Stadtwerke Bad Belzig GmbH - Anfragen zum Handel mit Derivaten

Anfrage an: Bad Belzig

Im Zusammenhang mit den in der Presse erwähnten „Warentermingeschäften“ des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Bad Belzig GmbH H. E. bitte ich um folgende Informationen:

1. Handel mit Derivaten und Energieeinheiten, welche nicht für die eigenen Endkunden oder Verbrauchsstellen vorgesehen sind:
a. Seit wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen durfte ein Geschäftsführer neben dem Einkauf von Energie (Strom, Gas o.ä.) für die eigenen Endkunden / Verbrauchsstellen mit Derivaten (bspw. Optionen, Futures, Forwards, o.ä.) oder Energieeinheiten handeln?
b. War dieser Handel nur an Energie-/Strombörsen/Gasbörsen gestattet? Erfolgte Handel auch außerhalb von Börsen?
c. Gab es Einschränkungen in der Wahl der Derivate? Falls ja, welche?
d. Sind die Rahmenbedingungen schriftlich erfasst? Falls ja, bitte ich grundsätzlich um eine Kopie des Dokuments / der Dokumente, aus denen diese Information hervorgehen.
2. Risikobeurteilung /-abschätzung für o.g. Handel:
a. War eine Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel vorgesehen?
b. Sofern eine Risikobeurteilung /-abschätzung vorgesehen war, war diese auch für einen geplanten Handel durchzuführen?
c. Welche Vorgaben zu einer Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel und das Halten der Derivate gab es?
d. Sind die Rahmenbedingungen schriftlich erfasst? Falls ja, bitte ich grundsätzlich um eine Kopie des Dokuments / der Dokumente.
e. Wurde die Risikobeurteilung /-abschätzung auch tatsächlich durchgeführt?
f. Wer war Adressat der Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel?
3. Gesellschafter / Aufsichtsrat:
a. Hat der Gesellschafter / Aufsichtsrat formale Anforderungen an einen Geschäftsführer, damit dieser Handel mit Derivaten und Energieeinheiten, welche nicht für die eigenen Endkunden vorgesehen sind, vornehmen darf? Falls ja, welche? Wurden diese Anforderungen vom Geschäftsführer erfüllt?
b. Gab es Abstimmungs- oder Informationspflichten seitens des Geschäftsführers über den geplanten oder erfolgten Handel mit Derivaten / Energieeinheiten gegenüber Aufsichtsrat oder dem Gesellschafter? Falls ja, in welchem Umfang?

Sofern Gebühren für das Erteilen der Auskünfte anfallen könnten, bitte ich vor Erteilung der angefragten Auskünfte um die Angabe der Höhe der zu erwartenden Gebühren und, auf welche Fragen diese sich im Einzelnen beziehen. Ich behalte mir vor, die gesamte Anfrage oder einzelne Fragen nach Kenntnis der zu erwartenden Gebühren zurückzuziehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Bad Belzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtwerke Bad Belzig GmbH - Anfragen zum Handel mit Derivaten [#301178]
Datum
25. Februar 2024 14:11
An
Bad Belzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit den in der Presse erwähnten „Warentermingeschäften“ des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Bad Belzig GmbH H. E. bitte ich um folgende Informationen: 1. Handel mit Derivaten und Energieeinheiten, welche nicht für die eigenen Endkunden oder Verbrauchsstellen vorgesehen sind: a. Seit wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen durfte ein Geschäftsführer neben dem Einkauf von Energie (Strom, Gas o.ä.) für die eigenen Endkunden / Verbrauchsstellen mit Derivaten (bspw. Optionen, Futures, Forwards, o.ä.) oder Energieeinheiten handeln? b. War dieser Handel nur an Energie-/Strombörsen/Gasbörsen gestattet? Erfolgte Handel auch außerhalb von Börsen? c. Gab es Einschränkungen in der Wahl der Derivate? Falls ja, welche? d. Sind die Rahmenbedingungen schriftlich erfasst? Falls ja, bitte ich grundsätzlich um eine Kopie des Dokuments / der Dokumente, aus denen diese Information hervorgehen. 2. Risikobeurteilung /-abschätzung für o.g. Handel: a. War eine Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel vorgesehen? b. Sofern eine Risikobeurteilung /-abschätzung vorgesehen war, war diese auch für einen geplanten Handel durchzuführen? c. Welche Vorgaben zu einer Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel und das Halten der Derivate gab es? d. Sind die Rahmenbedingungen schriftlich erfasst? Falls ja, bitte ich grundsätzlich um eine Kopie des Dokuments / der Dokumente. e. Wurde die Risikobeurteilung /-abschätzung auch tatsächlich durchgeführt? f. Wer war Adressat der Risikobeurteilung /-abschätzung für den Handel? 3. Gesellschafter / Aufsichtsrat: a. Hat der Gesellschafter / Aufsichtsrat formale Anforderungen an einen Geschäftsführer, damit dieser Handel mit Derivaten und Energieeinheiten, welche nicht für die eigenen Endkunden vorgesehen sind, vornehmen darf? Falls ja, welche? Wurden diese Anforderungen vom Geschäftsführer erfüllt? b. Gab es Abstimmungs- oder Informationspflichten seitens des Geschäftsführers über den geplanten oder erfolgten Handel mit Derivaten / Energieeinheiten gegenüber Aufsichtsrat oder dem Gesellschafter? Falls ja, in welchem Umfang? Sofern Gebühren für das Erteilen der Auskünfte anfallen könnten, bitte ich vor Erteilung der angefragten Auskünfte um die Angabe der Höhe der zu erwartenden Gebühren und, auf welche Fragen diese sich im Einzelnen beziehen. Ich behalte mir vor, die gesamte Anfrage oder einzelne Fragen nach Kenntnis der zu erwartenden Gebühren zurückzuziehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301178/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bad Belzig
Sehr << Antragsteller:in >> mit o. g. Mail bitten Sie um die Zusendung von Informationen im Zusammenh…
Von
Bad Belzig
Betreff
AW: Stadtwerke Bad Belzig GmbH - Anfragen zum Handel mit Derivaten [#301178]
Datum
7. März 2024 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit o. g. Mail bitten Sie um die Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit einem ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig GmbH. Nach Prüfung lehnen wir Ihren Antrag ab. Begründung: 1. Bei den Stadtwerken handelt es sich nicht um ein kommunales Unternehmen, welches vom Akteneinsichtsrecht nach § 2 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) erfasst wird. 2. Bei dem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Geschäftsführer handelt es sich gemäß § 4 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) um ein laufendes Verfahren. 3. Bei den angeforderten Informationen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 5 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Wir weisen Sie auf Ihr Recht nach § 11 Abs. 2 Satz 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hin. Mit freundlichem Gruß