Stadt Güglingen, Bauen im Aussenbereich

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

Markung Frauenzimmern: auf Flurstück Nr. 1424/1 wurden auf etwa 800 bis 900 m2 Acker der Boden planiert und Schotter eingebracht. Auf 26 Betonfundamenten (je knapp 1 m3) wurde die Skulptur „Mittelpunkt des Zabergäus“ errichtet. Durchmesser rund 30 m, mehrere Meter hoch, von der Landstraße Brackenheim-Frauenzimmern aus sichtbar.
Sind die flächenhafte Einschotterung und die Skulptur genehmigt? Nach welcher Rechtsgrundlage?

Ergebnis der Anfrage

Der Antrag auf Informationszugang ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Markung Frauen…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Güglingen, Bauen im Aussenbereich [#247279]
Datum
26. April 2022 11:02
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Markung Frauenzimmern: auf Flurstück Nr. 1424/1 wurden auf etwa 800 bis 900 m2 Acker der Boden planiert und Schotter eingebracht. Auf 26 Betonfundamenten (je knapp 1 m3) wurde die Skulptur „Mittelpunkt des Zabergäus“ errichtet. Durchmesser rund 30 m, mehrere Meter hoch, von der Landstraße Brackenheim-Frauenzimmern aus sichtbar. Sind die flächenhafte Einschotterung und die Skulptur genehmigt? Nach welcher Rechtsgrundlage?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist eingegangen und wird zeitnah bearbe…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
Stadt Güglingen, Bauen im Aussenbereich [#247279]
Datum
28. April 2022 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Freundliche Grüße
Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> der "Mittelpunkt des Zabergäus" wurde durch Baugenehmigung am 2…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Stadt Güglingen, Bauen im Aussenbereich [#247279]
Datum
11. Mai 2022 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der "Mittelpunkt des Zabergäus" wurde durch Baugenehmigung am 22.01.2021 genehmigt. Für das Vorhaben gibt es einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Loggia -Am Brackenheimer Weg - Mittelpunkt des Zabergäus". Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte gemäß § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und nicht im Außenbereich. Für die Auskunft wird eine Gebühr nicht erhoben. Freundliche Grüße

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Landratsamt Heilbronn
Mittelpunkt des Zabergäus Es wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, das Vorhaben ist deshalb nicht mehr im Außenbere…
Von
Landratsamt Heilbronn
Via
Briefpost
Betreff
Mittelpunkt des Zabergäus
Datum
11. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, das Vorhaben ist deshalb nicht mehr im Außenbereich. Das Vorhaben wurde im Januar 2022 baurechtlich genehmigt.