wie viel sie verdienen?
8. Wie wird sichergestellt, dass von der Staatlichen Wohnungsfürsorge nur die profitieren, die es nötig haben?
9. Kann man eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge sein Leben lang behalten?
10. Kann eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge nach dem Tod des Beschäftigten von seiner Ehegattin oder seinem Ehegatten übernommen werden?
11. Wie viele Jahre bleiben Beschäftigte durchschnittlichen in der Staatlichen Wohnungsfürsorge?

Ergebnis der Anfrage

Das Finanzministerium verfügt über keine Zahlen und konnte nur allgemein auf die konkreten Anfragen antworten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Staatliche Wohnugsfürsorge [#290026] Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatliche Wohnugsfürsorge [#290026]
Datum
12. Oktober 2023 10:18
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Wohnungen befinden sich aktuell im Bestand der Staatlichen Wohnungsfürsorge? 2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt? 3. Erhält jeder Beschäftigte die Staatliche Wohnungsfürsorge? Für wie viel % der Staatlichen Beschäftigten gibt es eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge? 4. Gibt es eine Einkommensgrenze? 5. Muss man aus einer Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge ausziehen, wen man ein ein bestimmtes Einkommen erreicht? Welches Einkommen wird dafür angesetzt? 6. Wie viele Beschäftigte waren davon in den letzten 5 Jahren betroffen und mussten aus ihrer Wohnung ausziehen? 7. Ist die Höhe der Miete für eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge für alle Beschäftigten gleich, unabhängig davon, wie viel sie verdienen? 8. Wie wird sichergestellt, dass von der Staatlichen Wohnungsfürsorge nur die profitieren, die es nötig haben? 9. Kann man eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge sein Leben lang behalten? 10. Kann eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge nach dem Tod des Beschäftigten von seiner Ehegattin oder seinem Ehegatten übernommen werden? 11. Wie viele Jahre bleiben Beschäftigte durchschnittlichen in der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290026/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit d…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
FMS vom 30. Oktober 2023 | Ihre Anfrage bzgl. Staatliche Wohnungsfürsorge
Datum
31. Oktober 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der/die im Schreiben genannte Sachbearbeiter/in zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort! Leider ist sehr allgemein und abstrakt gehalten. Haben Sie zu meinen F…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FMS vom 30. Oktober 2023 | Ihre Anfrage bzgl. Staatliche Wohnungsfürsorge [#290026]
Datum
4. November 2023 10:32
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort! Leider ist sehr allgemein und abstrakt gehalten. Haben Sie zu meinen Fragen gar keine Zahlen? Sie müssen doch zum Beispiel wissen, wie viele Wohnungen momentan in der Wohnungsfürsorge sind oder wie hoch die Einkommensgrenze ist oder wie viele Beschäftigte in der Wohnungsfürsorge sind oder aus Wohnungen der Wohnungsfürsorge ausziehen mussten. Eventuell veröffentlichen Sie auch einen regelmäßigen Bericht über die Wohnungsfürsorge, aus dem diese Zahlen ersichtlich werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290026/

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit d…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
FMS vom 9. November 2023 | Staatliche Wohnungsfürsorge
Datum
9. November 2023 14:42
Status
geschwärzt
537,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der/die im Schreiben genannte Sachbearbeiter/in zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen