Stadtenwicklungs- und Verkehrskonzept für Schloß Holte-Stukenbrock

Das aktuelle Stadtenwicklungs- und Verkehrskonzept für Schloß Holte-Stukenbrock.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2015
  • Frist
    3. März 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtenwicklungs- und Verkehrskonzept für Schloß Holte-Stukenbrock [#8538]
Datum
29. Januar 2015 19:34
An
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuelle Stadtenwicklungs- und Verkehrskonzept für Schloß Holte-Stukenbrock. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Stadtentwicklungskonzept Sehr geehrtAntragsteller/in da, wie Sie ganz richtig feststellen 'Ausschlussgründe …
Von
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Betreff
Stadtentwicklungskonzept
Datum
30. Januar 2015 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da, wie Sie ganz richtig feststellen 'Ausschlussgründe nicht vorliegen', halten wir die diesbezüglichen Unterlagen ständig und für jedermann/frau zum download bereit: www.schlossholtestukenbrock.de/060/sr_seiten/artikel/112120100000016652.php Auf dieser Seite finden Sie allerlei Material zu den gesuchten Themen. Mit freundlichen Grüßen