Stadtpolizei Hessentag

Anfrage an: Gemeinde Pfungstadt

Am 10. Juni 2023 gegen 13 Uhr haben Mitarbeiter der Stadtpolizei auf einer angemeldeten Kundgebung am Platz der Bundeswehr eine Feststellung der Personalien vorgenommen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Stadtpolizei berechtigt auf einer angemeldeten Veranstaltung Identitäten festzustellen? Und welcher Ermittlungsgrund lag überhaupt zu dieser Maßnahme vor?

Bei welchen Behörden wurde angefragt?
Welche Erkenntnisse hat die Stadtpolizei gewonnen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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Georg Büchner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 10. Juni 2023 gegen 13 Uhr hab…
An Gemeinde Pfungstadt Details
Von
Georg Büchner
Betreff
Stadtpolizei Hessentag [#280931]
Datum
12. Juni 2023 11:27
An
Gemeinde Pfungstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10. Juni 2023 gegen 13 Uhr haben Mitarbeiter der Stadtpolizei auf einer angemeldeten Kundgebung am Platz der Bundeswehr eine Feststellung der Personalien vorgenommen. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Stadtpolizei berechtigt auf einer angemeldeten Veranstaltung Identitäten festzustellen? Und welcher Ermittlungsgrund lag überhaupt zu dieser Maßnahme vor? Bei welchen Behörden wurde angefragt? Welche Erkenntnisse hat die Stadtpolizei gewonnen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Büchner Anfragenr: 280931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280931/
Mit freundlichen Grüßen Georg Büchner

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Georg Büchner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtpolizei Hessentag“ vom 12.06.2023 (#280931) wurde von Ihnen n…
An Gemeinde Pfungstadt Details
Von
Georg Büchner
Betreff
AW: Stadtpolizei Hessentag [#280931]
Datum
17. Juli 2023 10:14
An
Gemeinde Pfungstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtpolizei Hessentag“ vom 12.06.2023 (#280931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Büchner