Staatliche Wohnungsfürsorge
1. Wie viele Wohnungen befinden sich aktuell im Bestand der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?
3. Erhält jeder Beschäftigte die Staatliche Wohnungsfürsorge? Für wie viel % der Staatlichen Beschäftigten gibt es eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
4. Gibt es eine Einkommensgrenze?
5. Muss man aus einer Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge ausziehen, wen man ein ein bestimmtes Einkommen erreicht? Welches Einkommen wird dafür angesetzt?
6. Wie viele Beschäftigte waren davon in den letzten 5 Jahren betroffen und mussten aus ihrer Wohnung ausziehen?
7. Ist die Höhe der Miete für eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge für alle Beschäftigten gleich, unabhängig davon, wie viel sie verdienen?
8. Wie wird sichergestellt, dass von der Staatlichen Wohnungsfürsorge nur die profitieren, die es nötig haben?
9. Kann man eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge sein Leben lang behalten?
10. Kann eine Wohnung der Staatlichen Wohnungsfürsorge nach dem Tod des Beschäftigten von seiner Ehegattin oder seinem Ehegatten übernommen werden?
11. Wie viele Jahre bleiben Beschäftigte durchschnittlichen in der Staatlichen Wohnungsfürsorge?
Ergebnis der Anfrage
Das Finanzministerium verfügt über keine Zahlen und konnte nur allgemein auf die konkreten Anfragen antworten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Oktober 2023
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14. November 2023
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