Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung
http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/info-service/benutzungshinweise/gebuehren/
Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter,
lt Gebührenordnung der Stadtbibliotheken München entfällen für Asylbewerber sämtliche Gebühren für die Nutzung.
Meines Erachtens liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern vor, da Sozialleistungsbeziehern oftmals ein geringeres Einkommen besitzen:
1. Asylbewerberleistungen sind seit dem Urteil vom 18.07.2012 des Bundesverfassungsgerichtes identisch mit dem SGB II-Regelsatz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Verfassungswidrigkeit_und_Novelle_vom_M.C3.A4rz_2015
2. In Asylbewerberunterkünften besteht der Vorteil, keine Mietzuzahlung aus dem Regelsatz leisten zu müssen. Bei eigenen Wohnungen ist die tatsächliche Miete oft höher als vom Jobcenter anerkannt wird (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert):
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/hartz-iv-empfaenger-zahlen-bei-miete-mit_aid-1637059
3. Auch die tatsächlichen Stromkosten sind höher als im Regelsatz anerkannt wird; bei Asylbewerberunterkünften werden die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Pauschalmiete voll getragen:
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Regelsatz%202017
4. Weiterhin entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel und Krankenhausbehandlung von Euro 98,16:
https://afdkompakt.de/2017/09/05/asylbewerber-patienten-erster-klasse/
Die Gesellschaft ist gefordert, nicht nur Asylbewerber zu integrieren, sondern alle sozial Schwachen, zB EU-Migranten, Arbeitslose, Behinderte, Renter, Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher, etc. - unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatuses - und Zugang zu Bildung und Wissen zu ermöglichen.
Auf allen politischen Ebenen wird immer wieder propagiert, dass es nicht zu einem Ausspielen und Ausgrenzen sozialer Randgruppen kommen soll.
Das tut es aber mit der aktuellen Gebührenberechnung, da bei geringem Einkommen selbst Kleinstbeträge zu einer extremen Belastung werden.
Aufgrund der IFS etc. bitte ich um Information, mit welcher Rechts- und Berechnungsrundlage nur Asylbewerbern die Gebühren erlassen werden und nicht allen Sozialleistungsbeziehern - auch im Rahmen der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung.
Eine gleich lautende Beschwerde wurde an die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht weitergeleitet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. November 2017
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5. Dezember 2017
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- Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]
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- 1. November 2017 13:55
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- Re: Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]
- Datum
- 2. November 2017 13:19
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- Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher
- Datum
- 6. November 2017 11:29
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- Kostenlose Nutzung für alle Soziallleistungsbezieher
- Datum
- 11. Dezember 2017
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- AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
- Datum
- 11. Dezember 2017 11:35
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- Stadtverwaltung München
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- AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
- Datum
- 11. Dezember 2017 14:44
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- AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
- Datum
- 17. Dezember 2017 13:47
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- Datum
- 18. Dezember 2017 07:41
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- AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
- Datum
- 27. Januar 2018 15:34
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- Datum
- 29. Januar 2018 08:10
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