Staatsangehörigkeitsausweis
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?
4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?
7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum5. November 2017
-
8. Dezember 2017
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
die Antwort von Ihnen in diesem Schreiben oben,...
>>,,Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit dem Reisepass oder einem Personalausweis hinreichend glaubhaft gemacht."<<
http://prntscr.com/k87jtr
..., ist falsch.
Im Vergleich mit der Aussage z.B. aus
Karlsruhe. Oder liegt der Fehler bei den ,,anderen" ?
Da lautet die Aussage,...
>>,,Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit."<<
Quelle: http://prntscr.com/k87h2p
mfg