Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“

Im Städtebaulichen Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ zwischen dem Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin und der Vivico Real Estate GmbH (vormals: Verwertungsgesellschaft für Eisenbahnimmobilien GmbH & Co. KG), abgeschlossen im Jahr 2005 wurde unter Punkt 9.3. vereinbart, dass Vivico brutto 2,7 Mio. € an das Land Berlin bezahlt für „eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden“ auf Flächen, die im einzelnen unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und die ins Eigentum des Landes Berlin übergehen sollen. (Link zum Vertragstext: http://www.berlin-gleisdreieck.de/grafik2/donwload/Rahmenvertrag060505.pdf)

Frage 1: ist die Summe von 2,7 Mio. € vollständig bezahlt worden?

Frage 2: Gab es „Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden“ auf Flächen, die unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und die im Jahr 2005 noch nicht bekannt waren?

Frage 3: Wenn es solche Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab, wie viel der 2,7 Mio. € wurde für die Sanierung der Schäden aufgewendet?

Ich bitte um Einsicht in die Akten, aus denen die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 hervorgehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. August 2014
  • Frist
    12. September 2014
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
10. August 2014 15:34
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Städtebaulichen Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ zwischen dem Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin und der Vivico Real Estate GmbH (vormals: Verwertungsgesellschaft für Eisenbahnimmobilien GmbH & Co. KG), abgeschlossen im Jahr 2005 wurde unter Punkt 9.3. vereinbart, dass Vivico brutto 2,7 Mio. € an das Land Berlin bezahlt für „eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden“ auf Flächen, die im einzelnen unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und die ins Eigentum des Landes Berlin übergehen sollen. (Link zum Vertragstext: http://www.berlin-gleisdreieck.de/grafik2/donwload/Rahmenvertrag060505.pdf) Frage 1: ist die Summe von 2,7 Mio. € vollständig bezahlt worden? Frage 2: Gab es „Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden“ auf Flächen, die unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und die im Jahr 2005 noch nicht bekannt waren? Frage 3: Wenn es solche Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab, wie viel der 2,7 Mio. € wurde für die Sanierung der Schäden aufgewendet? Ich bitte um Einsicht in die Akten, aus denen die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Neuhahn, der Zuständigkeit halber leite ich Ihnen die Mail mit der Bitte um Bearbeitung zu. Vie…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
11. August 2014 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Neuhahn, der Zuständigkeit halber leite ich Ihnen die Mail mit der Bitte um Bearbeitung zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags auf Akteneinsicht. Ihre Anfrage vom …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
20. August 2014 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags auf Akteneinsicht. Ihre Anfrage vom 10.08.2014 wurde zuständigkeitshalber dem Bereich I C 1 übergeben. Die gem. Städtebaulichen Rahmenvertrag zur Entwicklung des Gleisdreiecks und die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 10.08.2014 genannten 2,7 Mio. € (brutto) für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden auf dem Gelände des Gleisdreiecks wurden im Jahr 2008 von der Vivico Real Estate GmbH (gem. Punkt 9.4. des vorgenannten Vertrages) in 2 Raten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gezahlt. Der entsprechende Nachweis liegt hier zur Einsicht vor. Die Mittel wurden der Grün Berlin GmbH zweckgebunden als Zuwendung bewilligt. Bezüglich der Fragen 2 und 3 leite ich Ihre E-Mail an die Grün Berlin Stiftung mit der Bitte um Beantwortung weiter. Gern können Sie mich anrufen oder mir eine E-Mail senden, damit wir einen Akteneinsichtstermin vereinbaren können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort, ich werde auf Ihr Angebot zur Akteneinsicht zurückko…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
29. August 2014 13:38
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort, ich werde auf Ihr Angebot zur Akteneinsicht zurückkommen, wenn auch die Antworten der Grün Berlin zu den beiden anderen Fragen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
13. September 2014 11:06
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ " vom 10.08.2014 (#7023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Datum vom 20.08.2014 hatte ich Ihnen per E-Mail zu Ihrer Frage 1 mitgete…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
