Staatsangehörigkeitsausweis

1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?
4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?
7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]
Datum
5. November 2017 18:45
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis? 2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich? 3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck? 4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen? 4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus? 5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)? 6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden? 7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in die Fragen zu 1. bis 3. und 7. bis 8. beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Die …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]
Datum
24. November 2017 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Fragen zu 1. bis 3. und 7. bis 8. beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit dem Reisepass oder einem Personalausweis hinreichend glaubhaft gemacht. Der Ausstellung derartiger Personaldokumente setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hinreichend nachgewiesen ist (§ 9 Passgesetz und § 6 Personalausweisgesetz). Eines Staatsangehörigkeitsausweises bedarf es nur dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder wenn in begründeten und nachgewiesen Fällen von einer deutschen oder ausländischen Stelle ein förmlicher Nachweis verlangt wird, oder wenn ansonsten ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse vorliegt. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Sport des Landes Baden-Württemberg auf die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal (GRÜNE) vom 04.04.2017, Drs. 16/1883, bekannt ist, da Sie die Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 von dort wortgleich übernommen haben. Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage zu 1. bis 3. und 7. bis 8. um keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt. Das IFG ist nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Aus dem IFG ergibt sich auch kein Anspruch auf Klärung von Rechtsfragen. Die Fragen zu 5. und 6. werden wie folgt beantwortet: In Berlin werden Staatsangehörigkeitsausweise entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog zum Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) ausschließlich von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgestellt. Übersicht über die in Berlin ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise Im Jahr 2009: 138 Im Jahr 2010: 249 Im Jahr 2011: 327 Im Jahr 2012: 200 Im Jahr 2013: 242 Im Jahr 2014: 275 Im Jahr 2015: 313 Im Jahr 2016: 278 Im Jahr 2017 einschl. Oktober: 280 (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fr Ihre Antworten. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir au…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]
Datum
13. Januar 2018 13:19
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fr Ihre Antworten. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir auch Frage 4 beantworten würden. "4. Mit welchem/n Dokument/en, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in meiner Antwort vom 05.11.2017 ist inhaltlich nichts hinzufügen, auch nicht im Hinblic…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]
Datum
18. Januar 2018 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in meiner Antwort vom 05.11.2017 ist inhaltlich nichts hinzufügen, auch nicht im Hinblick auf die Frage 4, die im Übrigen doppelt vorkommt. Mit freundlichen Grüßen