Städtebauliches Gutachten 'WoHo', gemäß Protokoll, Sitzung des Baukollegiums Berlin, 28.10.2019

gemäß den Quellen:
1) Protokoll des Baukollegiums Berlin, Sitzung 28.10.2019 zum Tagesordnungspunkt WoHo,
2) Der Studie 'Konzept für ein Wohnhochhaus' Gmp / UTB Berlin, abrufbar auf Berlin.de, Sektion 'Back-up'
3) Der Begründung zum Bebauungsplan VI-150g-2a, vom Juli 2022, Punkt 4.1. 'Gutachterliche Stellungnahme'

geht hervor, dass für das Bauvorhaben 'WoHo Wohnhochhaus' ein Städtebauliches Gutachten von der Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, datiert vom 13.09.2019, erstellt wurde.

Als Anrainer und Betroffener bzgl. des o.g. Bauvorhabens bitte ich Sie um Einsicht und eine elektronische Kopie des o.g. Gutachtens.

Dies begründet sich aus dem Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, warum letztendlich an einem Standort mit überwiegender Blockrand-Bebauung ein Hochhaus von ca. 100m für angemessen und stadtplanerisch sinnvoll erachtet wird. Die bisher extrahierten Referenzen sind völlig aus dem Kontext gerissen und nicht sonderlich aufschlussreich. Die Studie kann auch nur in Ihrer Gesamtheit auf eventuelle methodische oder logische Mängel hin untersucht werden.

In Anbetracht der massiven Veränderung des Stadtbildes durch ein dergestalt dominantes Hochhaus, sowie der baukulturell bedeutsamen Umgebungs-Bebauung im Rahmen der 'IBA '87', welche seit 2022 auch unter dem Schutz einer Erhaltungssatzung städtebaulicher Art nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gestellt ist, besteht ein starkes öffentliches Interesse.

Dies ist umso größer, als sich dieses Bauvorhaben bisher weder aus dem 'Planwerk Innere Stadt' noch aus der Zentrenentwicklung des Landes Berlins ableiten lässt. Die Intention scheint also von einer rein privatwirtschaftlicher Seite zu kommen. Sie bedarf daher besonderer Abwägung und der Transparenz in der Information der Öffentlichkeit.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
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Betreff
Städtebauliches Gutachten 'WoHo', gemäß Protokoll, Sitzung des Baukollegiums Berlin, 28.10.2019 [#253079]
Datum
11. Juli 2022 20:35
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß den Quellen: 1) Protokoll des Baukollegiums Berlin, Sitzung 28.10.2019 zum Tagesordnungspunkt WoHo, 2) Der Studie 'Konzept für ein Wohnhochhaus' Gmp / UTB Berlin, abrufbar auf Berlin.de, Sektion 'Back-up' 3) Der Begründung zum Bebauungsplan VI-150g-2a, vom Juli 2022, Punkt 4.1. 'Gutachterliche Stellungnahme' geht hervor, dass für das Bauvorhaben 'WoHo Wohnhochhaus' ein Städtebauliches Gutachten von der Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, datiert vom 13.09.2019, erstellt wurde. Als Anrainer und Betroffener bzgl. des o.g. Bauvorhabens bitte ich Sie um Einsicht und eine elektronische Kopie des o.g. Gutachtens. Dies begründet sich aus dem Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, warum letztendlich an einem Standort mit überwiegender Blockrand-Bebauung ein Hochhaus von ca. 100m für angemessen und stadtplanerisch sinnvoll erachtet wird. Die bisher extrahierten Referenzen sind völlig aus dem Kontext gerissen und nicht sonderlich aufschlussreich. Die Studie kann auch nur in Ihrer Gesamtheit auf eventuelle methodische oder logische Mängel hin untersucht werden. In Anbetracht der massiven Veränderung des Stadtbildes durch ein dergestalt dominantes Hochhaus, sowie der baukulturell bedeutsamen Umgebungs-Bebauung im Rahmen der 'IBA '87', welche seit 2022 auch unter dem Schutz einer Erhaltungssatzung städtebaulicher Art nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gestellt ist, besteht ein starkes öffentliches Interesse. Dies ist umso größer, als sich dieses Bauvorhaben bisher weder aus dem 'Planwerk Innere Stadt' noch aus der Zentrenentwicklung des Landes Berlins ableiten lässt. Die Intention scheint also von einer rein privatwirtschaftlicher Seite zu kommen. Sie bedarf daher besonderer Abwägung und der Transparenz in der Information der Öffentlichkeit.
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