16. September 2014 09:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGStdtebaulicherRahmenvertragGleisdreie.eml
8,3 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Datum vom 20.08.2014 hatte ich Ihnen per E-Mail zu Ihrer Frage 1 mitgeteilt, dass die gem. Städtebaulichen Rahmenvertrag zur Entwicklung des Gleisdreiecks von der Vivico Real Estate GmbH für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden zu zahlenden 2,7 Mio. € im Jahr 2008 gezahlt worden sind. Gern biete ich Ihnen noch einmal an, mich zwecks Abstimmung eines Termins zum Akteneinsichtstermin (ist hier kostenfrei) zu kontaktieren. Sehr geehrte Damen und Herren der Grün Berlin Stiftung, ich bitte dringend und zeitnah um Beantwortung der von Herrn Antragsteller/in in der beiliegenden E-Mail gestellten Fragen 2 und 3. In diesem Zusammenhang bitte ich, Herrn Antragsteller/in auch etwas zum voraussichtlichen Verwaltungsaufwand und den voraussichtlichen Kosten mitzuteilen und zu prüfen, ob Akteneinsicht und Aktenauskunft auf elektronischen Weg kostenfrei gewährt werden können. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Auf Ihr Angebot, einen Termin zur Akteneinsicht …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
16. September 2014 09:39
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Auf Ihr Angebot, einen Termin zur Akteneinsicht bezüglich Frage 1 zu vereinbaren, komme ich gerne zurück, wenn auch die Antworten zu den Fragen 2 und 3 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Die Antwort kam per Email direkt an mich. Habe den Text der Email in PDF umgewandelt und die Stellen mit persönli…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
17. September 2014
Status
Warte auf Antwort
Die Antwort kam per Email direkt an mich. Habe den Text der Email in PDF umgewandelt und die Stellen mit persönlichen Informationen geschwärzt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bitten um Entschuldigung, dass die Antworten auf die von Ihnen gestellten…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023], Anfrage des Herrn Antragsteller/in
Datum
17. September 2014 09:03
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bitten um Entschuldigung, dass die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen 2 und 3 Ihnen nicht rechtzeitig übermittelt wurden. Unsere Antworten zu den Ihrerseits gestellten Fragen haben wir in rot direkt in den Text Ihrer mail geschrieben (siehe unten). Im Falle evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich die Antwort der Grün Berlin GmbH erhalten auf die noch ausstehenden…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
17. September 2014 11:02
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich die Antwort der Grün Berlin GmbH erhalten auf die noch ausstehenden Fragen 2 und 3 erhalten. Daraus ergibt sich eine neue Frage: Wenn es keine Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab (was aus der Antwort der Grün Berlin hervorgeht) und die Summe von 2,7 Mio. € der Grün Berlin zweckgebunden zugewiesen wurde (was aus der Antwort der Senatsverwaltung hervorgeht), ist die Summe noch vorhanden oder wurde sie für andere Zwecke ausgegeben? Zur Übersichtlichkeit fasse ich hier die Antworten auf die drei Fragen nochmal zusammen: Frage 1: ist die Summe von 2,7 Mio. € vollständig bezahlt worden? Antwort Senatsverwaltung: Die gem. Städtebaulichen Rahmenvertrag zur Entwicklung des Gleisdreiecks und die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 10.08.2014 genannten 2,7 Mio. € (brutto) für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden auf dem Gelände des Gleisdreiecks wurden im Jahr 2008 von der Vivico Real Estate GmbH (gem. Punkt 9.4. des vorgenannten Vertrages) in 2 Raten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gezahlt. Der entsprechende Nachweis liegt hier zur Einsicht vor. Die Mittel wurden der Grün Berlin GmbH zweckgebunden als Zuwendung bewilligt. Frage 2: Gab es „Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden“ auf Flächen, die unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und  die im Jahr 2005 noch nicht bekannt waren? Antwort der Grün Berlin GmbH: Nein, es gab keine Bodenverunreinigungen gemäß der in Pkt. 9.2 des Städtebaulichen Vertrags genannten Definition auf Flächen, die unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und  die im Jahr 2005 noch nicht bekannt waren. Es gab auch keine Grundwasserschäden auf Flächen, die unter Punkt 4.1 des Vertrages aufgeführt werden und  die im Jahr 2005 noch nicht bekannt waren. Frage 3: Wenn es solche Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab, wie viel der 2,7 Mio. € wurde für die Sanierung der Schäden aufgewendet? Antwort der Grün Berlin GmbH: Obsolet, siehe Antwort zu Frage 2. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Anfrage zum Städtebaulichen Rahmenvertrag erhalten und werde d…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
