Staatsverschuldung durch Corona und Auslandshilfen

Wie hoch sind die Ausgaben für alle Coronamaßnahmen?
Wie hoch sind die Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona?
Wieviele Gelder wurden als Hilfen ins Ausland gezahlt und an welche Länder für welche "Hilfen" gezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind die Ausgaben…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsverschuldung durch Corona und Auslandshilfen [#214848]
Datum
11. März 2021 10:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Ausgaben für alle Coronamaßnahmen? Wie hoch sind die Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona? Wieviele Gelder wurden als Hilfen ins Ausland gezahlt und an welche Länder für welche "Hilfen" gezahlt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214848/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. März 2021 "Verlusteinnahmen an Steuergelde…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. März 2021 "Verlusteinnahmen an Steuergeldern wegen Corona"
Datum
15. März 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
729,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona Dok 2021/0314886 Sehr Antragsteller/in vielen Dank f…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona Dok 2021/0314886
Datum
19. März 2021 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihren Fragen: Wie hoch sind die Ausgaben für alle Coronamaßnahmen? Wie hoch sind die Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona? Wieviele Gelder wurden als Hilfen ins Ausland gezahlt und an welche Länder für welche "Hilfen" gezahlt? folgende ergänzende Informationen zu der E-Mail vom heutigen Tage: Das zentrale, neu geschaffene Ausgabeinstrument im Rahmen des Aufbauplans „Next Generation EU“ ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Sie ist mit einem Volumen von 672,5 Mrd. Euro ausgestattet (312,5 Mrd. Euro Zuschüsse und 360 Mrd. Euro Kredite). Ziel der ARF ist es, die Resilienz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu verbessern, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zu mildern, den Aufbau zu unterstützen und gleichzeitig den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel aus der ARF ist die Ratifizierung des Eigenmittel­beschlusses vom 14. Dezember 2020 durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch den Eigenmittelbeschluss wird die Europäische Kommission vorübergehend und der Höhe nach begrenzt ermächtigt, Anleihen im Namen der Europäischen Union zu begeben und darüber die Mittel zur Finanzierung von „Next Generation EU“ zu beschaffen. Um Mittel aus der ARF zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen. Nach aktueller Prognose stehen Deutschland rund 23,6 Mrd. Euro als Zuschüsse zu, davon rund 15 Mrd. Euro ab 2021 und geschätzte 8,4 Mrd. Euro ab 2023 (in Preisen von 2018). Der zweite Betrag wird auf Basis aktueller Wirtschaftsdaten im Juni 2022 final berechnet. Zahlungen können bis maximal 2026 erfolgen. Deutschland wird keine Kredite aus der ARF in Anspruch nehmen. Die Auszahlung der EU-Mittel erfolgt nach Billigung des Aufbau- und Resilienzplans tranchenweise, für 2021 ist eine Vorabauszahlung in Höhe von 13 Prozent des genehmigten Volumens vorgesehen. Weitere detaillierte Informationen stehen Ihnen auf der BMF-Internetseite zur Verfügung. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/08/Inhalte/Kapitel-2b-Schlaglicht/2b-wiederaufbaupaket-und-mfr.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen nochmals behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona Dok 2021/0314886 [#214848] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona Dok 2021/0314886 [#214848]
Datum
25. Oktober 2021 08:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatsverschuldung durch Corona und Auslandshilfen“ vom 11.03.2021 (#214848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214848/

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Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona [#214848] V B 5 - O 1319/21/10001 :022 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag Verlusteinnahmen an Steuergelder wegen Corona [#214848]
Datum
27. Oktober 2021 15:07
Status
V B 5 - O 1319/21/10001 :022 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 11. März 2021 mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz wurde umgehend, nämlich am 15. März 2021 formell beantwortet. Da es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt, erfolgte deshalb die Abgabe an das Bürgerreferat. Von dort wurde Ihre Anfrage am 19. März 2021 inhaltlich beantwortet. Somit wurde sogar sehr kurzfristig geantwortet. Anmerkung: für die Beantwortung von Bürgeranfragen gibt es keine Fristvorgaben. Mit freundlichen Grüßen