Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab

Ich nehme auf den Bericht der Zeitung Welt "Nach Hinweis der Polizei – Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab" vom 14.05.21 https://www.welt.de/politik/deutschland/article231141571/NRW-Stadt-Hagen-haengt-Israel-Flagge-ab.html Bezug und Bitte um Übermittlung folgender Unterlagen:

1. Aufforderung der Polizei zum Abhängen der Israel-Flagge.
2. Beschwerden aufgrund der Israel-Flagge (gegen Beflaggung).
3. Sämtliche stadtinterne Schriftwechsel, E-Mails usw. in dieser Sache bis heute.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab [#220706]
Datum
19. Mai 2021 20:18
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme auf den Bericht der Zeitung Welt "Nach Hinweis der Polizei – Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab" vom 14.05.21 https://www.welt.de/politik/deutschland/article231141571/NRW-Stadt-Hagen-haengt-Israel-Flagge-ab.html Bezug und Bitte um Übermittlung folgender Unterlagen: 1. Aufforderung der Polizei zum Abhängen der Israel-Flagge. 2. Beschwerden aufgrund der Israel-Flagge (gegen Beflaggung). 3. Sämtliche stadtinterne Schriftwechsel, E-Mails usw. in dieser Sache bis heute.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hagen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 19.05.20…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen gem. IFG NRW -Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab [#220706]
Datum
21. Mai 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 19.05.2021 ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Hagen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 19.05.2021 baten Sie mit Hinweis auf einen Bericht in der Zeitung "D…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 19.05.2021- Betreff: Stadt Hagen hängt Israel-Flagge ab #220706
Datum
18. Juni 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 19.05.2021 baten Sie mit Hinweis auf einen Bericht in der Zeitung "Die Welt" vom 14.05.2021 um Übermittlung folgender Informationen: 1. Aufforderung der Polizei zum Abhängen der Israel-Flagge 2. Beschwerden aufgrund der Israel-Flagge (gegen Beflaggung) 3. Sämtliche stadtinterne Schriftwechsel, E-Mails usw. in dieser Sache bis heute (19.05.2021) Zu diesem Antrag auf Zugang zu Informationen der Stadt Hagen teile ich Ihnen nach Recherchen in unserem Hause mit, dass die von Ihnen gewünschten Informationen hier leider nicht vorhanden sind. Ein Schriftwechsel wurde seitens der Stadt Hagen in dieser Angelegenheit weder intern noch extern geführt. Sämtliche Kommunikation erfolgte nach unserer Kenntnis mündlich bzw. telefonisch. Schriftliche Beschwerden gegen die Beflaggung liegen hier ebenfalls nicht vor. Ich bedauere sehr, Ihnen daher nicht mit Informationen dienen zu können. Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat zu diesem Sachverhalt ausführlich Stellung genommen und gegenüber dem Rat der Stadt Hagen am 20.05.2021 eine ausführliche Erklärung abgegeben. Diese Erklärung sowie sämtliche, in dieser Angelegenheit veröffentlichten Pressemitteilungen sind im Bürgerinformationssystem bzw. Pressearchiv der Stadt Hagen unter www.hagen.de zu finden. Belehrung gem. § 13 IFG NRW Sie haben das Recht, für den Zugang zu Informationen die Landesbeauftragte/den Landesbeauftragten für den Datenschutz anzurufen. Postanschrift: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen