Stadt Hemer: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013)

1.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre
2.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html) jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Geldern für die vier benannten Jahre
3.) die Verwendung der Einnahmen aus 1.) und 2.) in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.

Ergebnis der Anfrage

1. In den Jahren 2010 - 2013 wurden keine Parkgebühren erhoben.
2. Einnahmen der Stadt Hemer aus Buß- und Verwarngeldern für falsches Halten und Parken:

2010: 104.551 Euro
2011: 99.799 Euro
2012: 94.014 Euro
2013: 130.998 Euro

3. Die Einnahmen zu 2) werden zur Deckung von allgemeinen Ausgaben des städtischen Haushalts verwendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2014
  • Frist
    19. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013) [#7157]
Datum
18. August 2014 14:13
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre 2.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html) jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Geldern für die vier benannten Jahre 3.) die Verwendung der Einnahmen aus 1.) und 2.) in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hemer
Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahm…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013) [#7157]
Datum
29. August 2014 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 18.08.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. in den Jahren 2010 - 2013 wurden keine Parkgebühren erhoben. 2. Einnahmen der Stadt Hemer aus Buß- und Verwarngeldern für falsches Halten und Parken: 2010: 104.551 Euro 2011: 99.799 Euro 2012: 94.014 Euro 2013: 130.998 Euro 3. Die Einnahmen zu 2) werden zur Deckung von allgemeinen Ausgaben des städtischen Haushalts verwendet. Dies ergibt sich aus den "Grundsätzen der Gesamtdeckung" des § 20 Gemeindehaushaltsverordnung <https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text%3Fanw_nr%3D2%26gld_nr%3D6%26ugl_nr%3D630%26bes_id%3D6724%26aufgehoben%3DN%26menu%3D1%26sg%3D1> NRW: Danach dienen "die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit" Mit freundlichen Grüßen