Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen

Akten, die nachvollziehbar machen, welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit:
* Staatsminister Neumann diese Veranstaltung besucht
* das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat.

1. http://bit.ly/nemann-pm-bpa - Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“. Pressemitteilung: 161, Ausgabejahr: 2013

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2013
  • Frist
    29. Juni 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
28. Mai 2013 06:12
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit: * Staatsminister Neumann diese Veranstaltung besucht * das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat. 1. http://bit.ly/nemann-pm-bpa - Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“. Pressemitteilung: 161, Ausgabejahr: 2013
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende die…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag: Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
30. Mai 2013 08:50
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, hier Zwischennachricht
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, hier Zwischennachricht
Datum
12. Juni 2013
Status
Warte auf Antwort
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
<<2013-06-12_Zwischenanchricht.TIF>> Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei sende ich Ihnen eine…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG-Antrag - Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
12. Juni 2013 18:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2013-06-12_Zwischenanchricht.TIF
84,4 KB
<<2013-06-12_Zwischenanchricht.TIF>> Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei sende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrem IFG Antrag "Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen". Mit freundlichen Grüßen Referat K 13
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Zwischennachricht vom 12.06.2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/10187/2…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
13. Juni 2013 19:20
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Zwischennachricht vom 12.06.2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/10187/2013-06-12_zwischennachricht.pdf weisen Sie darauf hin, dass bei Amtshandlungen nach dem IFG von Gebühren und Auflagen erhoben werden. Bitte listen sie detailliert auf, welche Kosten (Gebühren und Auflagen) werden bei der Beantwortung von Fragen: "welchen Voraussetzungen muss eine Parteiveranstaltungen erfüllen, damit: * Staatsminister Neumann diese Veranstaltung besucht * das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) diese Parteiveranstaltungen durch den Versand einer Pressemitteilung bewirbt. Wie dies das BPA mit der Pressemitteilung 161/2013 "Staatsminister Neumann bei CDU-Media-Night: „Keine Zweiklassengesellschaft im Netz!“ [1] für eine Parteiveranstaltung der CDU am 14.05.2013 gemacht hat." entstehen. Damit ich ggf. den Umfang meiner Umfrage und somit den Aufwand für Amtshandlungen verringern und so die Kosten für die Bearbeitung der Anfrage deckeln kann. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Briefpost
Betreff
Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
28. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
<<2013-06-28_Bescheid.doc>> Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei sende ich Ihnen den Bescheid …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG-Antrag - Staatsminister Neumann für eine Parteiveranstaltung gewinnen
Datum
28. Juni 2013 19:06
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
108,7 KB
<<2013-06-28_Bescheid.doc>> Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vorab per Mail. Das Original folgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Maria Lüken --------------------------------------------------------------------- Leiterin des Referates K 13 (Organisation; Informationsmanagement) Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn Tel.: 0228 99681-3653 Fax: 0228 99681-5-3653 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.kulturstaatsminister.de