Städtischer Anteil der Kosten für Kindertagesstätten

- Höhe der Zuschüsse des Landes und des Bundes für die Kindergärten und Kindertagesstätten
- Höhe der Einnahmen durch Beiträge der Eltern
- Ausgaben der Stadt für Kindergärten und Kindertagesstätten

Bitte jeweils in absoluten Zahlen für das letzte verfügbare Haushaltsjahr oder gerne auch den Haushaltsansatz 2023.

Da Ihnen diese Zahlen im Rahmen des Haushaltsverfahren vorliegen, bitte ich um eine rasche Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Höhe der Zuschüsse des Landes un…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Städtischer Anteil der Kosten für Kindertagesstätten [#269915]
Datum
10. Februar 2023 11:39
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Höhe der Zuschüsse des Landes und des Bundes für die Kindergärten und Kindertagesstätten - Höhe der Einnahmen durch Beiträge der Eltern - Ausgaben der Stadt für Kindergärten und Kindertagesstätten Bitte jeweils in absoluten Zahlen für das letzte verfügbare Haushaltsjahr oder gerne auch den Haushaltsansatz 2023. Da Ihnen diese Zahlen im Rahmen des Haushaltsverfahren vorliegen, bitte ich um eine rasche Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269915/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Esslingen am Neckar
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Haushaltsplan 2023 der Stadt Esslingen …
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: Städtischer Anteil der Kosten für Kindertagesstätten [#269915]
Datum
15. Februar 2023 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Haushaltsplan 2023 der Stadt Esslingen ist öffentlich zugänglich, die von Ihnen angefragten Zahlen finden Sie bei Produktgruppe (PG) 3650 In absoluten Zahlen: 18,034 M€ Zuweisungen und Zuwendungen (= Ihre erste Frage) 3,808 M€ städt. Entgelte für öffentliche Leistungen (= Ihre zweite Frage) 59,957 M€ ordentliche Aufwendungen (= Ihre dritte Frage) Mit freundlichen Grüßen