städtebauliche Förderung Horhausen

Sehr gerne möchte ich mich über den Sachstand der aktuellen Entwicklung der Satzungserstellung
über die städtebauliche Erneuerung in Horhausen erkundigen.

Fragen:

1) In welchen Sitzungsterminen hat der Ortsgemeinderat Horhausen über eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden Beschlüsse gefasst?

2) Wie lautet der Inhalt dieser gefassten Beschlüsse?

3) In welchen zukünftigen Sitzungsterminen werden Beschlüsse über eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden gefasst?

4) Welche Anträge zu den Beschlüssen aus den im ortsgemeinderat Horhausen Interessenvertretern liegen vor?

5) Welche Gründe liegen vor, weshalb in der Ortsgemeinde Flammersfeld im Gegensatz zur Gemeinde Horhausen eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden schon seit dem 15.02.2016 in Kraft getreten ist?

6) Wann ist mit einem Inkrafttreten einer Satzung zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden zu rechnen?

7) Gibt es eine Möglichkeit vor Inkrafttreten der Satzung Förderungen ähnlicher Art zu erhalten, z.B. Dorferneuerungsprogramm (Fr. Kempf, Kreisverwaltung Altenkirchen)?

Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Albuschat

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
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Sebastian Albuschat
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr gerne m…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
Sebastian Albuschat
Betreff
städtebauliche Förderung Horhausen [#16053]
Datum
18. März 2016 12:34
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr gerne möchte ich mich über den Sachstand der aktuellen Entwicklung der Satzungserstellung über die städtebauliche Erneuerung in Horhausen erkundigen. Fragen: 1) In welchen Sitzungsterminen hat der Ortsgemeinderat Horhausen über eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden Beschlüsse gefasst? 2) Wie lautet der Inhalt dieser gefassten Beschlüsse? 3) In welchen zukünftigen Sitzungsterminen werden Beschlüsse über eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden gefasst? 4) Welche Anträge zu den Beschlüssen aus den im ortsgemeinderat Horhausen Interessenvertretern liegen vor? 5) Welche Gründe liegen vor, weshalb in der Ortsgemeinde Flammersfeld im Gegensatz zur Gemeinde Horhausen eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden schon seit dem 15.02.2016 in Kraft getreten ist? 6) Wann ist mit einem Inkrafttreten einer Satzung zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnhamen an privaten Gebäuden zu rechnen? 7) Gibt es eine Möglichkeit vor Inkrafttreten der Satzung Förderungen ähnlicher Art zu erhalten, z.B. Dorferneuerungsprogramm (Fr. Kempf, Kreisverwaltung Altenkirchen)? Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Sebastian Albuschat
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Albuschat <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Albuschat

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Ihre Anfrage zu städtebaulichen Förderungen Horhausen Sehr geehrter Herr Albuschat, ich darf Ihre Anfrage kurz be…
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen
Betreff
Ihre Anfrage zu städtebaulichen Förderungen Horhausen
Datum
18. März 2016 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Albuschat, ich darf Ihre Anfrage kurz beantworten: Da es sich bei Ihren Fragen um Themen handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Flammersfeld bzw. in den der Ortsgemeinde Horhausen fallen, bitte ich Sie, sich von dort die erwünschten Auskünfte einzuholen. Von einer Weiterleitung und einer "Antragsentscheidung" Ihrer Anfrage sehen wir insofern ab. Mit freundlichen Grüßen