Stallpflicht Geflügel

Wie lange ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Gotha angeordnet bzw geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange is…
An Landratsamt Gotha - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stallpflicht Geflügel [#210527]
Datum
5. Februar 2021 08:36
An
Landratsamt Gotha - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Gotha angeordnet bzw geplant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210527/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Gotha - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Gotha ist bis auf weiteres angeordnet. E…
Von
Landratsamt Gotha - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Stallpflicht Geflügel [#210527]
Datum
5. Februar 2021 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
0F242253.gif
179,6 KB
smime.p7s
2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Gotha ist bis auf weiteres angeordnet. Eine Angabe zur Dauer dieser Maßnahme können wir derzeit noch nicht machen. Nach unserer Einschätzung ist die Gefahr des Eintrages der Aviären Influenza in Geflügelbestände derzeit weiterhin als sehr hoch. Unsere Einschätzung basiert auf der Risikobewertung des FLI (hier nachzulesen: https://www.fli.de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/) und den uns bekannten Nachweisen des AI-Virus in Thüringen und anliegenden Bundesländern. Eine aktuelle Darstellung finden Sie in der folgenden Abbildung. Die Risikobewertung wird regelmäßig aktualisiert, nach Möglichkeit werden wir unsere Anordnung anpassen oder aufheben. Mit freundlichen Grüßen