Städtische Bühne Lahnstein

- die Stellenausschreibung(en), die zur Besetzung der Interimsintendanz der Städtischen Bühne zum 02.01.2023 geführt haben sowie Informationen über die Anzahl der Bewerbungen und die nicht personenbezogenen Daten zu den Personen, die sich auf die Interimsleitung beworben haben. Falls keine Ausschreibung erfolgte, bitte ich um entsprechende Unterlagen, die zur Entscheidung für die am 02.01.2023 vorgestellte Personalien geführt haben.
- Angaben darüber, inwiefern die neue Intendanz als Interimslösung zu verstehen ist (bspw. zur Befristung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine Stellenausschreibung der dauerhaften Intendanz)
- Jegliche Unterlagen, die zu den Entscheidungen für den am 02.01.2023 öffentlich vorgestellten Spielplan 2023 geführt haben sowie Unterlagen zu den damit einhergehenden Proben. Hier ist insbesondere aber nicht ausschließlich von Interesse von wem und wann diese Entscheidungen getroffen und entsprechend dokumentiert worden sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellenausschreibung(en), di…
An Stadtverwaltung Lahnstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtische Bühne Lahnstein [#266837]
Datum
2. Januar 2023 22:41
An
Stadtverwaltung Lahnstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellenausschreibung(en), die zur Besetzung der Interimsintendanz der Städtischen Bühne zum 02.01.2023 geführt haben sowie Informationen über die Anzahl der Bewerbungen und die nicht personenbezogenen Daten zu den Personen, die sich auf die Interimsleitung beworben haben. Falls keine Ausschreibung erfolgte, bitte ich um entsprechende Unterlagen, die zur Entscheidung für die am 02.01.2023 vorgestellte Personalien geführt haben. - Angaben darüber, inwiefern die neue Intendanz als Interimslösung zu verstehen ist (bspw. zur Befristung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine Stellenausschreibung der dauerhaften Intendanz) - Jegliche Unterlagen, die zu den Entscheidungen für den am 02.01.2023 öffentlich vorgestellten Spielplan 2023 geführt haben sowie Unterlagen zu den damit einhergehenden Proben. Hier ist insbesondere aber nicht ausschließlich von Interesse von wem und wann diese Entscheidungen getroffen und entsprechend dokumentiert worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Lahnstein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage. Mit Ihrem Antrag nach §§ 11ff. LTranspG vo…
Von
Stadtverwaltung Lahnstein
Betreff
AW: Städtische Bühne Lahnstein [#266837]
Datum
25. Januar 2023 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage. Mit Ihrem Antrag nach §§ 11ff. LTranspG vom 02.01.2023 begehren Sie Auskunft über „ - die Stellenausschreibung(en), die zur Besetzung der Interimsintendanz der Städtischen Bühne zum 02.01.2023 geführt haben sowie Informationen über die Anzahl der Bewerbungen und die nicht personenbezogenen Daten zu den Personen, die sich auf die Interimsleitung beworben haben. Falls keine Ausschreibung erfolgte, bitte ich um entsprechende Unterlagen, die zur Entscheidung für die am 02.01.2023 vorgestellte Personalien geführt haben. - Angaben darüber, inwiefern die neue Intendanz als Interimslösung zu verstehen ist (bspw. zur Befristung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine Stellenausschreibung der dauerhaften Intendanz) - Jegliche Unterlagen, die zu den Entscheidungen für den am 02.01.2023 öffentlich vorgestellten Spielplan 2023 geführt haben sowie Unterlagen zu den damit einhergehenden Proben. Hier ist insbesondere aber nicht ausschließlich von Interesse von wem und wann diese Entscheidungen getroffen und entsprechend dokumentiert worden sind.„. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag schutzwürdige Interessen Dritter berührt, insbesondere personenbezogene Daten (§ 16 I Nr. 2 LTranspG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 16 I Nr. 1 LTranspG) Dritter. Daher sind gemäß § 13 LTranspG die Dritten vorab über ihr Informationsersuchen zu benachrichtigen und dabei deren Einwilligung in die Informationserteilung einzuholen (Drittbeteiligungsverfahren). Für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens ist es erforderlich den Dritten gegenüber ihre Identität offenzulegen, um eine sachangemessene Entscheidung über die Einwilligung in die Informationserteilung zu ermöglichen. Sie hatten in ihrem Antrag einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprochen. Bitte geben Sie daher bis zum 08.02.2023 ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an Dritte. Das Drittbeteiligungsverfahren ist mit einem entsprechenden Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden. Die Bearbeitung Ihres Antrags geht daher über die Erteilung einer einfachen Auskunft hinaus. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist deshalb, soweit diesem stattgegeben werden sollte, mit Gebühren verbunden. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Gebühren anfallen, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Erst nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens, der anschließenden Prüfung und der abschließenden Bearbeitung können die endgültigen Kosten ermittelt werden. Nach § 24 I LTranspG i.V.m. § 1 Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. § 1 Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (AllgGebVerzV) und Lfd. Nr. 1 der Anlage des AllgGebVerzV könnten im Falle der teilweisen oder gesamten Stattgabe ihres Antrages Gebühren bis zu 760,00€ entstehen. Ich bitte Sie deshalb zunächst um eine Kostentragungszusage für den Falle der teilweisen oder gesamten Stattgabe ihres Antrages und um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der möglichen Entstehung von Gebühren festhalten. Wenn Sie nicht weiter an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich auch in diesem Fall um Mitteilung. Sollte bis zum 08.02.2023 keine Antwort von Ihnen erfolgen, gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht weiter festhalten. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund der ihnen zu gewährenden Antwortfrist und dem durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren, welches den Dritten eine Entscheidungsfrist von einem Monat einräumt, nicht innerhalb der Monatsfrist des § 12 III S.1 LTranspG erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen