Stadt München: Öffentliche Schutzräume

Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt München und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...), der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...) und der Anzahl der Schutzplätze im Objekt.

Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Krieg, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.

Ergebnis der Anfrage

Die Landeshauptstadt München verwaltet und unterhält im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Stadtgebiet derzeit 16 Schutzanlagen. Darunter befinden sich Großschutzräume für bis zu 3.000 Personen, Grundschutzräume mittlerer Größe sowie noch ein Hochbunker aus dem Zweiten Weltkrieg, der für den Zivilschutz wieder nutzbar gemacht wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 5 Follower:innen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Stadt München: Öffentliche Schutzräume [#242480]
Datum
4. März 2022 19:46
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt München und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...), der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...) und der Anzahl der Schutzplätze im Objekt. Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Krieg, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 242480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242480/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Stadt München: Öffentliche Schutzräume [#242480]
Datum
7. März 2022 08:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, ihre Anfrage wurde der Branddirektion München weitergeleitet. Rechtlich ist eine B…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Stadt München: Öffentliche Schutzräume [#242480]
Datum
17. März 2022 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, ihre Anfrage wurde der Branddirektion München weitergeleitet. Rechtlich ist eine Beantwortung des Auskunftsersuchens nicht geboten, weil die Frage nach Schutzräumen keine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises betrifft. Für Fragen des Zivilschutzes und somit auch für öffentliche Schutzräume (vgl. § 7 ZSKG) ist der Bund gemäß § 4 ZSKG zuständig. Insoweit die Ausführung des ZSKG den Ländern obliegt, handeln diese im Auftrag des Bundes (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ZSKG). Aufgaben im Katastrophenschutz übernimmt die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis (vgl. Art. 2 Abs. 1 S. 1 BayKSG). Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind von der Anfrage daher nicht betroffen. Trotzdem geben wir natürlich gerne weiter Informationen. Die Landeshauptstadt München verwaltet und unterhält im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Stadtgebiet derzeit 16 Schutzanlagen. Darunter befinden sich Großschutzräume für bis zu 3.000 Personen, Grundschutzräume mittlerer Größe sowie noch ein Hochbunker aus dem Zweiten Weltkrieg, der in den 1980er Jahren für den Zivilschutz wieder nutzbar gemacht wurden. Die Schutzräume wurden bisher für den Verteidigungsfall, für Naturkatastrophen und Großschadensfälle, wie großflächige Gefahrstoffaustritte und ähnliches, vorgehalten. Als Folge der veränderten Risikoeinschätzung nach dem Fall des Eisernen Vorhanges hat der Bund in den 1990er Jahren jedoch dieses Schutzbaukonzept aufgegeben. Der Erhaltungsaufwand beschränkt sich inzwischen auf Verkehrssicherung und Anlagensicherheit. Im Zuge der Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes kamen Bund und Länder überein, dass derzeit bestehende Schutzbaukonzept (Schutzbau) so nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist nach wie vor gehalten, bestehende Schutzräume rückabzuwickeln. Hierauf haben wir als Kommunalbehörde keinen Einfluss. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, dass die genauen Lagedaten der noch vorhandenen Schutzbauten aus Gründen des Geheimschutzes, des Schutzes vor Missbrauch, Vandalismus und auch aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden können. Sollte es zu einem Verteidigungsfall oder Angriffen kommen, würde die Bevölkerung rechtzeitig über die öffentlichen Medien (Lautsprecher-Durchsagen Rundfunk, Fernsehen, Social-Media etc.) über jegliche zu treffenden Maßnahmen informiert werden. Mit freundlichen Grüßen