Stadtteilspezifische Kitabedarfsplanung

Anfrage an: Jugendamt Leipzig

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.03.24 wurde in der Ratsversammlung die Kitabedarfsplanung 2024 für die Stadt Leipzig beschlossen.
In den öffentlich verfügbaren Dokumenten des Beschlusses wird die Planung für den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindertagesstätten und Kinderkrippen für das gesamte Stadtgebiet dargelegt.
Es finden sich dabei jedoch keine Stadtteilbezogene Bedarfszahlen.
Ich bitte Sie die stadtteilbezogenen Bedarfszahlen für das laufende Jahr 2024, so vorhanden, ebenfalls zu veröffentlichen, insbesondere in Hinblick auf die Über- und Unterversorgung bestimmter Stadtteile.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Thomas Gatter
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.03.24 wurde in der Ratsversammlu…
An Jugendamt Leipzig Details
Von
Thomas Gatter
Betreff
Stadtteilspezifische Kitabedarfsplanung [#307494]
Datum
25. April 2024 21:31
An
Jugendamt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.03.24 wurde in der Ratsversammlung die Kitabedarfsplanung 2024 für die Stadt Leipzig beschlossen. In den öffentlich verfügbaren Dokumenten des Beschlusses wird die Planung für den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindertagesstätten und Kinderkrippen für das gesamte Stadtgebiet dargelegt. Es finden sich dabei jedoch keine Stadtteilbezogene Bedarfszahlen. Ich bitte Sie die stadtteilbezogenen Bedarfszahlen für das laufende Jahr 2024, so vorhanden, ebenfalls zu veröffentlichen, insbesondere in Hinblick auf die Über- und Unterversorgung bestimmter Stadtteile. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gatter Anfragenr: 307494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307494/ Postanschrift Thomas Gatter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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