Stadtkämmerei - Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021

Auskunft über die Höhe der eingenommenen Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung für die Jahre 2017-2021, jeweils nach Jahr und Nutzergruppe 1-4.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtkämmerei - Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
30. Oktober 2022 07:23
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Auskunft über die Höhe der eingenommenen Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung für die Jahre 2017-2021, jeweils nach Jahr und Nutzergruppe 1-4.
[geschwärzt] ([geschwärzt]). [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadtkämmerei - Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
9. November 2022 06:52
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Stadtverwaltung Fürth
[geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]". Ihr Anlie…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
[geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]
Datum
15. Dezember 2022 11:29
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]". Ihr Anliegen wurde an den Fachbereich zur Beantwortung weitergeleitet. Da Ihre Anfrage aufgrund der Komplexität der begehrten Informationen mehr Beantwortungszeit in Anspruch nehmen wird, teilen wir Ihnen hiermit eine zweimonatige Fristverlängerung bis zum 28.02.2023 mit. Grundlage hierfür ist § 5 Abs. 3 Buchst. a InformationsfreiheitsS der Stadt Fürth. Bis zum Ablauf der Frist bitten wir von Rückfragen bezüglich der Thematiken abzusehen. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] =============================== [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> =============================== [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtverwaltung Fürth
Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Übe…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021
Datum
15. Februar 2023 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nach nochmaliger rechtlicher Überprüfung kann Ihr Antrag aktuell nicht weiter bearbeitet werden. Sollten Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten wollen, bestätigen Sie uns gemäß § 1 Abs. 1 IFS zunächst Ihre Eigenschaft als EinwohnerIn der Stadt Fürth. Hierzu ist ihr Name sowie Ihre Anschrift zu benennen. Der Anwendungsbereich für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung ist ohne Angabe der Informationen nicht eröffnet. Vor Mitteilung kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um B…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
26. August 2023 13:53
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Beantwortung meiner Anfrage unter Hinweis auf Art. 39 BayDSG sowie Fürther Nachrichten vom 24.08.2023, S. 25 (Sorge um die Informationsfreiheit). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262014/
Stadtverwaltung Fürth
AW: Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für I…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
31. August 2023 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bürgermeister- und Presseamt am 27.08.2023 an das Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Fürth als zuständiges Fachamt weitergeleitet hat. Folgende Rückmeldung können wir Ihnen geben: Wir können bei der Anfrage Ihr tatsächlich berechtigtes Interesse nicht erkennen. Gem. Art. 39 Abs. 1 s.1 BayDSG ist dieses jedoch glaubhaft darzulegen. Der Hinweis auf den Presseartikel vom 24.08.2023 ist nicht ausreichend. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine Anfrage, deren Beantwortung keinesfalls mehr im Bereich der einfachen und somit kostenlosen Anfragen eingeordnet werden kann. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte liegen nicht unmittelbar in Datei- bzw. Aktenform vor und müssen zunächst ausgearbeitet und hergestellt werden. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, bitten wir zunächst um eine glaubhafte und dem Gesetz entsprechende Darlegung Ihres tatsächlich berechtigten Interesses. Wir würden Ihnen daraufhin die dementsprechend anfallenden Kosten für die Beantwortung der Anfrage benennen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth (IFS Stadt Fürth) alternativ: Antrag nach Bayerischem…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Fürth - Stadtkämmerei - Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
3. Oktober 2023 10:03
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth (IFS Stadt Fürth) alternativ: Antrag nach Bayerischem Datenschutzgesetz (BayDSG) Bezug: a) Fürther Nachrichten, 29.09.2023, S. 25: Zahlen-Schock - Mega-Defizit von 30,5 Millionen Euro b) Fürther Nachrichten, 24.08.2023, S. 25: Sorge um die Informationsfreiheit c) Beschlussvorlage Sport/0048/2022 vom 10.01.2022 Sehr << Anrede >> mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner anhängigen Anfrage: Auskunft über die Höhe der eingenommenen Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung für die Jahre 2017-2021, jeweils nach Jahr und Nutzergruppe 1-4. Ein berechtigtes Interesse ist infolge öffentlicher Berichterstattung gegeben. Die Auskunft ist leicht aus den Buchungs-/Kassensystemen der Stadt Fürth ableitbar. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 262014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262014/

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Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren, wir verweisen bezüglich Ihrer erneuten Anfrage an die beigefügte Antwort des Amts …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Stadt Fürth - Stadtkämmerei - Sportstättengebührensatzung - Einnahmen 2017-2021 [#262014]
Datum
4. Oktober 2023 10:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awsportstttengebhrensatzung-einnahmen2.eml
17,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, wir verweisen bezüglich Ihrer erneuten Anfrage an die beigefügte Antwort des Amts für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Fürth vom 31.08.2023. Im Auszug anbei nochmals das Antwortschreiben: " vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bürgermeister- und Presseamt am 27.08.2023 an das Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Fürth als zuständiges Fachamt weitergeleitet hat. Folgende Rückmeldung können wir Ihnen geben: Wir können bei der Anfrage Ihr tatsächlich berechtigtes Interesse nicht erkennen. Gem. Art. 39 Abs. 1 s.1 BayDSG ist dieses jedoch glaubhaft darzulegen. Der Hinweis auf den Presseartikel vom 24.08.2023 ist nicht ausreichend. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine Anfrage, deren Beantwortung keinesfalls mehr im Bereich der einfachen und somit kostenlosen Anfragen eingeordnet werden kann. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte liegen nicht unmittelbar in Datei- bzw. Aktenform vor und müssen zunächst ausgearbeitet und hergestellt werden. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, bitten wir zunächst um eine glaubhafte und dem Gesetz entsprechende Darlegung Ihres tatsächlich berechtigten Interesses. Wir würden Ihnen daraufhin die dementsprechend anfallenden Kosten für die Beantwortung der Anfrage benennen. Freundliche Grüße