Stabsmusikkorps der Bundeswehr

Mit Freuden verfolge ich jeden Einsatz des Musikkorps der Bundeswehr. Mir kam die Frage: Weshalb werden diese Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (zum Download als MP3 und/oder über die bekannten Streamingdienste)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Alexander Rubrecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Freuden verfo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Alexander Rubrecht
Betreff
Stabsmusikkorps der Bundeswehr [#240727]
Datum
13. Februar 2022 01:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Freuden verfolge ich jeden Einsatz des Musikkorps der Bundeswehr. Mir kam die Frage: Weshalb werden diese Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (zum Download als MP3 und/oder über die bekannten Streamingdienste)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Rubrecht Anfragenr: 240727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240727/ Postanschrift Alexander Rubrecht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Rubrecht
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V83 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 13. Februar 2022 Seh…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Stabsmusikkorps der Bundeswehr [#240727]
Datum
15. Februar 2022 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V83 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 13. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Rubrecht, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist allerdings anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Hintergrundinformationen und um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: Ihr Schreiben vom 13.02.2022 Sehr …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Stabsmusikkorps der Bundeswehr [#240727]
Datum
18. Februar 2022 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: Ihr Schreiben vom 13.02.2022 Sehr geehrter Herr Rubrecht, vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage vom 13.02.2022, zu der wir Ihnen gern Folgendes mitteilen: Ausgewählte Stücke der Musikkorps der Bundeswehr sind auf Spotify, Youtube und Facebook zu finden. Zudem sind Einsätze wie z.B. beim Großen Zapfenstreichen in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender vorhanden. Ebenso kann man CD´s mit Musikstücken der verschiedenen Musikkorps der Bundeswehr erwerben. Die einzelnen Musikkorps finden Sie u.a. unter dem beigefügten Link: Zentrum Militärmusik der Bundeswehr Mit freundlichen Grüßen