Städtebaulicher Vertrag Kaisergärten, Lichtenberg, Karlshorst, Prüfungsbitte
das Ergebnis
1.
der Überprüfung des städtebaulichen Vertrages Kaisergärten, Karlshorst, Wandlitzstr.
Anlage zur Drucksache (Dringl. VzK PDF-Dokument und Dringl. VzK - Anlage 1)
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8272
2.
Antwort zu folgender Bürgerfragen (was der Grund für diese Prüfungsbitte ist):
Warum werden bei einem städtbaulichen Vertrag 16 Grundschulplätze berechnet, muss der Investor aber nur für 10 Plätze Ausgleichszahlungen leisten?
Wieso werden im Städtebaulichen Vertrag bei Ausgleichszahlungen nicht die aktuellen Kostensätze angewandt, im Jahr 2019 gelten?
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/download/vertraege/modell_baulandentwicklung.pdf
Im Vertrag
Kinderbetreuungsplätze: 27.100,00 Euro/Platz.
Grundschulplätze: 40.108,00Euro / Platz.
In den Leitlinien:
Kinderbetreuungsplätze: 34.100 Euro/Platz
Grundschulplätze: 54.900 Euro/Platz
Bei 9 Kitaplätzen beträgt der Unterschied 63.000 €,
bei 10 Grundschulplätzen beträgt der Unterschied 147.920€ und
bei 16 Grundschulplätzen beträgt der Unterschied 236.672€,
wodurch ein Schaden zwischen 210.000 und 300.000 EUR für den Berliner Landeshaushalt durch entgangene Einnahmen entstehen könnte, zugunsten des Investors.
Ist die Anzahl von Sozialraumwohnungen korrekt berechnet worden? Welcher Prozentsatz liegt zugrunde, 10, 20 oder 30%, warum der Prozentsatz und wie konkret werden Sozialwohnungen berechnet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. November 2019
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10. Dezember 2019
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