Staatsvertrag zur Dienstaufsicht über das Finanzgericht

den Staatsvertrag zur Dienstaufsicht über das Finanzgericht Brandenburgisches Finanzgerichtsgesetz - BbgFGG § 3 S. 2.

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  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsvertrag zur Dienstaufsicht über das Finanzgericht [#296567]
Datum
8. Januar 2024 11:50
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Staatsvertrag zur Dienstaufsicht über das Finanzgericht Brandenburgisches Finanzgerichtsgesetz - BbgFGG § 3 S. 2.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Brandenburg
WG: (I.3) 1451-E I.008/23; Ihre Eingabe vom 8. Januar 2024 Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen ri…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
WG: (I.3) 1451-E I.008/23; Ihre Eingabe vom 8. Januar 2024
Datum
18. Januar 2024 07:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
861,8 KB
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: (I.3) 1451-E I.008/23; Ihre Eingabe vom 8. Januar 2024 [#296567] Sehr << Anrede >> herzlichen …
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: (I.3) 1451-E I.008/23; Ihre Eingabe vom 8. Januar 2024 [#296567]
Datum
12. Februar 2024 06:03
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Antwort vom 18.01.2024. Die Antwort aus dem Ministerium erscheint jedoch unrichtig. Das Gesetz über die Errichtung der Finanzgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzgerichtsgesetz - BbgFGG) ist in der Fassung vom 10. Juli 2014. Die von Ihnen genannte Referenz stammt vom 7. Februar 2011 und kann damit nicht die Auflagen vom vom 10. Juli 2014 vorwegnehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium der Justiz Brandenburg
(I.3) 1451-E I.008/23; Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Die Anlage/n übersende …
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
(I.3) 1451-E I.008/23; Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
Datum
11. März 2024 09:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
785,3 KB
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen