"Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen

In der Rheinischen Post vom 4. August 2018 wurde unter der Überschrift:

Agrarministerium dringt auf bessere Tierschutzkontrollen

folgender Artikel veröffentlicht:

>> Das Bundesagrarministerium hat die Länder ermahnt, Tierquälerei in landwirtschaftlichen Betrieben stärker aufzudecken. Defizite bei Kontrollen in Ställen müssten zügig behoben werden.

Verstöße gegen Vorgaben des Tierschutzrechts stünden im Mittelpunkt des öffentlichen und medialen Interesses und müssten behördlich aufgedeckt und umgehend sowie wirkungsvoll abgestellt werden, schreibt Aeikens. „Teilweise wurden solche Verstöße jedoch nicht von amtlicher Seite aufgedeckt, sondern von Gruppen oder Personen, die als selbsternannte Stallpolizisten aufgetreten sind. Das kann und darf der Staat nicht dulden. Ansonsten haben die genannten Gruppen/Personen leichtes Spiel, wenn sie einzelne schwarze Schafe herausgreifen und damit eine ganze Branche zu skandalisieren versuchen.“

Aeikens verweist auf Zahlen, die die Bundesregierung jüngst in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP veröffentlicht hat. Danach lagen in den Jahren 2009 bis 2017 die durchschnittlichen, statistisch abgeleiteten Kontrollintervalle je Betrieb zwischen 2,6 und 48,1 Jahren. „Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Aussagekraft dieser Daten begrenzt ist, lassen sie sich doch nur schwer in der Öffentlichkeit vermitteln.“

Die Kontrolle vor Ort sei wichtig, hier seien noch große Anstrengungen nötig. „Daher bitte ich Sie, Ihre zuständigen Behörden bei den zur Wahrung des Tierschutzes erforderlichen Kontrollen im Vollzug konsequent zu unterstützen“, schreibt Aeikens. Die entsprechenden Strukturen sowie die personellen und finanziellen Ausstattungen müssten geschaffen beziehungsweise gestärkt werden. <<

Link zum Artikel: https://rp-online.de/politik/deutschland/agrarministerium-fuer-striktere-tierschutzkontrolle_aid-24199549

Der Artikel wurde auch von weiteren Medien u.a. ZDF heute interessiert aufgegriffen.

1) Ich bitte um Übersendung von Unterlagen und Informationen der seitdem unternommenen Anstrengungen (Bundesländer).
2) Welche Maßnahmen hat das BMEL seit letztem Jahr konkret unternommen um die zügige Umsetzung zu überwachen?
Wurden die Länder bei der Umsetzung der Anstrengungen überwacht?
Hat das BMEL z.B. die Personalentwicklung der Veterinärbehörden bei den Ländern, die Ausstattung mit Haushaltsmitteln oder überhaupt einen Blick auf die Anstrengungen der Länder gehabt?
Sofern eine Verbesserung bei den Tierschutzkontrollen eingetreten ist, liegen dem BMEL sicherlich aktuelle Vergleichszahlen über die nunmehr aktuellen statistischen Daten der Kontrollintervalle vor. Ich bitte um Übersendung.
Falls jedoch keine Verbesserungen erkannt wurden: beabsichtigt das BMEL - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle, sowie im Hinblick auf die strengere justiziable Ahndung von "Stallpolizisten" - eine erneute Bitte an die Länder oder ist stattdessen geplant den Ländern konkrete Vorgaben aufzuerlegen?
3) Ich bitte ebenso um Übersendung der Antworten der angeschriebenen Bundesländer zum Anschreiben des BMEL.
4) Herr Aeikens spricht in dem o.a. Artikel von "einzelnen schwarzen Schafen" die eine ganze Branche skandalisieren würden. Es erstaunt mich, daß aufgrund der doch "mangelhaften" Kontrolldichte von Herrn Staatssekretär Aeikens zur Zahl der Tierschutzverstöße Aussagen getroffen werden können. Ich bitte daher um Übersendung der dem BMEL vorliegenden Unterlagen (gerne geschwärzt und/oder anonymisiert), die es Herrn Staatssekretär Aeikens erlauben Rückschlüsse über die Anzahl der Fälle von Tierschutzskandalen zu ziehen.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Rheinischen …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen [#162744]
Datum
5. August 2019 00:10
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Rheinischen Post vom 4. August 2018 wurde unter der Überschrift: Agrarministerium dringt auf bessere Tierschutzkontrollen folgender Artikel veröffentlicht: >> Das Bundesagrarministerium hat die Länder ermahnt, Tierquälerei in landwirtschaftlichen Betrieben stärker aufzudecken. Defizite bei Kontrollen in Ställen müssten zügig behoben werden. Verstöße gegen Vorgaben des Tierschutzrechts stünden im Mittelpunkt des öffentlichen und medialen Interesses und müssten behördlich aufgedeckt und umgehend sowie wirkungsvoll abgestellt werden, schreibt Aeikens. „Teilweise wurden solche Verstöße jedoch nicht von amtlicher Seite aufgedeckt, sondern von Gruppen oder Personen, die als selbsternannte Stallpolizisten aufgetreten sind. Das kann und darf der Staat nicht dulden. Ansonsten haben die genannten Gruppen/Personen leichtes Spiel, wenn sie einzelne schwarze Schafe herausgreifen und damit eine ganze Branche zu skandalisieren versuchen.“ Aeikens verweist auf Zahlen, die die Bundesregierung jüngst in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP veröffentlicht hat. Danach lagen in den Jahren 2009 bis 2017 die durchschnittlichen, statistisch abgeleiteten Kontrollintervalle je Betrieb zwischen 2,6 und 48,1 Jahren. „Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Aussagekraft dieser Daten begrenzt ist, lassen sie sich doch nur schwer in der Öffentlichkeit vermitteln.“ Die Kontrolle vor Ort sei wichtig, hier seien noch große Anstrengungen nötig. „Daher bitte ich Sie, Ihre zuständigen Behörden bei den zur Wahrung des Tierschutzes erforderlichen Kontrollen im Vollzug konsequent zu unterstützen“, schreibt Aeikens. Die entsprechenden Strukturen sowie die personellen und finanziellen Ausstattungen müssten geschaffen beziehungsweise gestärkt werden. << Link zum Artikel: https://rp-online.de/politik/deutschland/agrarministerium-fuer-striktere-tierschutzkontrolle_aid-24199549 Der Artikel wurde auch von weiteren Medien u.a. ZDF heute interessiert aufgegriffen. 1) Ich bitte um Übersendung von Unterlagen und Informationen der seitdem unternommenen Anstrengungen (Bundesländer). 2) Welche Maßnahmen hat das BMEL seit letztem Jahr konkret unternommen um die zügige Umsetzung zu überwachen? Wurden die Länder bei der Umsetzung der Anstrengungen überwacht? Hat das BMEL z.B. die Personalentwicklung der Veterinärbehörden bei den Ländern, die Ausstattung mit Haushaltsmitteln oder überhaupt einen Blick auf die Anstrengungen der Länder gehabt? Sofern eine Verbesserung bei den Tierschutzkontrollen eingetreten ist, liegen dem BMEL sicherlich aktuelle Vergleichszahlen über die nunmehr aktuellen statistischen Daten der Kontrollintervalle vor. Ich bitte um Übersendung. Falls jedoch keine Verbesserungen erkannt wurden: beabsichtigt das BMEL - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle, sowie im Hinblick auf die strengere justiziable Ahndung von "Stallpolizisten" - eine erneute Bitte an die Länder oder ist stattdessen geplant den Ländern konkrete Vorgaben aufzuerlegen? 3) Ich bitte ebenso um Übersendung der Antworten der angeschriebenen Bundesländer zum Anschreiben des BMEL. 4) Herr Aeikens spricht in dem o.a. Artikel von "einzelnen schwarzen Schafen" die eine ganze Branche skandalisieren würden. Es erstaunt mich, daß aufgrund der doch "mangelhaften" Kontrolldichte von Herrn Staatssekretär Aeikens zur Zahl der Tierschutzverstöße Aussagen getroffen werden können. Ich bitte daher um Übersendung der dem BMEL vorliegenden Unterlagen (gerne geschwärzt und/oder anonymisiert), die es Herrn Staatssekretär Aeikens erlauben Rückschlüsse über die Anzahl der Fälle von Tierschutzskandalen zu ziehen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: "Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen [#162744]
Datum
5. August 2019 19:04
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 05.08.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „"Stallpolizei" und Tierschutzkontrolle…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen [#162744]
Datum
7. September 2019 21:09
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „"Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen“ vom 05.08.2019 (#162744) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bearbeitung d…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: "Stallpolizei" und Tierschutzkontrollen [#162744]
Datum
9. September 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bearbeitung dauert derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Betreff
Datum
16. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen