Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020

Anfrage an: Stadt Augsburg

Protokolle aller Stadtratssitzungen, die seit April 2020 stattgefunden haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle aller …
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
24. Juli 2020 14:27
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle aller Stadtratssitzungen, die seit April 2020 stattgefunden haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Sta…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
10. August 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse nach Art. 54 BayGO Bayerische Gemeindeordnung können nach ihrer Genehmigung durch den Stadtrat beim Hauptamt eingesehen werden, Art 54 Abs. 3 BayGO. Die Einsicht in die (genehmigten) Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern (Art. 15 Abs. 2 BayGO), sowie den diesen nach Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 gleichgestellten Personen zu. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit meinem Team Ratsdienste. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde die Niederschriften lieber als PDF erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
12. August 2020 11:13
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde die Niederschriften lieber als PDF erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
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Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Anfrage ist nun schon einige Zeit vergangen. Ist es möglich, die Protoko…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
17. August 2020 16:29
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Anfrage ist nun schon einige Zeit vergangen. Ist es möglich, die Protokolle diese Woche noch zu bekommen? Das wäre schön. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich inspiziere gerade mit außreichend Coronaabstand die Sandstrände der Atlantikküst…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Automatische Antwort: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
17. August 2020 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich inspiziere gerade mit außreichend Coronaabstand die Sandstrände der Atlantikküste. Nachrichten an dieses Postfach werden daher momentan aufgrund Dienstabwesenheit nicht bearbeitet. Ich bin ab 24.08. wieder für Sie erreichbar. Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit an <<E-Mail-Adresse>> oder die Rufnummer 0821 324-2118. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 24. Juli habe ich um Zusendung der Statradtsprotokolle der Sitzung…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
17. August 2020 16:40
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 24. Juli habe ich um Zusendung der Statradtsprotokolle der Sitzungen seit April 2020 gebeten. Seit meiner Anfrage ist nun schon einige Zeit vergangen und am 26. August endet bereits die Beantwortungsfrist. Ich möchte mich daher nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Ist es möglich, die Protokolle diese Woche noch zu bekommen? Das wäre schön. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sind Sie so freundlich und lassen Sie uns Ihre Anfrage vom 24.07.2020 nochmals…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
19. August 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sind Sie so freundlich und lassen Sie uns Ihre Anfrage vom 24.07.2020 nochmals zukommen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtratsprotokolle-04…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
19. August 2020 16:55
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtratsprotokolle-042020-072020/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Protokolle liegen, wie Ihnen bereits mitgeteilt, zur Einsicht bereit, soweit Sie…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
24. August 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Protokolle liegen, wie Ihnen bereits mitgeteilt, zur Einsicht bereit, soweit Sie bereits vom Stadtrat genehmigt worden sind. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur Einsichtnahme. Eine Übersendung der Protokolle erfolgt grundsätzlich nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in warum kann eine Übersendung der Protokolle nicht erfolgen? Laut Informstionsfreiheit…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
24. August 2020 18:09
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in warum kann eine Übersendung der Protokolle nicht erfolgen? Laut Informstionsfreiheitssatzung braucht es einen wichtigen Grund um von der vom Antragssteller gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen: „Begehrt die Antragstellerin / der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.“ Ich würde mich freuen, die Protokolle in der von mir gewünschten Form (digital als PDF) zu erhalten. Falls diese nicht digital vorliegen alternativ als Kopie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020“ vom 24.07…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
28. August 2020 11:39
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020“ vom 24.07.2020 (#193460) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
Stadt Augsburg
Sehr [geschwärzt], Ihre Aussage, Ihre Anfrage wäre nicht in der gesetzlich vorgegebenen Zeit beantwortet worden,…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020 [#193460]
Datum
28. August 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Aussage, Ihre Anfrage wäre nicht in der gesetzlich vorgegebenen Zeit beantwortet worden, ist falsch. Sie haben auf Ihre Anfrage vom 24.07.2020 mit E-Mail vom 10.08. folgende Antwort erhalten: Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse nach Art. 54 BayGO Bayerische Gemeindeordnung können nach ihrer Genehmigung durch den Stadtrat beim Hauptamt eingesehen werden, Art 54 Abs. 3 BayGO. Die Einsicht in die (genehmigten) Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern (Art. 15 Abs. 2 BayGO), sowie den diesen nach Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 gleichgestellten Personen zu. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit meinem Team Ratsdienste. Mit freundlichen Grüßen ... Ich fordere Sie daher auf, derartige Aussagen zu unterlassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie diese unwahren Behauptungen online ins Netz stellen. Die Regelung in Art 54 der Bayerischen Gemeindeordnung regelt spezialgesetzlich die Einsicht in Niederschriften des Gemeinde/Stadtrates. Gerne können Sie die Niederschriften bei uns einsehen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Sollten Sie die Antwort in Form eines rechtsmittelfähigen (kostenpflichtigen) Bescheides wünschen, bitten wir um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Amtsleiter Hauptamt Referat Oberbürgermeisterin Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbra…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020“ [#193460] [#193460]
Datum
28. August 2020 18:45
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193460/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193460.pdf Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Informationsfreiheitssatzung soll der Informationszugang in der vom Antragstell…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020“ [#193460] [#193460]
Datum
28. August 2020 19:14
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Informationsfreiheitssatzung soll der Informationszugang in der vom Antragsteller gewünschten Art und Weise erfolgen, sofern keine dringenden Gründe dagegen sprechen - in meinem Fall also digital als PDF. Warum Protokolle von ohnehin öffentlichen Stadtratssitzungen nur mit Terminvereinbarung und vor Ort einsehbar sind, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich betrachte die Anfrage daher als abgelehnt und habe den Bayerische Landesbeauftragten für den Datenschutz um Vermittlung gebeten. Bitte stellen Sie mir Ihre Entscheidung auch in einen rechtsmittelfähigen (kostenlosen) Bescheid zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen am 28. August geschrieben und um Vermittlung bei einer Informationsfr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtratsprotokolle 04/2020 - 07/2020“ [#193460] [#193460]
Datum
20. Oktober 2020 14:38
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen am 28. August geschrieben und um Vermittlung bei einer Informationsfreiheitsanfrage gebeten. Bisher habe ich in der Sache keine Rückmeldung bekommen. Können Sie mir mitteilen, ob Sie meine Nachricht erhalten haben? Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193460/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193460.pdf Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020 Az. 192-422 Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020
Datum
26. Oktober 2020 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 192-422 Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 193460. Das Vermittlungsersuchen wirft, was das Verhältnis des allgemeinen Rechts auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG) zu den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften betrifft, grundsätzliche Fragen auf. Da diese Fragen auch über den von Ihnen geschilderten Fall hinaus von Bedeutung sind, habe ich dazu eine Aktuelle Kurz-Information 34 "Zugang zu Niederschriften der Sitzungen kollegialer Selbstverwaltungsorgane in bayerischen Gemeinden und Landkreisen" erstellt, die seit dem 26. Oktober 2020 auf meiner Homepage https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018 - Aktuelle Kurz-Informationen" zum Abruf bereitsteht. Im Ergebnis teile ich die von der Stadt Augsburg vertretene Auffassung, dass der Zugang zu den Sitzungsniederschriften des Stadtrats durch Art. 54 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung abschließend geregelt ist. Diese Vorschrift sieht einen Informationszugang durch "Einsicht" vor. Der Zugang kann auch in einer anderen Form gewährt werden; allerdings ist die Kommune dazu nicht vepflichtet (näher die Aktuelle Kurz-Information unter 1. und 2. jeweils am Ende). Die spezialgesetzliche Regelung des Zugangs schließt einen Anspruch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG aus (Art. 39 Abs. 2 BayDSG). Die Anwendung des in der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg geregelten Zugangsanspruchs unterliegt nicht meiner Kontrolle. Ich kann nur tätig werden, wenn die Stadt einem Zugangsinteressenten rechtswidrig personenbezogene Daten eines Dritten offenbart. Dies ist allerdings ein eher theoretischer Fall, weil § 6 Abs. 2 Nr. 2 Informationsfreiheitssatzung personenbezogene Daten von einem Zugang ausnimmt. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020 [#193460] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen lieben Dan…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachrichten vom 28. August und 20. Oktober 2020 [#193460]
Datum
28. Oktober 2020 16:32
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Anfertigung der umfangreichen Kurzmitteilung. Wenn ich Sie richtig verstehe, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Einsicht in die öffentlichen Protokollen. Ein Anspruch auf Auskunft in Form von Kopien besteht nicht, aber es spricht rechtlich nichts dagegen. Lassen sich die beiden Aussagen so kombinieren, dass es also möglich ist, bei der Einsichtnahme vor Ort selbst Kopien bzw. Abschriften der Protokolle anzufertigen? Oder gibt es nähere Regelungen zur Art und Weise der Einsichtnahme, die dies verbieten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193460/