Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse

Warum gibt und gab es in der Arneckestrasse (Verkehrsberuhigter Bereich!!!) noch nie eine Geschwindigkeitskontrolle, weder durch die Polizei noch durch das Ordnungsamt da hier Jagd auf Fussgänger gemacht wird?
Danke
ZUR ERINNERUNG:Verhaltensregeln

Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[1]

Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

Ergebnis der Anfrage

Unter dem Vorwand, keine Stellfläche für Messfahrzeuge vorzufinden, Anfrage abgelehnt!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Peter Kluge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wa…
An Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund Details
Von
Peter Kluge
Betreff
Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse [#294293]
Datum
6. Dezember 2023 23:16
An
Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt und gab es in der Arneckestrasse (Verkehrsberuhigter Bereich!!!) noch nie eine Geschwindigkeitskontrolle, weder durch die Polizei noch durch das Ordnungsamt da hier Jagd auf Fussgänger gemacht wird? Danke ZUR ERINNERUNG:Verhaltensregeln Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[1] Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Kluge Anfragenr: 294293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294293/ Postanschrift Peter Kluge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Kluge
Peter Kluge
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse“ v…
An Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund Details
Von
Peter Kluge
Betreff
AW: Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse [#294293]
Datum
9. Januar 2024 23:53
An
Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse“ vom 06.12.2023 (#294293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Kluge
Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrter Herr Kluge, zunächst möchten wir uns für die ve…
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrter Herr Kluge, zunächst möchten wir uns für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage recht herzlich entschuldigen. Leider ist Ihre Anfrage in unserem System untergegangen. Nun zu Ihrem Anliegen. Wir haben Ihren Hinweis erneut zum Anlass genommen und haben uns die Gegebenheiten angeschaut. In der Arneckestraße ist die Durchführung von gerichtsverwertbaren Geschwindigkeitsmessungen mit der von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund verwendeten Messtechnik (Geschwindigkeitsmessungen aus dem Fahrzeug heraus) nur äußerst begrenzt möglich, da nur sehr wenige geeignete Stellplätze für unsere Messfahrzeuge zur Verfügung stehen. Diese sind regelmäßig beparkt. Natürlich werden wir versuchen, trotz der örtlichen Gegebenheiten, die gewünschten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Bezüglich Ihrer Frage, warum die Polizei in der Arneckestraße noch keine Messungen durchgeführt hat, kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen, da es sich dabei um eine eigenständige Landesbehörde handelt. Wir werden aber Ihre Bitte an die Verkehrsüberwachung der Polizei Dortmund weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Kluge
Guten Tag, Interessant zu hören. Als Messvehikel könnten bsp. auch Fahrräder dienen! Mit freundlichen Grüßen Pet…
An Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund Details
Von
Peter Kluge
Betreff
AW: Ständige, massive Geschwindigkeitsüberschreitung Arneckestrasse [#294293]
Datum
22. März 2024 22:45
An
Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Interessant zu hören. Als Messvehikel könnten bsp. auch Fahrräder dienen! Mit freundlichen Grüßen Peter Kluge Anfragenr: 294293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294293/