Staatsvertrag zur Akkreditierung

Den aktuellen Entwurf des Staatsvertrag zur Akkreditierung.

Ich stelle diese Anfrage im Rahmen meiner Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg, die eine gemeinnützige Wissenschaftliche Einrichtung des Landes Niedersachsen ist. Daher bitte ich von Gebühren abzusehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsvertrag zur Akkreditierung [#18016]
Datum
7. Oktober 2016 12:39
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Entwurf des Staatsvertrag zur Akkreditierung. Ich stelle diese Anfrage im Rahmen meiner Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg, die eine gemeinnützige Wissenschaftliche Einrichtung des Landes Niedersachsen ist. Daher bitte ich von Gebühren abzusehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Entwurf des Staatsvertrags zur Akkreditierung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen un…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Entwurf des Staatsvertrags zur Akkreditierung
Datum
10. Oktober 2016 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung der zuständigen Abteilung. Sie hören zeitnah von uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entwurf des Staatsvertrags zur Akkreditierung [#18016] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwurf des Staatsvertrags zur Akkreditierung [#18016]
Datum
8. November 2016 15:34
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatsvertrag zur Akkreditierung“ vom 07.10.2016 (#18016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen auf diesem Wege eine kurze Zwischenmeldung zu Ihrer Anfrage geben. …
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Antw: Staatsvertrag zur Akkreditierung [#18016]
Datum
15. November 2016 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen auf diesem Wege eine kurze Zwischenmeldung zu Ihrer Anfrage geben. Bitte entschuldigen Sie die bisherige Verzögerung. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet - ich hoffe, Ihnen bis Ende der Woche eine Rückmeldung geben zu können. Gebühren für die Aktenauskunft werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unsere Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unsere Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen