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Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung

http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/info-service/benutzungshinweise/gebuehren/

Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter,

lt Gebührenordnung der Stadtbibliotheken München entfällen für Asylbewerber sämtliche Gebühren für die Nutzung.
Meines Erachtens liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern vor, da Sozialleistungsbeziehern oftmals ein geringeres Einkommen besitzen:

1. Asylbewerberleistungen sind seit dem Urteil vom 18.07.2012 des Bundesverfassungsgerichtes identisch mit dem SGB II-Regelsatz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Verfassungswidrigkeit_und_Novelle_vom_M.C3.A4rz_2015

2. In Asylbewerberunterkünften besteht der Vorteil, keine Mietzuzahlung aus dem Regelsatz leisten zu müssen. Bei eigenen Wohnungen ist die tatsächliche Miete oft höher als vom Jobcenter anerkannt wird (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert):
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/hartz-iv-empfaenger-zahlen-bei-miete-mit_aid-1637059

3. Auch die tatsächlichen Stromkosten sind höher als im Regelsatz anerkannt wird; bei Asylbewerberunterkünften werden die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Pauschalmiete voll getragen:
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Regelsatz%202017

4. Weiterhin entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel und Krankenhausbehandlung von Euro 98,16:
https://afdkompakt.de/2017/09/05/asylbewerber-patienten-erster-klasse/

Die Gesellschaft ist gefordert, nicht nur Asylbewerber zu integrieren, sondern alle sozial Schwachen, zB EU-Migranten, Arbeitslose, Behinderte, Renter, Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher, etc. - unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatuses - und Zugang zu Bildung und Wissen zu ermöglichen.

Auf allen politischen Ebenen wird immer wieder propagiert, dass es nicht zu einem Ausspielen und Ausgrenzen sozialer Randgruppen kommen soll.

Das tut es aber mit der aktuellen Gebührenberechnung, da bei geringem Einkommen selbst Kleinstbeträge zu einer extremen Belastung werden.

Aufgrund der IFS etc. bitte ich um Information, mit welcher Rechts- und Berechnungsrundlage nur Asylbewerbern die Gebühren erlassen werden und nicht allen Sozialleistungsbeziehern - auch im Rahmen der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung.

Eine gleich lautende Beschwerde wurde an die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]
Datum
1. November 2017 13:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/info-service/benutzungshinweise/gebuehren/ Sehr <Information-entfernt> lt Gebührenordnung der Stadtbibliotheken München entfällen für Asylbewerber sämtliche Gebühren für die Nutzung. Meines Erachtens liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern vor, da Sozialleistungsbeziehern oftmals ein geringeres Einkommen besitzen: 1. Asylbewerberleistungen sind seit dem Urteil vom 18.07.2012 des Bundesverfassungsgerichtes identisch mit dem SGB II-Regelsatz. https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Verfassungswidrigkeit_und_Novelle_vom_M.C3.A4rz_2015 2. In Asylbewerberunterkünften besteht der Vorteil, keine Mietzuzahlung aus dem Regelsatz leisten zu müssen. Bei eigenen Wohnungen ist die tatsächliche Miete oft höher als vom Jobcenter anerkannt wird (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert): https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/hartz-iv-empfaenger-zahlen-bei-miete-mit_aid-1637059 3. Auch die tatsächlichen Stromkosten sind höher als im Regelsatz anerkannt wird; bei Asylbewerberunterkünften werden die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Pauschalmiete voll getragen: http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Regelsatz%202017 4. Weiterhin entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel und Krankenhausbehandlung von Euro 98,16: https://afdkompakt.de/2017/09/05/asylbewerber-patienten-erster-klasse/ Die Gesellschaft ist gefordert, nicht nur Asylbewerber zu integrieren, sondern alle sozial Schwachen, zB EU-Migranten, Arbeitslose, Behinderte, Renter, Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher, etc. - unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatuses - und Zugang zu Bildung und Wissen zu ermöglichen. Auf allen politischen Ebenen wird immer wieder propagiert, dass es nicht zu einem Ausspielen und Ausgrenzen sozialer Randgruppen kommen soll. Das tut es aber mit der aktuellen Gebührenberechnung, da bei geringem Einkommen selbst Kleinstbeträge zu einer extremen Belastung werden. Aufgrund der IFS etc. bitte ich um Information, mit welcher Rechts- und Berechnungsrundlage nur Asylbewerbern die Gebühren erlassen werden und nicht allen Sozialleistungsbeziehern - auch im Rahmen der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung. Eine gleich lautende Beschwerde wurde an die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht weitergeleitet. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]
Datum
2. November 2017 13:19
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezi…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher
Datum
6. November 2017 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
216,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersenden wir zur Kenntnisnahme. Landeshauptstadt München Direktorium Bürgerberatung des Oberbürgermeisters Rathaus, 2. Stock, Zimmer 272 80331 München Tel: 089 / 233 9 25 27 Fax: 089 / 233 2 52 41 Internet: www.muenchen.de Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung: www.muenchen.de/ekomm Diese E-Mail wurde von einem LiMux-Arbeitsplatz verschickt.
Stadtverwaltung München
Kostenlose Nutzung für alle Soziallleistungsbezieher
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Kostenlose Nutzung für alle Soziallleistungsbezieher
Datum
11. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungs…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
11. Dezember 2017 11:35
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte löschen Sie meinen persönlichen und vollständigen Namen aus Ihren Datei-Anhängen !!! Verletzung des Datenschutzes. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungs…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
11. Dezember 2017 14:44
Status
Warte auf Antwort
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44,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleist…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
17. Dezember 2017 13:47
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 11.12.2017 lehnen Sie eine Gleichbehandlung aller Sozialleistungsbezieher ab. Damit werden Asylbewerber bevorzugt = keine diskriminierungsfreie Gleichbehndlung. Man kann deshalb nur alledem betroffenen Personen zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München inkl Prozess- und Verfahrenskostenhilfe raten wie ich es jetzt tun werde. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleist…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
18. Dezember 2017 07:41
Status
Warte auf Antwort
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44,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Soziall…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
27. Januar 2018 15:34
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ihr Schreiben vom 11.12.2017 enthält keine Begründung mit Rechtsgrundlage, welche die IFG-Anfrage erfüllt. Es wird nochmals um Nachbesserung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
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Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]
Datum
29. Januar 2018 08:10
Status
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44,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.