18. September 2014 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Anfrage zum Städtebaulichen Rahmenvertrag erhalten und werde diese zur Beantwortung der Grün Berlin Stiftung übergeben. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass gem. Punkt 9.3 des Rahmenvertrages die Mittel in Höhe von 2,7 Mio. € auch für die Entsorgung nach KrW-/AbfG zu verwenden waren. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei unsere Antwort auf Ihre letzten Anfrage. Frage: Wenn es keine Bodenver…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
10. Oktober 2014 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei unsere Antwort auf Ihre letzten Anfrage. Frage: Wenn es keine Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab (was aus der Antwort der Grün Berlin hervorgeht) und die Summe von 2,7 Mio. € der Grün Berlin zweckgebunden zugewiesen wurde (was aus der Antwort der Senatsverwaltung hervorgeht), ist die Summe noch vorhanden oder wurde sie für andere Zwecke ausgegeben? Antwort: Die der Grün Berlin GmbH zweckgebunden zugewendete Summe wurde bedarfsgerecht bis auf einen sehr geringen Restbetrag verwendet. Die Zuweisung wurde für die Leistungen im Rahmen der Baufeldfreimachung / Flächenvorbereitung verwendet, insbesondere für die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen nach KrW-/AbfG. Es handelt sich bei dieser Verwendung nicht um eine Ausgabe "für andere Zwecke", wie auch den Abschnitten 9.2 und 9.3 des städtebaulichen Rahmenvertrages zu entnehmen ist. In Abschnitt 9.2 heißt es: "Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass zur Herstellung einer gemäß dem Vertragszweck als Parkanlage nutzbaren Fläche möglicherweise die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen, die im Boden lagern, notwendig wird". In Abschnitt 9.3 heißt es: "Vivico zahlt zur Abgeltung von möglicherweise entstehenden Kosten für die Entsorgung nach dem KrW-/AbfG sowie die eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden eine Pauschale in Höhe von 2.700.000€ brutto an Berlin. Durch Zahlung dieser Pauschale werden Vivico und das BEV von jeglicher Haftung nach dem BBodSchG, WHG und KrW-/AbfG frei". Die Verwendung erfolgte auf Grundlage der Vorschriften des öffentlichen Bauens in Berlin. Im Falle evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Dank für Ihre Antwort, die durch die Grün Berlin GmbH erfolgte. In der Antwort d…
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Von
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Betreff
AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
18. Oktober 2014 15:44
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Dank für Ihre Antwort, die durch die Grün Berlin GmbH erfolgte. In der Antwort der Grün Berlin GmbH heißt es, dass es keine unvorhergesehenen Altlasten gab und die Summe von 2,7 Mio. €, die zur Beseitigung von unvorhergesehenen Altlasten vorgesehen war, inzwischen bis auf einen geringen Restbetrag für die normale Beräumung der Parkflächen ausgegeben worden sei. Daraus ergeben sich zwei neue Fragen: 1. Wie hoch ist der „geringe Restbetrag“? 2. Die Vertreterin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 02. 07. 2014 auf einer Sitzung der Projektbegleitende Arbeitsgruppe Gleisdreieck gesagt, dass es kein Budget gäbe für die Entsiegelung und eventuelle Sanierung einer Fläche, die sich nordöstlich des Baumarkts Hellweg am Rand zur S2 befindet. Diese Fläche gehört zu den Gleisinseln, die unter Punkt 4.1 des städtebaulichen Vertrages zwischen VIVICO und Land Berlin aufgeführt werden und zu deren Sanierung die im Vertrag vorgesehenen Summe von 2,7 Mio. € genutzt werden sollte. Warum wurde für die Bearbeitung dieser Fläche kein Teilbetrag der festgelegten Summe von 2,7 Mio. € zurückbehalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Frau Profe, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die Mail mit der Bitte um Bearbeitung ggf. Weiterle…
Von
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Betreff
WG: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
20. Oktober 2014 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Profe, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die Mail mit der Bitte um Bearbeitung ggf. Weiterleitung zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreie…
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Von
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Betreff
AW: WG: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
6. November 2014 16:47
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ " vom 10.08.2014 (#7023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Frau Profe, bezüglich der Zuständigkeit leite ich Ihnen die Mail zu ggf. Weiterleitung. Vielen Dank…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: WG: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Profe, bezüglich der Zuständigkeit leite ich Ihnen die Mail zu ggf. Weiterleitung. Vielen Dank im Voraus. Kaminski Kathleen im Auftrag ZS / Team K6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gern übersende ich Ihnen noch einmal die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 10.0…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 11:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGStdtebaulicherRahmenvertragGleisdreie.eml
20,1 KB
image001.jpg
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gern übersende ich Ihnen noch einmal die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 10.08.2014. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist das Dokument nicht lesbar, senden Sie es bitte in einem anderen dateifo…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 11:32
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist das Dokument nicht lesbar, senden Sie es bitte in einem anderen dateiformat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihnen die Antwort der Grün Berlin Stiftung, die Ihnen am Mittwoch, …
Von
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Betreff
AW: AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihnen die Antwort der Grün Berlin Stiftung, die Ihnen am Mittwoch, den 17.09.2014 um 09:03 Uhr mit Wichtigkeit "hoch" übersendet worden ist, in eine Word-Datei kopiert, die ich Ihnen beiliegend übersende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Mühe. Das Dokument, das Sie heute zugesendet haben, wurde mir scho…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 13:05
An
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Mühe. Das Dokument, das Sie heute zugesendet haben, wurde mir schon mal am 10.08.2014 von der Grün Berlin GmbH zugesendet. War das Ihre Absicht, mir dies nochmal zuzusenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das glaube ich auf keinen Fall! Wie in meiner Mail bereits mitgeteilt, ist d…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: AW: AW: WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
7. November 2014 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das glaube ich auf keinen Fall! Wie in meiner Mail bereits mitgeteilt, ist das die Antwort, die Ihnen am 17.09.2014 auf Ihre Anfrage vom 10.08.2014 zugesendet worden ist. Heidrun Fleischer Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt –I C 113- Abt. Stadt- und Freiraumplanung Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Tel.: +49 (0) 30 9025 1241 Fax: +49 (0) 30 9025 1604 <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfragen antworte ich wie folgt: 1. Die noch verfügbaren Mittel be…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]
Datum
20. November 2014 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfragen antworte ich wie folgt: 1. Die noch verfügbaren Mittel belaufen sich auf 6.304,87 €. 2. In dem Vertrag, Abschnitt 9.2 heißt es, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass zur Herstellung einer gemäß dem Vertragszweck als Parkanlage nutzbaren Fläche möglicherweise die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen, die im Boden lagern, notwendig wird. Die Gleisinseln sind Vorhalteflächen für die S 21. Gem. Nutzungsvertrag mit der Semer GmbH geht diese Fläche voraussichtlich erst per 31.12.2028 in das Eigentum des Landes Berlin über. Bis dahin obliegt dem Land Berlin die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Zusammenhang werden auf dieser Fläche lediglich Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Ein Nutzungskonzept für eine als Parkanlage nutzbare Fläche "Gleisinseln" gibt es aus den genannten Gründen (vorerst) nicht. Demzufolge wurden die Mittel zweckentsprechend und bedarfsgerecht, wie bereits von der Grün Berlin GmbH mitgeteilt, bis auf den o.g. sehr geringen Restbetrag für die im Eigentum des Landes Berlin befindenden und unter Punkt 4.1 des Rahmenvertrages genannten Flächen auf dem Gleisdreieck verwendet. Die Zuwendung an die Grün Berlin wurde für die Leistungen im Rahmen der Baufeldfreimachung / Flächenvorbereitung verwendet, insbesondere für die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen nach KrW-/AbfG. In Abschnitt 9.3 heißt es: "Vivico zahlt zur Abgeltung von möglicherweise entstehenden Kosten für die Entsorgung nach dem KrW-/AbfG sowie die eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden eine Pauschale in Höhe von 2.700.000€ brutto an Berlin. Durch Zahlung dieser Pauschale werden Vivico und das BEV von jeglicher Haftung nach dem BBodSchG, WHG und KrW-/AbfG frei". Die Verwendung der Mittel erfolgte auf Grundlage der Vorschriften des öffentlichen Bauens in Berlin. Mit freundlichen Grüßen