Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Dietrich Eckeberg (Referent Migration und Flucht im Geschäftsbereich Soziales und Integration) von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. im 2014-10-06 08:40 Uhr Interview mit Anne Gesthuysen vom ARD Morgenmagazin gibt es für die Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen (Mindest-) Standards. Ich beantrage die elektronische Übermittlung dieser (Mindest-) Standards.

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2014
  • Frist
    7. November 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut Dietrich Eckeberg (Referent…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen [#7700]
Datum
6. Oktober 2014 09:20
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut Dietrich Eckeberg (Referent Migration und Flucht im Geschäftsbereich Soziales und Integration) von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. im 2014-10-06 08:40 Uhr Interview mit Anne Gesthuysen vom ARD Morgenmagazin gibt es für die Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen (Mindest-) Standards. Ich beantrage die elektronische Übermittlung dieser (Mindest-) Standards. Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Arnsberg ist im Asylbereich NRW-weit zuständig. Sie…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen [#7700]
Datum
8. Oktober 2014 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Arnsberg ist im Asylbereich NRW-weit zuständig. Sie organisiert die Unterbringung der Flüchtlinge in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes. Ich habe Ihre Anfrage daher entsprechend weitergeleitet. Sie finden viele Informationen zum angefragten Thema auch unter: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de <http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/> . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen [#7700]
Datum
8. Oktober 2014 18:02
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an die Pressestelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grü…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
AW: Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen [#7700]
Datum
8. Oktober 2014 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an die Pressestelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Hemer
Anfrage an Kommunalverwaltung wegen Folgenanfrage "Bezirksregierung Arnsberg: (Mindest-) Standards Flüchtling…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Via
Briefpost
Betreff
Stadt Hemer: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen
Datum
14. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage an Kommunalverwaltung wegen Folgenanfrage "Bezirksregierung Arnsberg: (Mindest-) Standards Flüchtlingseinrichtung Hemer-Deilinghofen" (Link: https://fragdenstaat.de/a/7943/) zurückgezogen.
Kommunalverwaltung Hemer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zu (Mindest-)Standards in der Flüchtlingseinrichtung in Hemer-Deil…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zu (Mindest-)Standards in der Flüchtlingseinrichtung in Hemer-Deilinghofen
Datum
22. Juli 2015 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedauere außerordentlich, dass die Beantwortung Ihres Antrags bis heute gedauert hat und bitte die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Durch die extrem hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen nach NRW in den letzten Monaten und der damit einhergehenden außergewöhnlichen Arbeitsbelastung wurde es bisher versäumt, Ihnen zu antworten. Für dieses Versäumnis bitte ich um Nachsicht. Gerne gebe ich Ihnen die von Ihnen beantragten Informationen auf elektronischem Weg. Die Qualitätsstandards in Asylbewerberheimen des Landes NRW (bei der Einrichtung in Hemer handelt es sich um ein solches) sind im Internetauftritt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW unter dem Link MIK NRW: Asylbewerber<http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/asylbewerber.html> veröffentlicht. Die dort zu findenden Dokumente habe ich im PDF-Format dieser Mail als Anlage beigefügt. Ich hoffe, dass damit Ihrem Antrag entsprochen wurde und stehe für weitere Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Des Weiteren habe ich mir erlaubt, einen Ausdruck dieser Mail dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zukommen zu lassen, da auch von dort die Beantwortung Ihres Antrags eingefordert wurde. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zu (Mindest-)Standards in der Flüchtlingseinrichtung in Hemer-…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zu (Mindest-)Standards in der Flüchtlingseinrichtung in Hemer-Deilinghofen [#7700]
Datum
23. Juli 2015 21:36
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Guten Abend Herr Schulz, ihre Ausführungen zur verzögerten Antrangsbearbeitung und- beantwortung nehme ich zur Kenntnis und habe für diese Ausführungen vollstes Verständnis. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Übermittlung der elektronischen Dokumente, mit denen meinem Antrag entsprochen wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 7700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>